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Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Benschman
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Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Benschman » Mi 15. Feb 2012, 18:27

Schönen Tag alle zusammen,

nach langem Überlegen und Zögern habe ich nun doch beschlossen, eine WBK zu "machen" und hab mich im Zuge dessen auch dazu Entschlossen mich hier anzumelden.
Ich möchte mich auch kurz vorstellen, mein Name ist Benjamin, ich bin 30 und bin in Linz zuhause.
Meinen ersten Waffenkontakt hatte ich beim Bundesheer, durch meine Scharfschützenausbildung hatte ich auch Kontakt zu vielen anderen Waffenarten als nur zum STG oder dem SSG, woraus dann auch eine gewisse Faszination geworden ist, die bis heute angehalten hat.

Aber genug der Laberei über mich, ich habe auch zwei ganz konkrete Fragen, bei denen ich hoffe das ihr mir die beantworten könnt.

Die Nr. 1 wäre:

Es heisst ja, jeder unbescholtene Bürger bekommt eine WBK. Wie darf man "unbescholten" in dem Fall auslegen, bzw. "was" darf "wo" nicht drinstehen? Reicht ein einwandfreier Leumund?

Die Nr. 2 wäre:

Kann man die psychologische Untersuchung jederzeit machen, oder muss man dazu erst die WBK beantragen? Wie lange ist dieses Gutachten gültig?

Das wär es dann auch schon wieder. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und wünsche euch einen schönen Abend.

Mfg Ben
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Irwin J. Finster
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 15. Feb 2012, 18:46

Hallo und willkommen auf Pulverdampf! WBK - gute Entscheidung, hier anmelden - gute Entscheidung! :-)

1. ja einwandfreier Leumund sollte reichen!

2. vorher machen sonst schicken Sie dich gleich da hin. glaube nicht das es eine Begrenzung der Gültigkeit gibt, wirst ja eh nicht ein Jahr warten zum beantragen....


Schau mal hier, eine schöne Liste mit allem was Du brauchst beim Verband incl. Adressen von Psychologen. Wenn Du uns verraten willst wo Du ungefähr her kommst, kann man Dir evtl. wen empfehlen....

http://www.iwoe.at/inc/nav.php?cat1=TOP&cat2=Service
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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sandman
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von sandman » Mi 15. Feb 2012, 19:33

Hallo & Willkommen!

Meines Wissens hat das Gutachten aber nur eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Und ein Leumundszeugnis (oder wie das jetzt heisst) ohne Eintragungen reicht sicher, es ist sogar mit kleineren Verurteilungen möglich, aber die Grenze weiss ich nicht mehr (zB Verurteilung nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden).

Grüße

Sandman
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Benschman » Mi 15. Feb 2012, 21:45

Danke fürs Willkommmen und auch für die Antworten!

Gottseidank so schlimm ists ja dann auch nicht, es hat auch nie eine Verhandlung stattgefunden, war halt eine blöde Jugendsünde. Aber ok, meine sonstige Weste ist weiß, dann haut das ja wohl hin.

Zu 2, nein ich erledige eh alles gleich, aber mich hat es halt intressiert, ob es irgendeine relative kurze Frist gibt.
Wenn jemand von euch eine Empfehlung bezüglich eines Psychodocs hat, immer her damit. 8-)

@ Irvin
Wohnort hab ich nachgetragen, stand aber eh im ersten Post, ich dachte schon ich hätts vergessen :)
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Weissi » Do 16. Feb 2012, 07:25

Guten Morgen alle zusammen!

Bezüglich der Gültigkeit des Psychotests habe ich, als ich mich für meine WBK informiert habe, einmal 6 Monate (Wien) und einmal 3 Monate (Graz) gehört, es dürfte hierbei also unterschiedlich gehandhabt werden und ich glaube nicht, dass es dafür eine Richtlinie gibt, bzw. sollte es eine geben diese den Herrn Doktoren auch bekannt sein sollte.

Grüße aus dem Süden,

Weissi

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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Stickhead » Do 16. Feb 2012, 08:38

Die Gültigkeit vom Psychotest ist nirgends festgelegt. Ich würde an deiner Stelle möglichst rasch, nach Erhalt des Gutachtens die WBK beantragen, dann kann nichts schiefgehen.

Runderlass BMI:

Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen gemäß § 5 Abs. 2 2. WaffV kommt insbesondere die Bestätigung eines zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigten Gewerbetreibenden, wonach der Betroffene im Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde in Betracht.

= WFS-Gültigkeit: 6 Monate
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von gewo » Do 16. Feb 2012, 09:49

Stickhead hat geschrieben:Die Gültigkeit vom Psychotest ist nirgends festgelegt.


hi

also in wien schicken sie dich mit einem psytest der mehr als 6 monate alt ist wieder nach hause
-> nochmal machen

ist ein aktueller fall
keine woche alt ..
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Expat » Do 16. Feb 2012, 10:41

Bizarr.
Mit dieser Logik müssten sie einen alle 6 Monate zum Psycho schicken, auch nach Ausstellung der WBK.
Die übliche Schickane um LWB das Leben schwer zu machen.
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Stickhead » Do 16. Feb 2012, 10:54

gewo hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Die Gültigkeit vom Psychotest ist nirgends festgelegt.


hi

also in wien schicken sie dich mit einem psytest der mehr als 6 monate alt ist wieder nach hause
-> nochmal machen

ist ein aktueller fall
keine woche alt ..


Ja eh... ich will damit nur sagen, dass man sich beeilen sollte, wenn man ihn gemacht hat.. denn im Runderlass des BMI steht unter anderem

Runderlass BMI:

Das zu erstellende Gutachten muss eine eindeutige Aussage über den waffenrechtlich
relevanten Umstand treffen. Für die Behörde maßgeblich können nur Gutachten sein,
aus denen klar hervorgeht, dass der begutachtete Mensch unter psychischer Belastung
(derzeit) nicht dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu
verwenden.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Norinco21
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Norinco21 » Do 16. Feb 2012, 15:52

Auch von mir ein herzliches Willkommen!

Also mir wurde beim Psychotest nahegelegt den Antrag gleich einzureichen damit der Test nicht verfällt.
Ich bin dann aufgrund unterschiedlicher Quellen dann von 3 Monaten Gültigkeit ausgegangen.
Da mir dann aber noch eine Präsenzdienstbestätigung gefehlt hat wurden daraus genau 6 Mon-1 Tag.

In der Behörde (Bezirk Graz) wurde das Gutachten dann auch noch akzeptiert, allerdings mit den Worten:
"Lange hättens nicht mehr warten dürfen..."

Also eine offizielle Vorgabe gibt es also nicht, im Allgemeinen wird aber eine Gültigkeit von 6 Monaten akzeptiert.
.17LEP; .22LEP; (.22LR; .22WinMag); 9mmPara; (38Spec.; 357Mag); .45ACP; .223; 7,62x39; .308; 7,62x54R; 12/76;

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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Benschman » Fr 17. Feb 2012, 18:21

Auch den restlichen Postern ein Dankeschön fürs Willkommen!

Aja, die BH-Bestätigung. Nachdem ich alles durchforstet habe, bin ich draufgekommen, das ich den Wisch nicht mehr habe. Briefchen ans Mil.Kdo ist schon vorbereitet. Danke für den Tipp, Norinco!

Sind eigentlich die WBKs Landessache oder hat es einen speziellen Grund warum ich nirgends (auch nicht auf help.gv.at) einen genauen Verfahrensablauf oder die benötigten Unterlagen finde?
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Shephard

Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Shephard » Fr 17. Feb 2012, 18:25

Ein Schelm, der jetzt böses denkt! :evil:

Hat sicher einen Grund warum das so ist das man nirgends ausser hier und ev. anderswo
nur genauers findet...

Kann sich jeder denken warum.
(Interessant ist nur das man zu jedem anderen "Plunder" extra eingerichtete Seiten findet.... :roll:

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Stickhead
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Stickhead » Fr 17. Feb 2012, 18:49

WaffG = Bundesgesetz !
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von Benschman » Fr 17. Feb 2012, 19:08

Ich hätte da wohl einen Ironie Smiley nehmen sollen... ;)

Naja, manche Leute haben eh schon seltsam reagiert, als man mitbekommen hat, das ich eine WBK will. Irgendwie warte ich ja schon drauf, das dann vor meiner Haustür gegen mich demonstriert wird. :roll:

Ehrlich, in manchen Dingen haben die meisten Einwohner dieses Landes einfach einen Riesenknall. :tipphead:
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Re: Hallo und gleich eine Frage ans Forum!

Beitrag von maoi » Do 31. Jan 2013, 11:12

Hallo!

Ist zwar schon älter dieser Tread, aber ich wollte keinen neuen aufmachen und häng mich hier mal an, da es laut Suche die ich verwendet habe, hier am besten passt :-)

Frage zu dem Psychologischen Gutachten - Könnte mir jemand einen DOK im Tiroler Oberland oder Innsbruck empfehlen?!

Und kann das im Prinzip jeder Psycho Dok machen oder nur ausgewählte?!

Danke im Voraus

Gruss
Maoi
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren"

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