Liebe Pulverdampfler, Schützenfreunde, Jäger, Sammler, Wiederlader und alle die ich vergessen habe!
SPSC - Sportlich-Praktischer Schützen Club bietet (auch) Zivis unentgeltlich Hilfe zur Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments.
Der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte geht bei Zivildienstpflicht eine Ausnahmegenehmigung voraus.
Den im Jahr 2008 entstandenen Verein erreicht Ihr unter http://www.sportlich-praktisch.org" onclick="window.open(this.href);return false;
P.S. Das ursprünglich verlinkte Anleitungs-Dokument wurde auf Wunsch des Urhebers entfernt, da es nicht mehr ganz korrekt ist. Es wird bei Gelegenheit überarbeitet und dann wieder online gestellt.
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Anleitung: Zur WBK als ehemaliger Zivildiener
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Anleitung: Zur WBK als ehemaliger Zivildiener
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Anleitung:Zur WBK als ehemaliger Zivildiener
Hinweis: Seit September 2012 gibt es keine Sicherheitsdirektionen mehr - die Schreiben sind ab sofort an die Landespolizeidirektionen zu richten!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz