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Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 16:51
von rhodium
In NÖ ist es zu einem Jagdunfall gekommen:
Die Arbeit war getan, der Mann freute sich auf den Feierabend - doch dieser sollte äußerst schmerzhaft werden. Als ein 40-jähriger Jäger aus dem Burgenland am späten Sonntagabend von der Pirsch heimkam und vor seinem Haus aus dem Wagen stieg, löste sich ein Schuss aus seinem Gewehr. Der Mann wurde am Oberschenkel getroffen und schwer verletzt.
Quelle:
Krone-Artikel
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 17:04
von Old Sam
Was sich immer so alles löst ist schon erstaunlich
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 17:09
von kemira
Was die Jagdgewehre für a Glump sein müssen, so oft wie die einfach losgehen... genauso wie Polizeipistolen, aus denen lösen sich auch die Schüsse einfach so...?
Kann man da ned den Hersteller der Muni in die Pflicht nehmen?
Nicht lösliche Patronen oder so?
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 19:17
von Maggo
Die Angewohnheit so mancher Jäger die Waffe Geladen und Schussbereit zu Hause/im Auto/im Schrank zu lassen wird halt manchen zum Verhängniss.
Solange es nur den "trifft"der die Waffe geladen rumstehen lässt ist eh alles I.O.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 19:32
von icemann221
Das ist was das ich bei Jägern echt nicht verstehe das wenn das Gewehr nicht im "einsatz" ist geladen zu lassen warum macht man sowas?! In dem Moment wo ich die Jagd beende (das Revier verlasse) oder unterbreche (rauf/runter beim Hochstand, rein/raus aus dem Wagen) wird entladen. Und da kann der grösste 120ender stehen wird das gemacht.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:11
von eXistenZ
Zusätzlich zu seinem kaputten Oberschenkel wird er vermutlich noch eine Strafe wegen unerlaubten Führens bekommen, sofern er kein WP-Inhaber ist. Falls er WP-Inhaber ist könnte jemand "so unverschämt" sein die Frage zu stellen wie es denn mit der Zuverlässigkeit bei dem Herren so ausschaut.
Zum Glück hat er "nur" sich selbst verletzt und keinen Anderen.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:20
von arnstein
eXistenZ hat geschrieben:Zusätzlich zu seinem kaputten Oberschenkel wird er vermutlich noch eine Strafe wegen unerlaubten Führens bekommen, sofern er kein WP-Inhaber ist. Falls er WP-Inhaber ist könnte jemand "so unverschämt" sein die Frage zu stellen wie es denn mit der Zuverlässigkeit bei dem Herren so ausschaut.
Zum Glück hat er "nur" sich selbst verletzt und keinen Anderen.
Hallo,
Wieso denkst du das er einen WP braucht, bzw. warum sollte er die Waffe unerlaubt geführt haben oder willst Du ihm unterstellen das er Gewildert hat
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:34
von eXistenZ
arnstein hat geschrieben:Hallo,
Wieso denkst du das er einen WP braucht, bzw. warum sollte er die Waffe unerlaubt geführt haben oder willst Du ihm unterstellen das er Gewildert hat
Naja, wenn er eine
geladene Schusswaffe im Auto
auf öffentlicher Straße herumkutschiert braucht er doch einen WP damit das legal ist, oder? (Falls nicht bitte ich meine Unwissenheit zu entschuldigen)
Ob er eine öffentliche Straße benutzt hat steht zwar nicht im Artikel, ich bin aber mal davon ausgegangen. Sollte das nicht zutreffend sein (d.h. er hat ausschließlich legal Privatstraßen genutzt) wäre kein WP erforderlich.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:42
von sandman
eXistenZ hat geschrieben:Naja, wenn er eine geladene Schusswaffe im Auto auf öffentlicher Straße herumkutschiert braucht er doch einen WP damit das legal ist, oder? (Falls nicht bitte ich meine Unwissenheit zu entschuldigen)
Ob er eine öffentliche Straße benutzt hat steht zwar nicht im Artikel, ich bin aber mal davon ausgegangen. Sollte das nicht zutreffend sein (d.h. er hat ausschließlich legal Privatstraßen genutzt) wäre kein WP erforderlich.
Unsinn, auf dem Weg ins Revier, oder auf dem Weg aus dem Revier nach Hause darf ich die Waffe auch geladen und griffbereit im Auto haben. Der Fehler, den der Weidmann gemacht hat war, dass die Waffe offensichtlich nicht gesichert war!
Grüße
Sandman
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:50
von eXistenZ
sandman hat geschrieben:Unsinn, auf dem Weg ins Revier, oder auf dem Weg aus dem Revier nach Hause darf ich die Waffe auch geladen und griffbereit im Auto haben. Der Fehler, den der Weidmann gemacht hat war, dass die Waffe offensichtlich nicht gesichert war!
Sorry, wusste ich nicht.
Die Jäger die ich kenne transportieren ihre Gewehre lt. eigener Aussage zum Revier und von dort wieder nach Hause ungeladen. Ich muss aber gestehen das ich nicht gerade viele Jäger in meinem Bekanntenkreis habe.
Ich dachte dass die das aufgrund von gesetzlichen Vorschriften so machen. Da habe ich mich wohl geirrt.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:52
von sandman
Das heißt ja nicht, dass man es so machen muss! Ich transportiere mein Gewehr unterladen und gesichert im Behältnis und im Revier, wenn ich aussteige, wird durchgeladen und gesichert.
Grüße
Sandman
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 22:14
von Leonardo
Ich wünsche ihm auf jedem Fall gute Besserung,und das er keine bleibenden Schäden davonträgt.
Gruß leonardo
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Do 8. Jul 2010, 17:11
von tschuttl
Leonardo hat geschrieben:Ich wünsche ihm auf jedem Fall gute Besserung,und das er keine bleibenden Schäden davonträgt.
Gruß leonardo
Also bei uns in Tirol sagt das Jagdgesetz eindeutig dass das Führen von geladenen Langwaffen ausschließlich im eigenen Revier erlaubt ist Sogar wenn man durch ein Nachbarrevier gehen muss (z. Bsp. Jägernotweg wenn das eigene Gebiet mit dem Auto nicht erreichbar) ist die Waffe zu entladen und der Verschluss offen zu halten
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Do 8. Jul 2010, 18:18
von Charles
tschuttl hat geschrieben:Leonardo hat geschrieben:Ich wünsche ihm auf jedem Fall gute Besserung,und das er keine bleibenden Schäden davonträgt.
Gruß leonardo
Also bei uns in Tirol sagt das Jagdgesetz eindeutig dass das Führen von geladenen Langwaffen ausschließlich im eigenen Revier erlaubt ist Sogar wenn man durch ein Nachbarrevier gehen muss (z. Bsp. Jägernotweg wenn das eigene Gebiet mit dem Auto nicht erreichbar) ist die Waffe zu entladen und der Verschluss offen zu halten
So ist es!
Mich wunderts, daß man in anderen Bundesländern mit der geladenen Jagdwaffe von und zum Revier fahren darf?
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Verfasst: Do 8. Jul 2010, 18:23
von BigBen
in wien heisst es sinngemäß "während der ausübung der jagd darf man die waffe geladen führen" - das beinhaltet laut eines jagdkursleiter (polizist im ruhestand) auch die anfahrt ins revier. bezgl. jägernotweg gibts es davon glaub ich keine ausnahme - allerdings darf man bei einer nachsuche die waffe NICHT mit ins nachbarrevier nehmen. sehr mysteriös diese gesetzgebung.