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Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

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Tok-M57
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Tok-M57 » So 14. Apr 2019, 16:53

Ich habe die Briefe von der Kirche immer ignoriert weil ich geglaubt habe, dass wenn man nie bezahlt hat nichts zahlen muss....
Als man mir mit der Pfändung gedroht hat (Brief) habe ich dann sicherheitshalber bezahlt. Wegen solcher Beträge will man sich ja auf nichts einlassen.

Man kann austreten, aber wie bereits erwähnt wirst du ein bisschen was bezahlen müssen.

Falls es dir ein Bedürfnis ist in der Kirche zu bleiben kannst du auch melden, dass du momentan nicht flüssig bist. Man wird auf dich eingehen und einen niedrigeren Betrag ausmachen. In meinem Bekanntenkreis ist unlängst jmd. ausgetreten und hat einen Brief vom Bischof erhalten mit der Bitte de Gründe zu nennen und es wurde angedeutet, dass man ohne Beiträge zu leisten Mitglied bleiben kann.

Muss jeder für sich selber wissen wie wichtig einem die Mitgliedschaft ist.
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Peanut
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Peanut » So 14. Apr 2019, 17:07

Einfach austreten und gut ist , ich hab das damals ausstreiten müssen ( vor Gericht ) hab zwar gewonnen aber einfach austreten wäre einfacher gewesen .
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

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Maggo
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Maggo » So 14. Apr 2019, 19:59

Ich habe immer wenn die beitragsstelle geschrieben hat 200 schilling überwiesen.
Danach warens 20 euro.
Nach einigen jahren hat sich eine summe angehäuft mit der drohung das ich gepfändet werde.
Damals meine Mutter anrufen lassen. Das ich im ausland verweile und sie momentan die Beiträge zahlen müsste sie aber nur eine geringe summe verdiene.Die beitragsstelle hat sich erweichen lassen. Ich habe dann 80 euro beglichen,und bin dann ausgetreten.

Ich bin gewiss kein knausriger Mensch, es sind in den letzten zwei Monate drei mir bekannte geldsammler gekommen, (Pfarrgemeinderat, Feuerwehr, Geldsammelaktion für Behinderte Kinder) ,jeder hat 20 euro von mir bekommen, beiweitem mehr als meine betuchte nachbarschaft die gar nix spendet oder nur marginale summen.
Noch dazu spende ich 24 euro für die Rettung jährlich.

Wenn ich aber sehe wie viel Grundstücke,hab und gut kirchliche Einrichtungen besitzen, wie viel sie aus dem hab und gut geld daraus lukrieren ohne je einen handstreich dafür getan zu haben wiederstrebt es mir ihnen noch mehr Geld in den rachen zu werfen.

Ich kenne einen Chorherren eines stiftes der mir mal gesagt hat: ich bekomme 2 Millionen euro vom Abt für eine sanierung einer Kirche sofort, einen neuen Pfarrer für eine Gemeinde aber nicht....
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Tinti448
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Tinti448 » Mi 3. Jul 2019, 09:45

Habe einmal gezahlt und bin sofort ausgetreten, das wars.

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quildor82
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von quildor82 » Mi 3. Jul 2019, 09:46

Tinti448 hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 09:45
Habe einmal gezahlt und bin sofort ausgetreten, das wars.
Noch 39 Postings !!

Edit: Noch 38 bis zur Sperre :dance:
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Tinti448 » Mi 3. Jul 2019, 09:49

Genau wegen dir schreibe ich nix in Foren und werde mich auch komplett abmelden. Ist immer wieder nett wie hier umgegangen wird.

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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von gewo » Mi 3. Jul 2019, 09:54

ich habe das immer schon als hochspannende juristische frage gesehen

jemand ist nie beigetreten
es hat auch keine schlüssige Handlung gegegen

warum sollte sich daraus eine zahlungspflicht ergeben

mit den "normalen" Grundsätzen nicht ableitbar

gibts dazu was im Verfassungsrang?

wenn nein dann bin ich - bis mir wer was stichhaltiges dazu schreibt - der Meinung dass das mit dem nicht reagieren (solange man nie was gezahlt hat, nie getraut wurden, nie Trauzeuge oder Taufpate war und kein kirchliches Begräbnis in Anspruch genommen hat ) eigentlich juristisch durchsetzbar sein müsste
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Weissi » Mi 3. Jul 2019, 10:01

Tinti448 hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 09:49
Genau wegen dir schreibe ich nix in Foren und werde mich auch komplett abmelden. Ist immer wieder nett wie hier umgegangen wird.
Werte(r) Tinti448,

deine bisherigen Beiträge haben aber auch nicht wirklich substanziell zu den jeweiligen Themen beitgetragen. Hingerotzte Einzeiler in unterschiedlichsten Threads ohne eine Vorstellung wer du bist, woher du bist und was dich in unser wunderbares Waffenforum verschlägt wirkt halt - und ich drücke mich jetzt mal sehr höflich aus - unbeholfen.

Wieso versuchst du nicht einen Neustart und erstellst ein neues Thema im Bereich Forumsnews und Ankündigungen und stellst dich vor?

Grüße,

Weissi

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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Balistix » Mi 3. Jul 2019, 10:05

gewo hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 09:54
ich habe das immer schon als hochspannende juristische frage gesehen

jemand ist nie beigetreten
es hat auch keine schlüssige Handlung gegegen

warum sollte sich daraus eine zahlungspflicht ergeben

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wenn nein dann bin ich - bis mir wer was stichhaltiges dazu schreibt - der Meinung dass das mit dem nicht reagieren (solange man nie was gezahlt hat, nie getraut wurden, nie Trauzeuge oder Taufpate war und kein kirchliches Begräbnis in Anspruch genommen hat ) eigentlich juristisch durchsetzbar sein müsste
Naja, was ist mit der Taufe und der damit verbundenen Abgabe einer Beitrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter (dh Eltern) des Kindes? ;)
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von gewo » Mi 3. Jul 2019, 10:38

Balistix hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 10:05
gewo hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 09:54
ich habe das immer schon als hochspannende juristische frage gesehen

jemand ist nie beigetreten
es hat auch keine schlüssige Handlung gegegen

warum sollte sich daraus eine zahlungspflicht ergeben

mit den "normalen" Grundsätzen nicht ableitbar

gibts dazu was im Verfassungsrang?

wenn nein dann bin ich - bis mir wer was stichhaltiges dazu schreibt - der Meinung dass das mit dem nicht reagieren (solange man nie was gezahlt hat, nie getraut wurden, nie Trauzeuge oder Taufpate war und kein kirchliches Begräbnis in Anspruch genommen hat ) eigentlich juristisch durchsetzbar sein müsste
Naja, was ist mit der Taufe und der damit verbundenen Abgabe einer Beitrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter (dh Eltern) des Kindes? ;)
hmmm
kann der gesetzliche Vertreter fuer das kind massgebliche rechtsgeschäfte im ausserordentlich hohen umfang (kirchenbeitrag auf die Lebensdauer hochgerechnet sind schon mal 30.000,- oder so) tatsaechlich rechtsverbindlich fuer das kind abschliessen?

es ist doch so dass gesetzliche Vertreter verpflichtende Handlungen fuer einen unmündigen nur nach Zustimmung des pflegschaftsgerichtes eingehen dürfen
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von cas81 » Mi 3. Jul 2019, 10:45

gewo hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 10:38
es ist doch so dass gesetzliche Vertreter verpflichtende Handlungen fuer einen unmündigen nur nach Zustimmung des pflegschaftsgerichtes eingehen dürfen
Nein, leider:
§167(2) ABGB hat geschrieben: Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils, die die Änderung des Vornamens oder des Familiennamens, den Eintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft und den Austritt aus einer solchen, die Übergabe in fremde Pflege, den Erwerb einer Staatsangehörigkeit oder den Verzicht auf eine solche, die vorzeitige Lösung eines Lehr-, Ausbildungs- oder Dienstvertrags und die Anerkennung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind betreffen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils. Dies gilt nicht für die Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellstücken.
Du meinst den Abs 3 betreffend Vermögensangelegenheiten:
§167(3) ABGB hat geschrieben:Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils in Vermögensangelegenheiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört...
Sobald der vormals Minderjährige volljährig ist, kann er ja austreten.... ggf schon vorher, da bin ich überfragt...
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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 3. Jul 2019, 13:54

Das mit dem Schlupfloch kannst dir rexen....
Ender der 90er hab ich auch gedacht, wennst nie was gebraucht hast etc....
2 Jahre später kam ein Schreiben von der Erzdiozöse ich sollte doch bitte die letzten 2 Jahre Kirchenbeitrag nachzahlen.
Das waren damals 1200 ÖS p/a , also gar nicht so wenig Kohle.
Ich hab mir gedacht, die können mich mal, und hab nicht reagiert.
Danach lange nix mehr gehört und dachte es sei erledigt, bis fast ein Jahr später ein dicker blauer Brief vom
BezGericht gekommen ist.
Ich wurde in Abwesenheit von denen geklagt und dazu verdonnert zu bezahlen.
Nicht mal a Vorladung zur Verhandlung hab ich bekommen.......
Ich glaub es waren dann knapp 3000 ÖS die ich bezahlen musste.
Ich hab dann bezahlt und bin gleich darauf ausgetreten
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von kapfe » Mi 3. Jul 2019, 14:09

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 13:54
Das mit dem Schlupfloch kannst dir rexen....
Ender der 90er hab ich auch gedacht, wennst nie was gebraucht hast etc....
2 Jahre später kam ein Schreiben von der Erzdiozöse ich sollte doch bitte die letzten 2 Jahre Kirchenbeitrag nachzahlen.
Das waren damals 1200 ÖS p/a , also gar nicht so wenig Kohle.
Ich hab mir gedacht, die können mich mal, und hab nicht reagiert.
Danach lange nix mehr gehört und dachte es sei erledigt, bis fast ein Jahr später ein dicker blauer Brief vom
BezGericht gekommen ist.
Ich wurde in Abwesenheit von denen geklagt und dazu verdonnert zu bezahlen.
Nicht mal a Vorladung zur Verhandlung hab ich bekommen.......
Ich glaub es waren dann knapp 3000 ÖS die ich bezahlen musste.
Ich hab dann bezahlt und bin gleich darauf ausgetreten
So ähnlich wars bei mir auch, nur von der evangelischen Partie.
Ich glaube auch, das da rechtlich nicht viel geht.

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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von Roliboli » Mi 3. Jul 2019, 14:17

Weils mir grad einfällt in D ist es einfacher.... da wird es direkt vom Gehaltszettel abgezogen.

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Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Beitrag von GixxsaW » Mi 3. Jul 2019, 23:16

Austreten, online innerhalb von 2 Minuten ;)
ORF hat geschrieben: Kirchenbeitrag von Nationalsozialisten eingeführt
Weltweit sind die Kirchen nach wie vor auf Spenden, Legate und Erbschaften angewiesen. Üblich waren gestiftete Unterhaltszahlungen (Pfründen) für bestimmet kirchliche Ämter. Der Nationalsozialismus kassierte alle Einnahmequellen und „erlaubte“ in seinem Machtbereich den Kirchen, einen Kirchenbeitrag (in Deutschland: Kirchensteuer) wie den Mitgliedsbeitrag eines Vereins einzuheben. Adolf Hitlers Kalkül war, dass dadurch viele Menschen aus den Kirchen austreten würden. Das traf auch zu, solange der Krieg für Deutschland erfolgreich verlief; dann wendete sich das Blatt.
+
Nach dem Krieg vermieden die Kirchen in Deutschland und Österreich die Abschaffung des Kirchenbeitrags.
Aussagekräftig genug (für mich). Der Adolf war das "pure Böse", doch diese, seiner Ideen erhalten wir uns :think:
Ich habe noch nie Kirchenbeitrag bezahlt, auch fühle ich mich in keinster Weise schlecht dabei.
Möchte allerdings hinzufügen, dass ich nicht alle an "kirchlichen Must-Haves" über mich ergehen ließ.
Hinzukommend;
M.Niavarani hat geschrieben: Ich bin kein Atheist! Ich glaube an Gott, allerdings nicht an die Religion.
:clap: reload-smile
Gott muss ich nichts bezahlen, warum dann der Kirche/Religion ? :whistle:

Überall wo Religionen wirken sind Menschen daran beteiligt, die daraus ihren Nutzen/ Macht ziehen.
Das war immer schon so und wird sich nicht ändern. Darf jeder für sich selbst entscheiden.

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