Solange das Heer keine Rückerstattung versehentlich als "verloren" gemeldeter Stücke, für die bereits eine Abschlagszahlung geleistet wurde, anbietet (und wo das stehen könnte, weiß ich auch nicht ), würde ich das ABGB anwenden und da ist das Eigentum durch Zahlung übergegangen. In der Praxis wird wohl "wo kein Kläger, da kein Richter" greifen. Dabei würde ich auch annehmen, dass dem Heer wohl kaum etwas abhanden kommen kann, weil da ja eine bis an die Zähne bewaffnete, professionelle Bewachung 24/7 gewährleistet ist. Mein FS1 wurden bislang (und da sind schon drei neue Sohlen gemacht worden) noch nie beanstandet
NEU - ÖBH Funktions Unterhose Fa. Löffler
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Re: NEU - ÖBH Funktions Unterhose Fa. Löffler
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Re: NEU - ÖBH Funktions Unterhose Fa. Löffler
Ich hab damals 1998 zwei Magazine im Tiefschnee um die Kaserne Absam angebaut (und macht einen Anschiss gezahlt) … wir haben die beiden nie mehr gefunden. Waren glaub 70 öS pro Stück