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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Do 30. Sep 2021, 12:28
von gewo
Der Fuchs hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 12:05
Habe heute einfach bei meiner Behörde angerufen und gefragt. Was wäre wenn..

Aussage, nicht erlaubt.
Wundere mich nur wieso meine Schwester bestraft wurde und ich (noch) nicht.
Warte auch jeden Tag auf ein Schreiben. Meine Behörde weiss davon noch nichts. Hoffe es bleibt dabei, wäre aber sehr seltsam.
Verrückt..
In AT wuerde es beide treffen.

Den Waffenbesitzer wegen "ueberlassung an nicht berechtigten"
entweder a verwarnung oder - wahrscheinlicher - a WBK entzug und a folgende waffenrechtliche unzuverlaessigkeit fuer a paar jahre und a geldstrafe

Den der die Waffe in der Hand hatte wegen "unbefugtem besitz"
entweder a Verwarnung oder a Geldstrafe plus a folgende waffenrechtliche unzuverlaessigkeit fuer a paar jahre

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Do 30. Sep 2021, 14:34
von Poirot
gewo hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 12:28

Den Waffenbesitzer wegen "ueberlassung an nicht berechtigten"
Gibt es eine Quelle zu der Behauptung, dass ein "berühren" einer Waffe durch einen nicht Berechtigten im beisein eines Berechtigten bereits als "Überlassung" gewertet wird ?
Ich glaube nämlich, dass die Begriffe "Überlassen" und "Innehabung" eine Abwesenheit eines Berechtigten voraussetzen.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Do 30. Sep 2021, 15:30
von John Connor
Poirot hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 14:34

Gibt es eine Quelle zu der Behauptung, dass ein "berühren" einer Waffe durch einen nicht Berechtigten im beisein eines Berechtigten bereits als "Überlassung" gewertet wird ?
Ich glaube nämlich, dass die Begriffe "Überlassen" und "Innehabung" eine Abwesenheit eines Berechtigten voraussetzen.
Ja gibt es, zB https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0120620X00
mit Hinweis auf die Vorjudikatur 83/01/0027 und 90/01/0033

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Do 30. Sep 2021, 16:17
von gewo
John Connor hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 15:30
Poirot hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 14:34

Gibt es eine Quelle zu der Behauptung, dass ein "berühren" einer Waffe durch einen nicht Berechtigten im beisein eines Berechtigten bereits als "Überlassung" gewertet wird ?
Ich glaube nämlich, dass die Begriffe "Überlassen" und "Innehabung" eine Abwesenheit eines Berechtigten voraussetzen.
Ja gibt es, zB https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0120620X00
mit Hinweis auf die Vorjudikatur 83/01/0027 und 90/01/0033
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9900425X01
Überlassen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 WaffG heißt, daß Hantieren mit der Waffe ermöglichen.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Do 30. Sep 2021, 16:18
von gewo
gewo hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 16:17
John Connor hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 15:30
Poirot hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 14:34

Gibt es eine Quelle zu der Behauptung, dass ein "berühren" einer Waffe durch einen nicht Berechtigten im beisein eines Berechtigten bereits als "Überlassung" gewertet wird ?
Ich glaube nämlich, dass die Begriffe "Überlassen" und "Innehabung" eine Abwesenheit eines Berechtigten voraussetzen.
Ja gibt es, zB https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0120620X00
mit Hinweis auf die Vorjudikatur 83/01/0027 und 90/01/0033
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9900425X01
Überlassen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 WaffG heißt, daß Hantieren mit der Waffe ermöglichen.
und es gibt jede menge judikatur dazu

das delikt des ueberlassens an unberechtigte ist der zweithaeufigste grund fuer entzuege von waffendokumenten, nach dem illegalen zuruecklassen einer schusswaffe in einem fahrzeug

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Do 30. Sep 2021, 16:24
von John Connor
gewo hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 16:17
John Connor hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 15:30
Poirot hat geschrieben:
Do 30. Sep 2021, 14:34

Gibt es eine Quelle zu der Behauptung, dass ein "berühren" einer Waffe durch einen nicht Berechtigten im beisein eines Berechtigten bereits als "Überlassung" gewertet wird ?
Ich glaube nämlich, dass die Begriffe "Überlassen" und "Innehabung" eine Abwesenheit eines Berechtigten voraussetzen.
Ja gibt es, zB https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0120620X00
mit Hinweis auf die Vorjudikatur 83/01/0027 und 90/01/0033
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9900425X01
Überlassen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 WaffG heißt, daß Hantieren mit der Waffe ermöglichen.
So ist es

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: So 3. Okt 2021, 12:29
von brianmcgee
Ist einer Bekannten von mir passiert. Waffe (AR15) dem Bruder für a Foto im Garten überlassen, der posten es auf Facebook, sieht eine Person die ihr nicht wohlbesonnen war => Entzug WBK (interessanter Weise kein Waffenverbot)

Da muss man echt aufpassen... :(

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: So 3. Okt 2021, 19:57
von gewo
brianmcgee hat geschrieben:
So 3. Okt 2021, 12:29
Ist einer Bekannten von mir passiert. Waffe (AR15) dem Bruder für a Foto im Garten überlassen, der posten es auf Facebook, sieht eine Person die ihr nicht wohlbesonnen war => Entzug WBK (interessanter Weise kein Waffenverbot)

Da muss man echt aufpassen... :(
Aber waffenrechtlich unzuverlässig

Wuerde sie jetzt eine WBk haben wollen so wuerde sie keine bekommen ...

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: So 3. Okt 2021, 20:38
von hotchili71
Ich habe einem (dachte ich zumindest) Kumpel ein Foto meiner damals neuen AR 15 geschickt mit dem Vermerk "wenn du mal Bock hast kannst das Teil mal auf dem Stand testen". Er hat(te) zu dem Zeitpunkt eine WBK.
Der Typ verwendet das Foto um in einer Nachrichtengruppe zur Bewaffnung der Bürger um sich gegen Polizeigewalt zu wehren aufzurufen.
Sie haben ihn dann nach monatelanger Überwachung hops genommen.

Vor 2 Wochen sitze ich bei der BH zwecks Altbestandmeldung.
Die SB nachdem alles unter Dach und Fach war "Übrigens, ich habe Ihren Namen in einem Strafverfahrens-Akt gelesen"

Da schaust auch mal kurz blöd aus der Wäsche!

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 4. Okt 2021, 22:22
von AlexTribe
Blöde Frage: Müssen sie grundsätzlich nicht erstmal beweisen, dass es 1) meine Waffe war und 2) überhaupt eine scharfe Schusswaffe war?

Ich mein, solange die Seriennummer nicht zu sehen ist?

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 4. Okt 2021, 22:25
von gewo
AlexTribe hat geschrieben:
Mo 4. Okt 2021, 22:22
Blöde Frage: Müssen sie grundsätzlich nicht erstmal beweisen, dass es 1) meine Waffe war und 2) überhaupt eine scharfe Schusswaffe war?

Ich mein, solange die Seriennummer nicht zu sehen ist?
Die behoerde eigentlich schon

Aber vor gericht dann nimmer
Dort wird dann vom richter etwas „zu recht erkannt“

Gerne auch anhand von indizien

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 4. Okt 2021, 22:48
von johro
AlexTribe hat geschrieben:
Mo 4. Okt 2021, 22:22
Blöde Frage: Müssen sie grundsätzlich nicht erstmal beweisen, dass es 1) meine Waffe war und 2) überhaupt eine scharfe Schusswaffe war?

Ich mein, solange die Seriennummer nicht zu sehen ist?
Absolut, dann war das halt eine softgun.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Di 5. Okt 2021, 07:41
von Polaris
Die Richtung ist wieder vorbildlich - einfach mal Theorien und Ausreden finden, mit denen man ein Strafverfahren abwehren kann. :headslap:

Wie wärs mit einer vollkommen verwegenen Variante - einem Unberechtigten einfach keine Waffe überlassen? Wenn die Person wirklich so scharf drauf is, das ding anzufingern, dann wirds vermutlich ohnehin auch damit schießen wollen. Und dem steht dank §14WaffG in Österreich ja nichts im Wege.

Manchmal macht man es sich wirklich unnötig schwer.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Di 5. Okt 2021, 09:38
von tousibaer
und/oder dann ned so deppert sein ein allfälliges Foto im Internet zu veröffentlichen.... :doh:

Grüße

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Di 5. Okt 2021, 10:09
von Joewood
tousibaer hat geschrieben:
Di 5. Okt 2021, 09:38
und/oder dann ned so deppert sein ein allfälliges Foto im Internet zu veröffentlichen....
Das ist halt das Hauptproblem der heutigen Zeit...
Gegen das Knipsen per se spricht vielleidht gar nicht mal so viel... das unnötige teilen in den sozialen Medien ist der Krampf