Für waffenrechtliche Personenüberprüfungen sollen die Gesundheitsämter künftig von ihrer Schweigepflicht entbunden werde
Verfasst: Fr 23. Apr 2021, 23:01
https://www.jagderleben.de/news/waffenr ... den-712629
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Überprüfungen (wir berichteten) beschlossen, wodurch auch die ärztliche Schweigepflicht durchbrochen wird. Der Gesetzesentwurf, welcher vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt wurde, sieht vor, dass Antragsteller und Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen künftig „noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden.“
Gesundheitsämter können verpflichtet werden, Bedenken mitzuteilen
Waffenbehörden sollen demnach „…bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen.“ Auch seien Abfragen beim Gesundheitsamt im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen.
Auf Nachfrage der Redaktion, wie man mit der Schweigepflicht von Ärzten umgehen will, gab eine Sprecherin des BMI an: "In dem am 13.4.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen ist vorgesehen, dass die Gesundheitsämter verpflichtet sind, der zuständigen Waffenbehörde auf Ersuchen Erkenntnisse mitzuteilen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung eines Antragstellers bzw. Erlaubnisinhabers begründen. Diese Offenbarungspflicht begründet eine gesetzliche Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht und somit einen Rechtfertigungsgrund in Bezug auf die Vorschrift des § 203 des Strafgesetzbuchs (Verletzung von Privatgeheimnissen)."
Seehofer will "Land wieder ein Stück sicherer" machen
Innenminister Horst Seehofer sagt zu dem Gesetzesentwurf: „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken. Wir sorgen dafür, dass die für diese Entscheidung zuständigen Behörden besser zusammenarbeiten. Wir stellen damit sicher, dass alle Waffenbesitzer in Deutschland zuverlässig sind und unser Land wieder ein Stück sicherer wird. Damit stärken wir aber auch das Vertrauen in die vielen legalen Waffenbesitzer, die rechtmäßig ihrem Sport oder der Jagd nachgehen.“
Körperliche sowie psychische Merkmale können zur Nichteignung führen
Auf die Nachfrage welche gesundheitlichen und psychischen Merkmale gegen eine Eignung sprechen, gibt das BMI an: „Der Begriff der persönlichen Eignung bzw. Nichteignung zum Waffenbesitz ist in § 6 Absatz 1 des Waffengesetzes definiert und wird mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen nicht verändert.“ Personen würden Eignung u.a. dann nicht besitzen, „wenn sie alkohol- bzw. drogenabhängig oder geschäftsunfähig sind.“ Eine Sprecherin des Ministeriums führt dazu weiter aus: „Dies gilt ebenfalls, wenn sie aufgrund von in der Person liegenden Umständen mit Waffen und Munition nicht sorgfältig umgehen können oder wenn die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Diese „in der Person liegenden Umstände“ können sich sowohl auf körperliche wie auch auf psychische Merkmale beziehen.“
Hintergrund des Gesetzentwurfs sei der Anschlag von Hanau im Februar 2020. Ein „psychisch schwer gestörter Rechtsextremist“ hatte damals zehn Menschen erschossen, weitere verletzt und sich anschließend selbst getötet.
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Überprüfungen (wir berichteten) beschlossen, wodurch auch die ärztliche Schweigepflicht durchbrochen wird. Der Gesetzesentwurf, welcher vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt wurde, sieht vor, dass Antragsteller und Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen künftig „noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden.“
Gesundheitsämter können verpflichtet werden, Bedenken mitzuteilen
Waffenbehörden sollen demnach „…bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen.“ Auch seien Abfragen beim Gesundheitsamt im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen.
Auf Nachfrage der Redaktion, wie man mit der Schweigepflicht von Ärzten umgehen will, gab eine Sprecherin des BMI an: "In dem am 13.4.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen ist vorgesehen, dass die Gesundheitsämter verpflichtet sind, der zuständigen Waffenbehörde auf Ersuchen Erkenntnisse mitzuteilen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung eines Antragstellers bzw. Erlaubnisinhabers begründen. Diese Offenbarungspflicht begründet eine gesetzliche Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht und somit einen Rechtfertigungsgrund in Bezug auf die Vorschrift des § 203 des Strafgesetzbuchs (Verletzung von Privatgeheimnissen)."
Seehofer will "Land wieder ein Stück sicherer" machen
Innenminister Horst Seehofer sagt zu dem Gesetzesentwurf: „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken. Wir sorgen dafür, dass die für diese Entscheidung zuständigen Behörden besser zusammenarbeiten. Wir stellen damit sicher, dass alle Waffenbesitzer in Deutschland zuverlässig sind und unser Land wieder ein Stück sicherer wird. Damit stärken wir aber auch das Vertrauen in die vielen legalen Waffenbesitzer, die rechtmäßig ihrem Sport oder der Jagd nachgehen.“
Körperliche sowie psychische Merkmale können zur Nichteignung führen
Auf die Nachfrage welche gesundheitlichen und psychischen Merkmale gegen eine Eignung sprechen, gibt das BMI an: „Der Begriff der persönlichen Eignung bzw. Nichteignung zum Waffenbesitz ist in § 6 Absatz 1 des Waffengesetzes definiert und wird mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen nicht verändert.“ Personen würden Eignung u.a. dann nicht besitzen, „wenn sie alkohol- bzw. drogenabhängig oder geschäftsunfähig sind.“ Eine Sprecherin des Ministeriums führt dazu weiter aus: „Dies gilt ebenfalls, wenn sie aufgrund von in der Person liegenden Umständen mit Waffen und Munition nicht sorgfältig umgehen können oder wenn die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Diese „in der Person liegenden Umstände“ können sich sowohl auf körperliche wie auch auf psychische Merkmale beziehen.“
Hintergrund des Gesetzentwurfs sei der Anschlag von Hanau im Februar 2020. Ein „psychisch schwer gestörter Rechtsextremist“ hatte damals zehn Menschen erschossen, weitere verletzt und sich anschließend selbst getötet.