In AT wuerde es beide treffen.Der Fuchs hat geschrieben: ↑Do 30. Sep 2021, 12:05Habe heute einfach bei meiner Behörde angerufen und gefragt. Was wäre wenn..
Aussage, nicht erlaubt.
Wundere mich nur wieso meine Schwester bestraft wurde und ich (noch) nicht.
Warte auch jeden Tag auf ein Schreiben. Meine Behörde weiss davon noch nichts. Hoffe es bleibt dabei, wäre aber sehr seltsam.
Verrückt..
Den Waffenbesitzer wegen "ueberlassung an nicht berechtigten"
entweder a verwarnung oder - wahrscheinlicher - a WBK entzug und a folgende waffenrechtliche unzuverlaessigkeit fuer a paar jahre und a geldstrafe
Den der die Waffe in der Hand hatte wegen "unbefugtem besitz"
entweder a Verwarnung oder a Geldstrafe plus a folgende waffenrechtliche unzuverlaessigkeit fuer a paar jahre