Welche Ares verwendest du?
147gr?
Ich habe mir heute die Mühe gemacht und beim Waffenreferat in Wien angerufen. Habe dort mit einer sehr netten Person gesprochen die mir ausführlich Auskunft gegeben hat.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 16:47Wieso sollte der Lower nicht zusammengebaut sein dürfen?
Du darfst nicht beide Lower gleichzeitig mit Upper verbunden haben. Die Lower dürfen natürlich schon voll funktionsfähig sein. Was genau willst du denn auseinander bauen, damits "legal" wird?
Genau so ist es ... Da war die nette Dame der BH wohl etwas übereifrig bzw schlecht informiert ... Denn die Aussage betreffend lower und eintragen in das zwr ist nicht korrekt
Sorry, wenn man dem was so mache Vertreter der BH sagen wirklich glauben schenkt, naja dann ....
Nach welcher Rechtsgrundlage soll ein Lower bitte eingetragen werden?Crys_79 hat geschrieben: ↑Mo 6. Apr 2020, 21:11Ich habe mir heute die Mühe gemacht und beim Waffenreferat in Wien angerufen. Habe dort mit einer sehr netten Person gesprochen die mir ausführlich Auskunft gegeben hat.
Meine Frage: Angenommen ich habe 2 Plätze, daraus folgend kann ich mir 4 Wechselsysteme kaufen. Jetzt habe ich auf einem Platz eine Glock mit 2 Wechselsystemen, auf dem zweiten Platz eine .223 AR15 mit zusätzlich einem 9mm Upper und einen 9mm Glock Lower. Kann ich noch weitere Lower kaufen?
Antwort (Zitat): Nein, dann sind ihre kompletten Wechselsysteme voll. Ein Lower nimmt einen Wechselsystemplatz weg. Theoretisch muß der Waffenhändler einen Lower als Wechselsystem eintragen, da er keine Seriennummer hat muß er den Lower mit der Seriennummer "000000" eintragen. Das es keiner macht ist uns eh klar und wir wissen das. Bei einer Kontrolle haben sie ein Problem wenn sie noch weitere Lower hätten, aber kein Wechselsystem mehr besitzen dürfen.
-->das meinte ich mit voll funktionstüchtigen Lower...falls du es mir noch immer nicht glaubst ruf selber an!
Meine Frage: Ich habe keine AR 15 Grundwaffe und meine 2 Plätze (habe gesamt nur 2 Plätze) sind mit Pistolen belegt. Jetzt kaufe ich mir einen Lower und einen Wechselupper (in der Annahme ich kann noch Wechselsysteme belegen). Darf ich die Waffe zusammenbauen? Wenn ja wo?
Antwort (Zitat): Nur auf einen öffentlichen Schießplatz, den dort tritt das Waffengesetz außer Kraft. Das Wechselsystem darf nur zerlegt transportiert werden und nur am Schießstand zusammengebaut werden. Bauen sie es irgendwo anders zusammen dann besitzen sie ja 3 Waffen mit nur 2 Plätzen.
--> ja du hattest recht, es ist auf einem öffentlichen Schießstand erlaubt...aber nur dort.
Selten so einen Schwachsinn gelesen
Da liegt ein Missverständnis vor. Du kannst beide auf dem gleichen Lower benutzen. Aber nicht gleichzeitig.Magnum_1985 hat geschrieben: ↑Mo 6. Apr 2020, 22:17Warum funktioniert diese Kombination nicht?
Ich denke, jeder glaubt dir, dass es dir von der netten Dame bei der Behörde so erzählt wurde. Nur würde ich mich an deiner Stelle nicht davon beeindrucken lassen, dass es sich um eine "SachbearbeiterIn" einer Behörde handelt. Egal bei welcher Behörde! Sie vertritt das Waffengesetz nicht, sondern wickelt einfach gewisse Vorgänge ab... Selbst die Juristen der Behörden haben teilweise eine gewagte Rechtsmeinung. Obrigkeitshörigkeit ist hier jedenfalls fehl am Platz. Am besten du hinterfragst bzw. recherchierst selbst im WaffG, das im Vergleich zu anderen Gesetzen äußerst leicht zu lesen ist.