Ich seh das ein bissl anders - ein Einbrecher stiehlt Dinge, dazu muss er warten, bis kein Mensch mehr im Haus ist - somit muss er ned mit Gegenwehr rechnen!BigBen hat geschrieben:Gummi-Schrot hat rechtlich sehr wohl eine Berechtigung, da du damit im Selbstverteidigungs-Fall vor Gericht argumentieren kannst dass von deiner Seite keine Tötungsabsicht bestand, und du deshalb vielleicht leichter eine Notwehrüberschreitung abwenden kannst. Dass Gummischrot aus nächster Nähe trotzdem gefährlich und unter Umständen sogar tödlich sein KANN spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle - du hast aber zumindest die Absicht erkennen lassen, dein Gegenüber nicht zwangsläufig in die ewigen Jagdgründe schicken zu wollen. Bei Buckshot wird das eher schwieriger zu argumentieren und wenn der Einbrecher z.B. "nur" eine Gartenharke hatte, dann hast mit Gummischrot vor Gericht wohl bessere Karten. Das ein Einbrecher nach einem Gummischrot- oder Rubberball-Beschuss aus typischer SV-Distanz von 1-7 m noch wirklich eine Gefahr darstellt bezweifle ich - aber wissen tu ich es nicht und ein kleines Restrisiko wird da auch weiterhin bestehen. Kannst ja im Zweifelsfall in Lauf 1 Gummischrot laden - und in Lauf 2 dann den Buckshot!
Wenn ich im Haus bin und eine dunkle Gestalt verschafft sich Zutritt, so muss ich damit rechnen, dass er mir an den Kragen will und ich seh es als gerechtfertigt, mit allen Mitteln gegen ihn vorzugehen!
Ich will es meiner Familie nicht zumuten, sie mit minderwirksamen Mitteln (Gummiklump) zu beschützen - im Visier war ein Test über das Klumpert! Ein Slug oder 00 Buck kommt gleich als zu extrem rüber - aber #4 Buck bringt gleiche oder teilweise bessere Leistung bei weniger Umfeldgefährdung und wird wohl vor gericht noch als "Schrot" bezeichnet! Wenn ich für Fuchs und Co. (mit Schrot bejagbares Wild) mit Gewichten zw. 1,5 und 15 Kilo rechne und dort Schrotstärken bis zu 4mm einsetze, so kann es mir kein Mensch übel nehmen, auf 70-100 Kilo schwere Lebewesen 6,2mm Schrote zu verwenden!