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Munitionslagerung

Verfasst: Mo 30. Aug 2010, 11:43
von querulant
Folgendes Problem : 2 Personen in einem Haushalt. Beide Waffenbesitzkarte. Einer nur 45 ACP und anderere 9 mm Para und 357 Magnum/ 38 Spezial sowie 22 lr. Gelagert bzw. Vorrat an 45 ACP -Munition ca. 1200 Stück für 1 Person. Für 2.Person Person: ca. 1300 9mmPara, 1500 38Spezial und 300 Stk . 357 Magnum. Dabei handelt es sich um größtenteils wiedergeladene Munition. Jetzt möchte sich Person 5000 Stk 22 lr.Munition kaufen, da sie in diese Menge gekauft weit billiger sind. Ich hab gehört, dass eine Munitionsmenge über 5000. Stück der Verwaltunsgsbehörde gemeldet werden muss!
Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich. :think:

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Mo 30. Aug 2010, 11:46
von gewo
querulant hat geschrieben:Jetzt zu eigentlichen Frage: gilt die Munitionsmengenbeschränkung für jeden einzelnen WBK -Besitzer oder für alle Berechtigten in einem Haushalt? Denn dann wären 10.000 Stück - natürlich getrennt, zu je 5000 Stk. möglich. :think:


hallo

anzahl der berechtigten personen ist egal

es gilt das raeumliche naheverhaeltniss
soferne du die menge in einem haus/haushalt verwahrst musst du melden

wenn du aber soviel muni zb an einen zweitwohnsitz "auslagerst" dass du unter 5000 bist dann musst du nicht melden

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Di 31. Aug 2010, 15:57
von Reverend45
war da nicht was von wegen KK zählt da nicht dazu oder hab ich da was verwechselt <-<

bei den Waffen warens 20, oder? <-<

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Di 31. Aug 2010, 16:02
von kemira
Berserk hat geschrieben:war da nicht was von wegen KK zählt da nicht dazu oder hab ich da was verwechselt <-<

Ja, hast Du - Luftgewehrkugeln sowie nicht schießfertige Wiederladekomponenten zählen nicht zur Stückzahl, nur verwendungsfähige Munition für Feuerwaffen. Auch .22er.

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Mi 1. Sep 2010, 19:40
von BlackAce
Außerdem ist das keine Beschränkung. Man kann durchaus 10.000 Schuss pro Person lagern, nur muss man es halt melden und sicher Verwahren.

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Mi 1. Sep 2010, 21:54
von gewo
BlackAce hat geschrieben:...pro Person ....


hallo

der ordnung halber:
der begriff hat bei dem thema nix verloren

ersetzen durch "raeumlichen naheverhaeltnis"

;-)

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 10:26
von BlackAce
Stimmt.
Da habe ich mich wieder mal ungenau ausgedrückt.
Was allerdings nichts daran ändert, dass man auch 20.000 Schuss lagern darf, solange man die Meldung macht und das ganze sicher verwahrt.

mfg

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 13:04
von Reverend45
@Kemira: okay, danke....

trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 13:14
von kemira
Berserk hat geschrieben:@Kemira: okay, danke....

trotzdem bleibt für mich die frage wie viels bei den waffen waren, ich find die info irgendwie nicht so wirklich <.< kann mir da einer auf die sprünge helfen please? *lieb gugg*

20 Stück, unabhängig von der Kategorie.

lg
Kemira

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 13:29
von gewo
kemira hat geschrieben:20 Stück, unabhängig von der Kategorie.


hallo

AB 20 stk musst melden
BIS 19 stk geht es ohne

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 13:34
von kemira
Äh ja mein ich ja. Danke fürs Klarstellen!

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 14:18
von Reverend45
donkaschen.

im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? wobei, 20 stück, da fehlt mir noch ein bissal was...^^

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 14:27
von gewo
Berserk hat geschrieben:im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..


hmmmm
also gaaaaaaanz sicher bin ich mir nicht

irgendwie begruendbar muss art, menge und umfang wohl schon sein denk ich mir

denn da war doch mal was mit bestimmungen gegen die "ansammlung von kampfmitteln" ....
finde aber den konkreten fall nimmer auf die schnelle

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 16:03
von Reverend45
diverse jagdgewehre verschiedene kaliber, diverse ordonnanzler usw....ich mein, mehr als 30-40 waffen werden das doch eh nie, die meisten irgendwelche uralt prügel.

Re: Munitionslagerung

Verfasst: Do 2. Sep 2010, 16:12
von Varminter
gewo hat geschrieben:
Berserk hat geschrieben:im prinzip ist die meldung ja nur schikane, weil wenn die lagerung passt kannst einfüllen was man will, oder? ..


hmmmm
also gaaaaaaanz sicher bin ich mir nicht

irgendwie begruendbar muss art, menge und umfang wohl schon sein denk ich mir

denn da war doch mal was mit bestimmungen gegen die "ansammlung von kampfmitteln" ....
finde aber den konkreten fall nimmer auf die schnelle



Mir kommt dunkel so eine Erinnerung, das mit der "Ansammlung von Kampfmitteln" ist irgendwann entfallen.

Wäre auch unsinnig, wer will mit einer Querbeetsammlung lauter unterschiedlicher Waffen in lauter unterschiedlichen Kalibern heutzutage in einen Kampf ziehen... :doh: