ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Hohlspitzmunition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Austriangun
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 238
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 19:11
Wohnort: Pinzgau

Hohlspitzmunition

Beitrag von Austriangun » Do 28. Jul 2011, 10:19

Hallo Leute, ich war heute einigermaßen erstaunt, als mir ein Jagdkollege mitgeteilt hat, dass seit ca. 2 Jahren wieder Holspitzmunition für Faustfeuerwaffen erhältlich ist (so man berechtigt ist). Angeblich hat er ein Packerl Hydra-Shok bem Waffenhändler erstanden. Ich habe vor 20 Jahren recht viel damit geschossen, bin aber seit Jahren was Kurzwaffen anbelangt, nicht mehr am neuesten Stand. Mein letzter Stand der Dinge ist, dass die Hohlspitzmunition vor Jahren verboten wurde. Wie schaut es jetzt wirklich aus?

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Floody » Do 28. Jul 2011, 10:22

Hohlspitz bekommst du mit WBK immer, Teilmantelhohlspitz jedoch nur mit Jagdkarte oder Schützenpass.

Benutzeravatar
Austriangun
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 238
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 19:11
Wohnort: Pinzgau

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Austriangun » Do 28. Jul 2011, 10:31

Floody hat geschrieben:Hohlspitz bekommst du mit WBK immer, Teilmantelhohlspitz jedoch nur mit Jagdkarte oder Schützenpass.

Interssant. Ich habe einen Waffenpass und eine Jagdkarte. Darf ich nun die Teilmantel-Hohlspitz (Hydra-Shok) privat führen oder ist das dann nur im Jagdbetrieb erlaubt?

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Warnschuss » Do 28. Jul 2011, 11:08

Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.

Benutzeravatar
Austriangun
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 238
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 19:11
Wohnort: Pinzgau

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Austriangun » Do 28. Jul 2011, 11:27

Danke, da habe ich einiges verschlafen. Mal schauen, ob dass unsere Dorfpolizisten bei der nächsten Kontrolle auch wissen ;-)

Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Vintageologist » Fr 29. Jul 2011, 17:55

Wenn nicht, dann legst du ihnen dieses hier vor... (Punkt 2)

http://iwoe.org/img/Erlass_Expansivmunition.pdf

Vielen Dank an dieser Stelle an die Verband für die hilfreiche Bereitstellung diverser Rechtsdokumente.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von BigBen » Fr 29. Jul 2011, 19:38

Dem Dank schließe ich mich auch an...im rechtlichen Bereich ist die Verband sehr hilfreich!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Centershot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2253
Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
Wohnort: Graz

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Centershot » Sa 30. Jul 2011, 15:49

Schließe mich gerne an :text-bravo:
Centershot

no0ne
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Mi 11. Feb 2015, 08:38

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von no0ne » Mi 16. Mär 2016, 03:14

Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.


Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!

Immer wieder stelle ich fest, dass diese Meinung weit verbreitet aber eben leider auch ebenso falsch ist!
für den Fangschuss oder am Schiessstand - JA
für die SV im öffentlichen Bereich - klares NEIN
SV im privaten Bereich - bin ich mir nicht sicher
Warum kennt kaum jemand die "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" und darin den §5 Abs. (1) ?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
.

Benutzeravatar
Kapselpracker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1551
Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
Wohnort: Wien

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von Kapselpracker » Mi 16. Mär 2016, 05:23

no0ne hat geschrieben:...

Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
....

Deine Antworten auf Beiträge fallen reichlich spät aus, aber Bitte.

https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27193
Bild

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von BigBen » Mi 16. Mär 2016, 07:26

no0ne hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.


Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!

Immer wieder stelle ich fest, dass diese Meinung weit verbreitet aber eben leider auch ebenso falsch ist!
für den Fangschuss oder am Schiessstand - JA
für die SV im öffentlichen Bereich - klares NEIN
SV im privaten Bereich - bin ich mir nicht sicher
Warum kennt kaum jemand die "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" und darin den §5 Abs. (1) ?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017


Es gibt aber zusätzlich noch diesen Erlass

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... nition.pdf

Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von cas81 » Mi 16. Mär 2016, 08:48

Da gibt's doch einen Erlass von 2014, da steht nichts mehr von LSV, seit 2012 ist das eigentlich futsch.

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/t/Baustoff---Eisen---Hartwaren--und-Holzhandel/Erledigung_Sektion_III_(Extern).pdf

ps: der Link ist über Tapatalk anscheinend nicht korrekt einzufügen, egal wie oft ich's versuch.
Gesendet von meinem LG-D320 mit Tapatalk
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36577
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von gewo » Mi 16. Mär 2016, 09:26

no0ne hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.


Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem


bullshit
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

no0ne
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Mi 11. Feb 2015, 08:38

Re: Hohlspitzmunition

Beitrag von no0ne » Mi 16. Mär 2016, 11:58

Kapselpracker hat geschrieben:
no0ne hat geschrieben:...

Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
....

Deine Antworten auf Beiträge fallen reichlich spät aus, aber Bitte.

https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27193


"Deine Antwort auf meinen Beitrag ist reichlich unproduktiv, aber Bitte!" :D

Gratuliere, wenn deine sinnbefreite Kritik auf meine verspätete Antwort auf einen Kommentar deine einzige Sorge ist. :D
Vielleicht gelingt es dir einmal folgendes Szenario vorzustellen:
Die Suchfunktion betreff Hohlspitzmunition ergibt einen jahrealten Kommentar der im kompletten Gegensatz zur Rechtsauffassung eines renommierten RAs steht, welcher selbst Waffenpassinhaber ist.
Du würdest diese Meinung zum Schutze und zur Info aller Mitlesenden die u.U. davon betroffen sind dann ganz sicher nicht veröffentlichen - oder?
.

Gesperrt