sf77 hat geschrieben:
Das ist definitiv nicht korrekt.
Der Waffenpass, auch wenn auf die Dauer einer bestimmten beruflichen Tätigkeit beschränkt, erlaubt sehr wohl das Führen auch privat, ausgenommen natürlich, wenn andere Regelungen das Führen untersagen (zB. Großveranstaltung, Gericht, etc.).
Die Beschränkung im WP darf nur dahingehend sein, das der WP nur solange gültig ist, solange einem bestimmten Beruf oder Tätigkeit grundsätzlich nachgegangen wird. ZB. Bis der Taxifahrer in Pension geht. Was nicht mit dem Feierabend zu tun hat.
Wird mit dem WP nicht im Gegenzug die WBK eingezogen, gilt meineswissens die Summe der beiden Dokumente als Stückzahlbeschränkung für den Besitz, die Anzahl im WP sagt zusätzlich aus, wieviele Waffen gleichzeitig geführt weden dürfen. Waffen werden nicht auf der WBK und auch nicht im WP eingetragen.
Nachfrage bzw. muss i was hinterfragen.
Da mein WP derzeit in der "Genehmigung bzw Ablehnung

" ist und ich schon ein längeres Gespräch mit der Behörde hatte deshalb.
Die Waffe privat tragen ist aber eigentlich nicht erlaubt. Mir hat der Herr zb. gesagt ein Taxifahrer darf die Waffe tragen wärend seiner Tätigkeit, wenn der Taxifahrer aber nicht selbstständig ist oder das Fahrzeug immer zur Verfügung hat darf er die Waffe nicht privat tragen.(sprich wenn der Taxler nicht jederzeit in "dienst gehen kann") Also mal schön mit der Waffe umhängend zum Billa gehen oder ins Lokal (ausser wenn er Arbeit) ist nicht.
Das selbe gilt zb. auch bei Sicherheitsleuten wenn die nicht im Dienst oder zum Dienst sind dürfen die die Waffe auch nicht tragen.
Meinte er, das steht zwar nicht auf dem WP da müsste die ja x Seiten haben nur bei einer Kontrolle durch die Polizei könnte die schnell weg sein wenn man keine Rechtfertigung hat warum man die Waffe im Donauzentrum mit sich rum trägt.
Edit: Aus meiner Sicht klingt das nach ermessen der Behörde wenn mal ein Polizist sich wichtig macht und sowas meldet ob die Behörde dann was sagt oder auch nicht. klang auch so nach wir können es nicht beschränken aber durfen-sollen sie es auch nicht also irgendwie
Hat mich interessiert da es bei meiner Tätigkeit auch nicht möglich wäre zu sagen wann und wo und zu was für einer Zeit ich die Waffe brauche.
Hab ich extra noch mal gefragt da es sein kann das ich gerade bei Freunden gemütlich zum Grillen sitze und plötzlich in die Arbeit muss und dann zu meiner Sicherheit doch die Waffe dabei haben will.
Der Herr meinte bei meiner Tätigkeit und Vorgeschichte sicher erklärbar und nachvollziehbar nur wenn 0,00 promile

beim tragen der Waffe.
Mir wurde auch gesagt die WBK ist nicht weg, die Waffen von der WBK haben mit dem WP nix zu tun.
Wäre ja fasst zu logisch für unsere Beamten aber was bringt es wenn ich auf der WBK 2 KK Sportpistolen habe für den WP nix.
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