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Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?
können sich Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen (mit 3 Tage Frist) - oder müssen die hier zwingend gemeldet sein? Dass sich ein Deutscher spätestens beim Grenzübertritt wieder strafbar machen würde ist mir klar, aber es soll mal nur um den Kauf gehen...
Be wary of strong drink. It can make you shoot at tax collectors... and miss.
Robert Heinlein
Robert Heinlein
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
zela hat geschrieben:können sich Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen (mit 3 Tage Frist)
ja
lg
g
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
wow, also auch Repetierer? Die Waffenverbots-Anfrage des Waffenhandels ist nicht an einen Wohnsitz gebunden? Der Name des Käufers reicht für solche Abfragen?
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Robert Heinlein
Robert Heinlein
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
Wäre ja auch sinnlos. Er könnte sich ja jederzeit über Privatkauf mit einer oder mehrerer Kat. C oder D Waffen eindecken. Steht ja nirgends geschrieben, daß ich mein Gewehr oder Flinte nur an österr. Staatsbürger weiterverkaufen darf. Über 18 muss er sein und Reisepass oder Personalausweis genügt für eine Verkaufsvereinbarung. Ob er dann die erworbene Waffe wie vorgeschrieben bei einem Büchsenmacher meldet oder nicht, kann ich ja nicht mehr nachprüfen. Rein theoretisch könnte sogar ein Waffenverbot in seinem Heimatstaat bestehen, dies ist ja in keinem Personalausweis vermerkt. Auch darum hat man im zukünftigen Waffengesetz eine Registrierungspflicht sowohl für Käufer als auch Verkäufer hineingebastelt.
Ticket
Ticket
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
jetzt mal abgesehen vom Privatkauf: Wenn der Deutsche beim Waffenhandel erklärt die Waffe nur im österr. Bundesgebiet besitzen zu wollen (was ja mangels Wohnsitz schon völlig unplausibel ist), dann gibts weder in Österreich (kein Österreicher, kein Wohnsitz) noch in Deutschland (Erklärung bzgl. Bundesgebiet) eine "Waffenverbot"-Anfrage?
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Robert Heinlein
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
Wenn ich die Behörde wäre, würde ich einfach bei meinen Nachbarn nachfragen, ob du das Teil überhaupt haben darfst.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
wolf hat geschrieben:Hab ich da was übersehen?
Die Regelung mit dem "trifft den Erwerber" dachte ich bleibt gleich?
edit: hab mir den Entwurf nochmal angesehen, da wars noch so..??
War etwas ungeschickt von mir ausgedrückt.:
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
Zu den Registrierungsdaten gehören natürlich neben den Waffendaten auch meine pers. Daten. Soll heißen, der Behörde ist dann bekannt, von wem der Registrierungspflichtige (Käufer) die Waffe privat erworben hat, eine Pflicht des Verkäufers den Verkauf ebenfalls registrieren zu lassen besteht natürlich nicht.
Ticket
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
macht die Behörde aber offenbar (?) nicht
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Robert Heinlein
Robert Heinlein
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
Ticket hat geschrieben:wolf hat geschrieben:Hab ich da was übersehen?
Die Regelung mit dem "trifft den Erwerber" dachte ich bleibt gleich?
edit: hab mir den Entwurf nochmal angesehen, da wars noch so..??
War etwas ungeschickt von mir ausgedrückt.:
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
Zu den Registrierungsdaten gehören natürlich neben den Waffendaten auch meine pers. Daten. Soll heißen, der Behörde ist dann bekannt, von wem der Registrierungspflichtige (Käufer) die Waffe privat erworben hat, eine Pflicht des Verkäufers den Verkauf ebenfalls registrieren zu lassen besteht natürlich nicht.
Ticket
hallo
nein, nach dzt rechtslage ist darunter NUR jener gewerbetreibende zu verstehen der bei dem das teil zuletzt gemeldet wurde. die persoenlichen daten des letzten besitzers sind nirgendwo verlangt
kann sind mit der novelle aber evt tatsaechlich aendern ...
lg
g
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
gewo hat geschrieben: nach dzt rechtslage ist......
Hallo.
Ich spreche nicht von der derzeitigen Rechtslage. Wozu dann eine (künftige) Registrierung wenn der Behörde nur der Waffenhändler bekannt ist bei dem die Waffe zuletzt registriert war, falls wie angesprochen der neue Besitzer seine Kat. C Waffe nicht registriert?. Und registrieren kann ich auch mit der Bürgercard. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich in Zukunft auf einer diesbezüglichen auszufüllenden Bildschirmmaske meine pers. Daten nicht eingeben muß.
Ticket
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
Letzter Versuch. Bitte keine Threads hijacken!
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
Stickhead hat geschrieben:
Letzter Versuch. Bitte keine Threads hijacken!
uebermotiviert?
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
Ticket hat geschrieben:gewo hat geschrieben: nach dzt rechtslage ist......
Hallo.
Ich spreche nicht von der derzeitigen Rechtslage. Wozu dann eine (künftige) Registrierung wenn der Behörde nur der Waffenhändler bekannt ist bei dem die Waffe zuletzt registriert war, falls wie angesprochen der neue Besitzer seine Kat. C Waffe nicht registriert?. Und registrieren kann ich auch mit der Bürgercard. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich in Zukunft auf einer diesbezüglichen auszufüllenden Bildschirmmaske meine pers. Daten nicht eingeben muß.
Ticket
hallo
im prinzip diskutieren wir um den kaiser seinen bart
wenn die waffe schon einmal im neuen system erfasst ist dann ist auch im system der letzte eigentuemer gespeichert
die angabe des neuen besitzers ist sicher noetig, aber der letzte besitzer muss wohl kaum genannt werden, wozu auch, steht eh im system ...
die eigentlich spannende frage ist welche pflichten den altbesitzer treffen werden
und vor allem: wie ...
muss er sich jetzt die daten vom kaeufer geben lassen?
und was muss er damit tun?
sie aufschreiben?
wie lange muss er den wisch aufheben? ewig?
oder muss er auch melden an wen verkauft wurde, analog zu kat B ?
im gesetzt steht dazu nix, dass passiert alles per verordnung
lg
g
PS: in D E U T S C H L A N D sieht das W A F F E N R E C H T noch viel unerfreulichere bestimmungen vor, da brauchst auch fuer langwaffen WBK, verein, vereinsbestaetigung usw
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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?
Habe das Thema vom anderen abgetrennt.
Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?
Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
@ gewo: wenn es übersichtlich bleiben soll, ist das halt notwendig
@ zela: bitte keinen Thread mehr hijacken, danke
Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?
Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:
@ gewo: wenn es übersichtlich bleiben soll, ist das halt notwendig
@ zela: bitte keinen Thread mehr hijacken, danke
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz