Varminter hat geschrieben:wer will mit einer Querbeetsammlung lauter unterschiedlicher Waffen in lauter unterschiedlichen Kalibern heutzutage in einen Kampf ziehen...
Servus, Varmi das ist dem Gesetzgeber egal, auch wenn es verrostete aber noch funktionsfähige k98 sind. Ist genauso bei der Muni. Manche sogenannten "Wehrsportgruppen" wären froh nicht nur mit Holzatrappen zur Gaudi im Wald herumrennen zu dürfen.
§ 280 Ansammeln von Kampfmitteln
(1) Wer Waffen, Munition oder andere Kampfmittel an sich bringt, besitzt oder einem anderen verschafft, um eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, die Kampfmittel auf Dauer unbrauchbar macht, einer solchen Behörde übergibt oder es ihr ermöglicht, der Kampfmittel habhaft zu werden.
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