gewo hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:eXo hat geschrieben: ...Dienstnummer wurde genauso verweigert....
Wie bitte?
kann er verweigen wenn die amtshandlung dadurch verhindert oder verzogert wird oder wenn es gar keine amtshandlung gab
wenn ich eine anzeige eines deliktes machen will das nicht anzeigefaehig ist dann ist das keine amtshandlung
da brauchst dann auch keiner dienstnummer
Das bedeutet also, wenn ein Polizist eine Amtshandlung ablehnt, selbst wenn es rechtlich nicht gedeckt ist, dann kann er die Dienstnummer verweigern?
Schön traurig.
Also Anwalt nehmen und klagen?
Wie kann ein Polizist eine Betrugsantzeige verwehren? Der ist doch kein jurist, der hat die Anzeige aufzunehmen, so wie ich das verlange. Wenn es kein Betrug ist, wird das jemand mit juristischem Background feststellen, aber doch nicht der Typ hinterm Schalter???
Haben wir keinen Juristen hier, der das beleuchten kann?