Ich hoffe die Frage passt hier rein - sonst mache ich einen eigenen Thread auf!
Laut Entwurf: "wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag" da ich allerdings schon ein paar Wechselsysteme habe, dürften diese Plätze bald aufgebraucht sein. Habe allerdings bei
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz gelesen "Dieses Kontingent überschreitende Zubehör-Teile sind wie bisher bewilligungspflichtig, bedürfen aber einer
Rechtfertigung." konnte dies allerdings nirgends im Entwurf oder in den Erläuterungen finden, ob es nun so gehandhabt werden würde wie bisher, oder eine gesonderte Rechtfertigung in Form eines Antrags/Begründung notwendig wird.
Ein Daniel Defense Mk18 oder Mk12 Wechselsystem wäre schon geplant