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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- TheCursedBaron
- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51
Konfusion über "Altbestand"
Hello liebe Leute.
Wahrscheinlich bin ich nicht der Einzige, der durch die kommenden Regelungen verwirrt ist.
Ich habe mir alles so weit durchgelesen, aber mir stellt sich immer noch die Frage zu den neuen "Kat A" Plätzen auf der WBK, die man bekommt, wenn man "Altbestand" besitzt.
Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.
Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?
Ich bitte um Erleuchtung
Danke und LG
Baron
Wahrscheinlich bin ich nicht der Einzige, der durch die kommenden Regelungen verwirrt ist.
Ich habe mir alles so weit durchgelesen, aber mir stellt sich immer noch die Frage zu den neuen "Kat A" Plätzen auf der WBK, die man bekommt, wenn man "Altbestand" besitzt.
Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.
Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?
Ich bitte um Erleuchtung
Danke und LG
Baron
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wurde in anderen Threads schon diskutiert.
Die Zusammenfassung ist: Weiß man nicht, ist offen. Wird vermutlich frühestens mit den Schulungen der SachbearbeiterInnen zu erfahren sein wies gemacht wird.
Die Zusammenfassung ist: Weiß man nicht, ist offen. Wird vermutlich frühestens mit den Schulungen der SachbearbeiterInnen zu erfahren sein wies gemacht wird.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Die erste Frage ist leicht zu beantworten: 2 Waffen mit großen Magazinen >> 2 Kat A Platze, statt den Kat B Plätzen.
Deine 2te Frage ist schon schwieriger zu beantworten, da recht viele Wege und Unsicherheiten, daher nur ein Bsp von vielen
2025 willst ein AR15: Da wirst VIP Sportschütze werden müssen um große Magazine verwenden zu dürfen, ansosnt hast eine Kat B mit 10 Schuss.
Dann gibt es die Optionen, wie: große Magazine vor dem 14.12 kaufen, aber wie das dann gehandhabt wird
Deine 2te Frage ist schon schwieriger zu beantworten, da recht viele Wege und Unsicherheiten, daher nur ein Bsp von vielen
2025 willst ein AR15: Da wirst VIP Sportschütze werden müssen um große Magazine verwenden zu dürfen, ansosnt hast eine Kat B mit 10 Schuss.
Dann gibt es die Optionen, wie: große Magazine vor dem 14.12 kaufen, aber wie das dann gehandhabt wird
Re: Konfusion über "Altbestand"
Kat B Pistole + highcap Mag = Kat A Pistolen Platz
Kat B HA + highcap Mag = Kat A HA Platz
Ein Upgrade von Kat A Pistole auf Kat A HA wird vermutlich nicht funktionieren.
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Meine Theorie. Angaben ohne Gewähr!!
Ich lebe das WaffG immer gerne zu meinen Ungunsten aus...
Kat B HA + highcap Mag = Kat A HA Platz
Ein Upgrade von Kat A Pistole auf Kat A HA wird vermutlich nicht funktionieren.
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Meine Theorie. Angaben ohne Gewähr!!
Ich lebe das WaffG immer gerne zu meinen Ungunsten aus...
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
HPS Custom 2011 9x19 & .40SW / S&W 625 5" / Glock 17-3 / Glock 31-3 / Steyr AUG Z A3 / CZ 75 TS 9x19 / CZ 75 Sport II / Custom AR-9 & AR-15 / Caspian Custom 1911 6" .45ACP
HPS Custom 2011 9x19 & .40SW / S&W 625 5" / Glock 17-3 / Glock 31-3 / Steyr AUG Z A3 / CZ 75 TS 9x19 / CZ 75 Sport II / Custom AR-9 & AR-15 / Caspian Custom 1911 6" .45ACP
- TheCursedBaron
- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Schliesse mich der Frage an.
Ansonsten würde ich nächstes Monat ein AR15 naked um knapp über 1.5k beim Gewo holen gehen
Günstiger habe ich noch nichts gefunden...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich plane vermutlich mein OA BL M5 nächsten Monat viel zu günstig auf den Markt zu werfen (wenn ich meine neue OA habe).
Wer schnell genug ist....
Wer schnell genug ist....
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich versuche zu erhellen, soweit das Gesetz und die Verordnung was hergibt:TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Mo 14. Okt 2019, 12:03Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.
Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?
Ich bitte um Erleuchtung
Wenn Du Deinen Altbestand gemäß §58 Abs.13 meldest, hat Dir die Behörde eine WBK auszustellen, in der Dir der Besitz einer verbotenen Waffe iSd §17 Abs.1 Z7 und/oder Z8 bewilligt wird.
In Deinem Fall, nämlich G19, handelt es sich um eine verbotene Waffe iSd §17 Abs.1 Z7 "halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"
Angenommen Du kaufst Dir jetzt beispielsweise noch eine G17 dazu, dann besitzt Du zum Stichtag zwei verbotene Waffen iSd §17 Abs. Z7
Diese Anzahl wird auch so auf der WBK vermerkt, die Dir Deine Behörde auszustellen hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86239.html
Willst Du im Jahr 2020 ein AR15 erwerben und (außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes) mit 30er Magazinen betreiben, würdest Du ja eine verbotene Waffe iSd §17 Abs.1 Z8 besitzen, und Z8 ist nicht Z7.
Das WaffG gibt nichts her, das ein "Verschieben" eines Altbestands von Z7 zu Z8 zulassen/ermöglichen würde.
Ich denke daher, dass Dein Plan, aus einer zweiten, günstigen Glock (=Z7) ein AR15 (=Z8) zu machen, leider nix werden wird.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Konfusion über "Altbestand"
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Nicht nur, wenn er die passende Waffe hat, es reichen auch die 20+ und 10+ Magazine alleine, ganz ohne die dazupassende Waffe, das wäre dann Paragraph 17 Abs.1 Z9 und/oder Z10.
Ich glaube nicht, dass die Behörde das handschriftlich auf der bereits vorhandenen WBK vermerken wird, sondern eine neue WBK ausstellen wird, die so aussehen wird, wie in dem Link oben ersichtlich.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Konfusion über "Altbestand"
Viel telefonieren... Ich hab damals jeden BüMa angerufen, den ich finden konnte. Vielleicht findest noch den einen oder anderen.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Vorallem lustig bei Leuten ohne WBK aber mit 30er MagazinenYukon hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 17:48Nicht nur, wenn er die passende Waffe hat, es reichen auch die 20+ und 10+ Magazine alleine, ganz ohne die dazupassende Waffe, das wäre dann Paragraph 17 Abs.1 Z9 und/oder Z10.
Ich glaube nicht, dass die Behörde das handschriftlich auf der bereits vorhandenen WBK vermerken wird, sondern eine neue WBK ausstellen wird, die so aussehen wird, wie in dem Link oben ersichtlich.
Joa, in der Theorie auch nur am behördlich genehmigten Schießstand, aber wie es in echt ausgelebt wird, keine Ahnung...TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2019, 11:18Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Bin ja schon gespannt, wer mir ab 14.12. verbieten will, Federn und 2 Plastikteile zu verkaufen. wirklich
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Konfusion über "Altbestand"
versteh ned was du meinst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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