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Zusammengebautes Wechselsystem

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von gewo » Mo 10. Jan 2022, 21:31

hari hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 20:50
Zum Bescheid: Mein Bescheid fuer ein PPQ 5" WS wurde uebrigens automatisch "eliminiert"
wie der kollege schon geschrieben hat

ein einmal ausgestellter bescheid kann nur mit deiner zustimmung behoben werden.
ich verstehe und sehe dass diese alten bescheide eine riesen unordnung im ZWR bewirken
ich verstehe dass die behoerde sie weg haben wollte
es sind viele meiner kunden mit dem thema zu mir gekommen
ich habe ihnen empfohlen der aufhebung zuzustimmen
wenn sie im gegenzug fuer jeden entfallenen bescheid zubehoerplaetz einen vollen zusaetzlichen kat B plaetz erhalten
das ist wohl auch in den allermeisten faellen so erfolgt
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mo 10. Jan 2022, 21:42

Also es is anders weil's anders im ZWR steht oder was?

Anders ausgedrückt, was macht eine nicht nummerngleiche Glock zur Schusswaffe und die andere nur zu einem Wechselsystem und Griffstück?

Wieso soll sich die Vollautomaten Sache mit der Novelle geändert haben? Also konkret wenn es um den "fun-switch" bei der Glock geht.
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Mo 10. Jan 2022, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von gewo » Mo 10. Jan 2022, 21:49

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:42
Also es is anders weil's anders im ZWR steht oder was?
ZWR ist ja nur deklarativ

nein, weils eine andere genehmigung ist
die eine ist eine genehmigung fuer eine schusswaffe
das andere fuer ein waffenzubehoer

die schusswaffe bleibt immer eine waffe
egal ob zerlegt oder nicht

das waffenzubehoer bleibt immer ein waffenzubehoer
solange es ned (ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiessplatzes oder im schauraum eines waffenhaendlers) durch ein ergaenzendes waffenteil zu einer vollstandigen waffe ergaenzt wird

die simple tatsaeche dass die moeglichkeit zur ergaenzung des waffenzubehoers zu einer waffe besteht kann niemals deliktrelevant sein
die simple moeglichkeit dazu hat man immer und hat jeder
jeder kann a handvoll lower oder griffstuecke kaufen gehen
dazu ist keinerlei genehmigung erforderlich
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Mo 10. Jan 2022, 21:54

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:42
Also es is anders weil's anders im ZWR steht oder was?

Anders ausgedrückt, was macht eine nicht nummerngleiche Glock zur Schusswaffe und die andere nur zu einem Wechselsystem und Griffstück?
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von hari » Mo 10. Jan 2022, 21:56

fast12 hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:04
Wenn du den Bescheid nicht im Ofen verheizt hast, ist er auch nicht eliminiert...
Das nicht, nur fehlt mit das Wort "Zubehör" auf der WBK. Oder ist das jetzt hinfällig?

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von gewo » Mo 10. Jan 2022, 21:59

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:42
Wieso soll sich die Vollautomaten Sache mit der Novelle geändert haben? Also konkret wenn es um den "fun-switch" bei der Glock geht.
ganz offen:
weils der G. gesagt hat

und das ist fuer mich die rechtsansicht der behoerde die fuer mich als haendler ausschlaggebend ist

frueher habe ich - sinngemaess und inoffiziell - aus der ecke immer nur gehoert:
"... keine handhabe, ausser wir koennen nachweisen dass der mal eingebaut war, dann ist aber "alles weg ...."

seit der novelle ist die rechtslage offenbar jetzt (sinngemaess):
"... wenn alle KM teile vorhanden dann unzulaessig, werden wir verfolgen, auch wenn wir noch ned wissen wie ..."

das beides ned in stein gemeisselt war und ist weiss eh jeder

aber zumindestens mir ist es lieber wenn ich was indirektes, inoffizielles, subjektives hoere an den ich mich orientieren kann als dass ich nix erfahre


da es eine rechtsfrage ist kannst nicht mal a SV beauftragen rauszufinden was wie zu verstehen ist.

wie auch der G. schon mehrfach oeffentlich gesagt hat: "wir werdens ausjudizieren muessen, dann wissen wirs"
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von gewo » Mo 10. Jan 2022, 22:04

hari hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:56
fast12 hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:04
Wenn du den Bescheid nicht im Ofen verheizt hast, ist er auch nicht eliminiert...
Das nicht, nur fehlt mit das Wort "Zubehör" auf der WBK. Oder ist das jetzt hinfällig?
der zubehoerbescheid ist eine ergaenzende zusatzgenehmigung zum grundbescheid (der WBK)

ich denke der zusatzbescheid (waffenzubehoerbescheid mit nennung der basiswaffe) ist fuer sich alleine gueltig auch ohne aufdruck auf einer WBK
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von gewo » Mo 10. Jan 2022, 22:08

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:54
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:42
Also es is anders weil's anders im ZWR steht oder was?

Anders ausgedrückt, was macht eine nicht nummerngleiche Glock zur Schusswaffe und die andere nur zu einem Wechselsystem und Griffstück?
Ernste Frage :
Bist du ein Rechtsverdreher?
Spricht aus dir nur der blanke Neid, oder weil andere Personen das neue Gesetz besser ausnützen um mehr Abwechslung zu haben?
sei ned so grob

die fragen sind ja berechtigt

auch wenn es manche vielleicht nicht verstehen, aber das einer sich "simpel" anstellt und selbstverstandlichkeiten vom grund her hinterfragt ist eine durchaus uebliche und wichtige workgroup strategie um sicherzustellen das ablaeufe nicht unerkannt auf moeglichweise nicht oder nichtausreichend geprueften grundannahmen erstellt werden

sowas ist nuetzlich
allerdings mag die leut die diese aufgabe uebernehmen in der gruppe meist keiner
;-)
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Promo » Di 11. Jan 2022, 09:53

@gewo, der G. vom BMI sagt, wenn man alle Teile hat um einen HA zu VA umzubauen, dann werden sie dagegen vorgehen. Nach der Logik müssten sie auch gegen denjenigen vorgehen, der alle Teile hat, um ein WS zu einer kompletten Waffe aufzurüsten. Es reicht ja offenbar schon, dass er könnte ;) .

Es hat der letzte Thread (eigentlich waren es sogar mehrere..) zu diesem Thema schon zu seitenweisen (heißen) Diskussionen geführt, und auch hier haben wir das gleiche Ergebnis. Wie gesagt, ohne Urteile in dieser Angelegenheit sind offenbar beide Sichtweisen möglich. Ich persönlich will nur nicht zu derjenigen Gruppe gehören, die sodann eine Platzüberschreitung vorgeworfen bekommen. Mag auch sein, dass ich vollkommen falsch liege - aber das gilt für die andere Sicht ganz gleich, diese Chance hat jeder.

AUG-andy, die Ausdrucksweise deiner Posts sind manchmal sehr impulsiv und angriffig. Überleg dir mal ob du das auch so sagen würdest, wenn dir diese Person gegenüber steht. Nur wenn jemand eine andere Meinung hat rechtfertigt das mE nicht sich so zu verhalten, sondern disqualifiziert dich allenfalls selbst (und somit auch deine Argumente), insbesondere gegenüber Dritten, die hier mitlesen.
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Joewood » Di 11. Jan 2022, 10:44

gewo hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 17:08
Joewood hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 16:54
Es gab zu dem Thema schon vor längerer Zeit einen Thread mit einer Frage, die, dann aber nicht beantwortet wurde...
Ich hab zu meiner Glock mehrere WS und auch unterschiedliche Griffstücke - je nach Anwendung unterschiedlich konfiguriert.

Muss ich die Glock immer in den Orignalzustand bringen oder kann ich auch irgendein anderes Griffstückl drauf lassen?

bzw allgemein gesprochen: ist es wurscht, welches System zerlegt im Tresor ist und welches zusammengebaut (solange immer nur eines zusammengebaut ist)?
ich glaube dass das schon vielfach beantwortet wurde
evt aber nicht so wie du es hoeren wolltest

nach meiner rechtsansicht - die aber nicht zwingend die richtige sein muss:

- kannst du jene wechselsystemen welche du vor dem 14.12.2019 ueberlassen erhalten hast und die du daher mittels bescheid besitz in dem fuer das waffenzubehoer eine bestimmte basiswaffe genannt wird, die waffenteile beliebig untereinander tauschen. in dieser konfiguration spricht nichts dagegen dass du das griffstueck der festgelegten basiswaffe verwendest um ein der basiswaffe zugeordnetes waffenzubehoer auf eine eigenstandige schusswaffe zu ergaenzen.

- kannst du jene waffenzubehoere die du nach den neuen bestimmungen der waffenrechtsnovelle ohne gesonderten bescheid besitzt zwar auch hin- und hertauschen, ein zerlegen einer x-beliebigen passenden (oder auch nicht passenden) schusswaffe macht dabei aber keinen "platz frei"
Tatsächlich habe ich da drauf noch keine Antowrt gelesen. Kann sein, dass sie vorhanden ist aber gesehen hätte ich sie nicht. Mir ist die Antwort per se auch relativ egal, weil ich mich dann halt einfach nach dem Ergebnis richte. Daher gibt es auch kein "hören wollen". Ich will jetzt auch nicht künstlich die Stückzahl erhöhen...

Um das zusammenzufassen... es kann gut sein, dass ich am Schießstand meine Glock habe, die ich zur SV vorhalte. Da ist das Griffstückl aus diversen Gründen weitestgehend normal und unverbastelt. Wenn ich dann mal ein paar Löcher in die Scheibe stanze, dann kann es gut sein, dass ich ein getuntes Griffstück drauf tu. Manchmal kommt es dann vor, dass ich es eilig habe, um vom Stand wegzukommen wegen irgendwas, das ich nachher zu tun habe. Da denk ich vielleicht nicht dran, dass ich der Glock direkt das Originalgriffstück verpasse.
Nach allem, was ich bis jetzt so gelesen habe, habe ich damit KEIN rechtliches Problem, wenn ich mit der Konstellation bei einer Überprüfung angetroffen werden. Sehe ich das richtig?

Fall 2 ist ähnlich aber doch hinreichend anders... ich tu mein - noch per Bescheid - zur Basiswaffe gemeldetes 22er WS auf das Original Griffstück drauf. An der Stelle ist der originale Verschluss natürlich ohne Griffstück daneben. Muss ich wenn ich heimgehe, wieder die originale Glock zusammenbasteln oder kann ich das 22er System aktiv lassen und das 9mm WS liegt halt daneben?
Fall 2a: Macht das wirklich einen Unterschied, ob ich das WS per Bescheid habe oder ob ich es nach der Novelle einfach so habe?

Fall 3: ich hab irgendein anderes - per Bescheid zur Basiswaffe passendes - WS mit irgendeinem anderen Griffstück zusammengebaut. Alles andere ist zerlegt. Bekomme ich da ein potentielles Problem, wenn ich damit angetroffen werde?
Fall 3a: Auch hier: macht das wirklich einen Unterschied, ob ich das WS per Bescheid habe oder ob ich es nach der Novelle einfach so habe?

Für Fall 2/a und 3/a habe ich für mich noch keine hinreichend aussagekräftige Antwort gelesen. wie gesagt... die Antwort ist mir insofern wurscht, als dass ich mich halt dran halte... Darf halt am Schießplatz nur bisserl weniger faul sein beim rückbauen. Ist aber nichts, was mich wirklich in meinem Dasein näher tangiert außer, dass ich vielleicht ein oder 2 Mags weniger verballere, weil mir sonst die Zeit ausgeht...

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 10:52

@gewo: Welche Genehmigung man besitzt, hat keinen Einfluss darauf was objektiv vor einem liegt, sondern nur darauf ob man durch das was vor einem liegt einen Tatbestand erfüllt, zB weil man die Genehmigung überschritten hat.

Wenn man alle einzelnen Baugruppen durch verschiedene Transaktionen gekauft hat, dann hat man noch immer eine ganze Waffe vor sich. Die erfolgte Meldung hat keinen Einfluss auf das was vor einem liegt, sondern die Meldung hat das abzubilden, was vor einem liegt.

Der objektive Sachverhalt bestimmt die Meldung und nicht umgekehrt.

Unstrittig ist, dass es hier zwei Sichtweisen gibt, unabhängig davon welche ich für richtig halte und welche im Endeffekt von der Judikatur bestätigt wird, ist eine davon aus heutiger Sicht mit potentiell schwerwiegenden Folgen behaftet. Am Ende handelt jeder Eigenverantwortlich.

Denkt euch bitte folgendes durch:
Ihr wart am Schiesstand mit eurem gesamten Kit, das als 1 Waffe und zwei Wechselsystemen gemeldet ist. Zusätzlich habt ihr zwei zu den WS passenden Griffstücke mit. Diese habt ihr am Schiesstand zusammengebaut, ihr hattet also drei komplettierte Waffen vor euch liegen. Ihr habt damit geschossen, und vor dem gehen zwei davon von den Griffstücken getrennt.

Szenario A: Am Heimweg kommt ihr in eine Polizeikontrolle, ihr werdet gebeten den Kofferraum und die darin liegende Range Bag zu öffnen.

Szenario B:
Ihr seid daheim angekommen, stellt die Range Bag auf den Tisch, zerlegt alles in Hauptbaugruppen zum putzen. So wie ihr da fröhlich am putzen seid, läutet es an der Tür. Ihr steht auf, geht hin und öffnet. Es steht die Polizei vor der Tür. Verwahrungskontrolle. Vor euch liegen drei Läufe, drei Verschlüsse, und drei Griffstücke, die sich zu drei Waffen zusammenbauen lassen.

Was passiert wohl als nächstes?

Bitte überlegt euch wie ihr einem Richter schlüssig erklärt warum die Teilesammlung in der Mitte eine Waffe ist und die gleiche Teilesammlung links und rechts davon keine Waffe ist.

Ich kann mir nicht ausmalen, dass folgende Aussage von Erfolg gekrönt sein könnte:
"Aber Herr Richter, ich habe nur eine Genehmigung für 1 Waffe und 2 Wechselsysteme, deshalb sind das auch nicht drei Waffen."
Richter: "Ja was glauben's denn warum sie heute hier sind?"

Wollt ihr das riskieren?

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 11:01

@Joewood:
Meiner Ansicht nach ist es egal in welcher Konfiguration du sie besitzt oder führst, solange du nicht die Anzahl an Waffen die du besitzen oder führen darfst überschreitest. Wenn du sie längerfristig in einer Konfiguration lagerst, wäre anzudenken, die Meldung sohingehend zu ändern, dass das was du komplettiert lagerst als Waffe gemeldet wird und das andere als WS.

Meiner Ansicht nach machen:
  • 2 komplette Waffen, 4 WS und 4 zusätzlich dazu passende Griffstücke 6 Waffen, egal ob diese zusammengebaut sind oder nicht.
  • 2 komplette Waffen und 4 WS ohne dazu passenden zusätzlichen Griffstücken machen 2 Waffen + 4 WS.
Es gibt hier andere Ansichten, du wirst also hier keine definitive Antwort bekommen...

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Di 11. Jan 2022, 11:20

Schlusswort ohne irgendwelche Angriffe:
Jeder soll für sich selbst Entscheiden wie er mit der Sache umgeht. Es gibt anscheinend einige überängstliche (es sei ihnen unbenommen) und Leute die sich (trotz passender Griffstücke) an das Gesetz halten. Was die Zukunft bringen wird weiß momentan keiner. Und die Argumentation von Gewo , WS ohne Waffenzugehörigkeit nur am Stand mit Griffstück zu benutzen, ist auch einleuchtend. Wozu WS ohne Waffenbindung, wenn ich damit nichts anfangen kann? Das wird ein guter Rechtsanwalt auch als Argumentation vorbringen. Danach wäre alles geklärt für diese Vorgehensweise. ;)
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von ASCO » Di 11. Jan 2022, 11:22

„Szenario A: Am Heimweg kommt ihr in eine Polizeikontrolle, ihr werdet gebeten den Kofferraum und die darin liegende Range Bag zu öffnen.“

Hier passiert aus Erfahrung gar nix ausser die Kontrolle deines Waffenrechtlichen Dokuments!

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 11:33

AUG-andy hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 11:20
Wozu WS ohne Waffenbindung, wenn ich damit nichts anfangen kann? Das wird ein guter Rechtsanwalt auch als Argumentation vorbringen.
Auf die schnelle fallt mir folgendes Beispiele ein wie man ein WS ohne zusätzliches Griffstück verwenden kann, ohne auf einmal mehr Waffen zu besitzen als einem genehmigt wurde:
  • Sich ein WS kaufen zu können, ohne dass die Behörde einen Bescheid ausstellen muss.
  • Sich danach eine Basiswaffe kaufen ohne dazwischen einen Platz zu brauchen, weil man z.B eine andere nicht kompatible Waffe eintauscht.
  • Sich ein passendes Griffstück kaufen und es dann als Waffe melden, wenn man einen freien Platz hat.
  • Die bestehende Basiswaffe verkaufen, danach eine andere kaufen.
  • Die bestehende Basiswaffe verkaufen, danach das Wechselsystem verkaufen.
  • Das Wechselsystem auf einer anderen Basiswaffe als der zugewiesenen verwenden.
usw. alles ohne das bei der Behörde ein Verwaltungsaufwand besteht.

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