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Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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Salem
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Do 17. Feb 2022, 14:24

mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
ACHTUNG !! = Die RUGER PC CHARGER fällt ohne montierten Schaft unter die Kategorie Fausfeuerwaffe ( unter 60cm Gesamtlänge )= Somit 20 Schuss-Mags erlaubt.
Soweit richtig.
mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
Ist der Schaft jedoch montiert beträgt die Gesamtlänge über 60cm und es dürfen nur noch 10 Schuss-Mags angesteckt werden.
Da ein Anschlagschaft an der KW-Eigenschaft nix ändert: Falsch - siehe WaffG.
mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
Jedoch ist die Gesetzteslage hier nicht wirklich genau definiert.
Doch , ist sie - siehe WaffG ("Anschlagschäfte").
mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
Am besten ist, du kaufst den Schaft separat und montierst diesen nur auf dem Schießstand.
Transport und Lagerung nur ohne dem Schaft !
Für eine FFW mit nachträglich montiertem Anschlagschaft der für die Funktion nicht essentiell ist gilt das eben nicht - siehe WaffG.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Do 17. Feb 2022, 14:25

Doppelpost.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von mänsn » Do 17. Feb 2022, 14:31

phantom4711 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 13:36
mänsn; Herzlichen Dank für deinen Bericht
Das bestärkt mich immer mehr, mir das Teil zu kaufen. Ist halt auch so dass ich einfach gerne Lego spiele und selber halt auch gerne bastle.
Für meine Zwecke scheint das Preis Leistungsverhältnis zu stimmen.
Bitte gerne :mrgreen:
Informier dich aber bitte vor dem Kauf bei deinem Büchser, wie die Waffe genau eingestuft wird, was erlaubt ist und was nicht. Wurde anscheinend von meinem Büchser, da mich schon mehrere Mitglieder darauf hingewiesen haben, falsch informiert. Sorry dafür.
Angaben natürlich one Gewähr.
Aber zur Ruger selbst -> Top Gerät. :dance:
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 14:32

Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:24
mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
Ist der Schaft jedoch montiert beträgt die Gesamtlänge über 60cm und es dürfen nur noch 10 Schuss-Mags angesteckt werden.
Da ein Anschlagschaft an der KW-Eigenschaft nix ändert: Falsch - siehe WaffG.
einen anschlagschaft gibts ned

es gibt einlegeschaefte wie RONI, KPOS oder HERA
die komplett funktionsfaehige waffe wird in diesen schaft eingelegt
so ein schaft aendert nichts an der einstufung denn an der waffe selbst wird ja keine aenderung vorgenommen und es aendert sich auch nichts an der laenge der waffe

der tausch eines schaftes der waffe auf einen anderen schaft (ein teil der vorher niocht an der waffe vorhanden war wird entfernt und ein anderer teil der neu hinzukommt wird montiert) aendert was an den abmessungen und kann die kategorisierung aendern

eine ruger die unter 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als kurzwaffe zu werten sein
eine ruger die ueber 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als langwaffe zu werten sein
mit allen sich daraus ergebenden konsequenzen
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von mänsn » Do 17. Feb 2022, 14:35

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:32
Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:24
mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
Ist der Schaft jedoch montiert beträgt die Gesamtlänge über 60cm und es dürfen nur noch 10 Schuss-Mags angesteckt werden.
Da ein Anschlagschaft an der KW-Eigenschaft nix ändert: Falsch - siehe WaffG.
einen anschlagschaft gibts ned

es gibt einlegeschaefte wie RONI, KPOS oder HERA
die komplett funktionsfaehige waffe wird in diesen schaft eingelegt
so ein schaft aendert nichts an der einstufung denn an der waffe selbst wird ja keine aenderung vorgenommen und es aendert sich auch nichts an der laenge der waffe

der tausch eines schaftes der waffe auf einen anderen schaft (ein teil der vorher niocht an der waffe vorhanden war wird entfernt und ein anderer teil der neu hinzukommt wird montiert) aendert was an den abmessungen und kann die kategorisierung aendern

eine ruger die unter 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als kurzwaffe zu werten sein
eine ruger die ueber 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als langwaffe zu werten sein
mit allen sich daraus ergebenden konsequenzen
Hallo Gewo,

waren dann meine Aussagen bezüglich dem Ruger richtig ? Kenn mich jetzt gar nicht mehr aus :headslap: :tipphead:
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 14:41

mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:31
Informier dich aber bitte vor dem Kauf bei deinem Büchser, wie die Waffe genau eingestuft wird, was erlaubt ist und was nicht. Wurde anscheinend von meinem Büchser, da mich schon mehrere Mitglieder darauf hingewiesen haben, falsch informiert.
macht nur sinn wenn er dir den bescheid zeigt...
das kann er meist ned

weils fuer praktisch keine waffen einen gibt ausser
- Oberland Arms OA-15
- Schmeisser M4
- Hera the 15th
- SigSauer 516 und 716
- Sig 550 Zivilmatch Kaempf
- irgendein amerikanisches edelteil um 8xxx,-

sonst ist da ned viel
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 14:42

mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:35
waren dann meine Aussagen bezüglich dem Ruger richtig ? Kenn mich jetzt gar nicht mehr aus :headslap: :tipphead:
"richtig" ist immer relativ
dass weisst erst nach den zweiten gleichlautenden urteil am VfgH

und zum teil "richtig", ja
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 14:44

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:32
Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:24
mänsn hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 16:03
Ist der Schaft jedoch montiert beträgt die Gesamtlänge über 60cm und es dürfen nur noch 10 Schuss-Mags angesteckt werden.
Da ein Anschlagschaft an der KW-Eigenschaft nix ändert: Falsch - siehe WaffG.
einen anschlagschaft gibts ned

es gibt einlegeschaefte wie RONI, KPOS oder HERA
die komplett funktionsfaehige waffe wird in diesen schaft eingelegt
so ein schaft aendert nichts an der einstufung denn an der waffe selbst wird ja keine aenderung vorgenommen und es aendert sich auch nichts an der laenge der waffe

der tausch eines schaftes der waffe auf einen anderen schaft (ein teil der vorher niocht an der waffe vorhanden war wird entfernt und ein anderer teil der neu hinzukommt wird montiert) aendert was an den abmessungen und kann die kategorisierung aendern

eine ruger die unter 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als kurzwaffe zu werten sein
eine ruger die ueber 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als langwaffe zu werten sein
mit allen sich daraus ergebenden konsequenzen
Fraglich ist wo der Unterschied ist ob ich eine Glock in einen Roni reinpacke oder an einer Ruger hinten via Picatinny einen Schaft anbringe. Beides geht, soweit ich das mitbekommen habe, Werkzeuglos. In beiden Fällen ist die Waffe auch ohne "Verlängerung" Schussfähig.
Wenn man so will kann man das ganze noch weiterspinnen- wie siehts mit Schalldämpfer aus? Ein Schalldämpfer bringt manche Kurzwaffen auf über 60cm- wird deswegen eine Langwaffe draus? Noch schlimmer, bei der GHM9 Compact die mit Schaft knapp unter den 60cm bleibt würde man mit Schalldämpfer sogar eine Kat A Z11 schaffen weil sie mit Dämpfer eingeschoben vielleicht grade noch unter 60cm ist aber ausgezogen über 60cm.....

Edit- schlechtes Beispiel

Wo fangt man da an und wo hört man auf?
Zuletzt geändert von Simon80 am Do 17. Feb 2022, 14:57, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von mänsn » Do 17. Feb 2022, 14:48

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:42
mänsn hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:35
waren dann meine Aussagen bezüglich dem Ruger richtig ? Kenn mich jetzt gar nicht mehr aus :headslap: :tipphead:
"richtig" ist immer relativ
dass weisst erst nach den zweiten gleichlautenden urteil am VfgH

und zum teil "richtig", ja
OK. Danke gewo!
Da ich ja hier im Forum neu bin, werde ich in Zukunft manche Themen vorsichtiger behandeln.
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 15:04

Simon80 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:44
Wo fangt man da an und wo hört man auf?
...Fraglich ist wo der Unterschied ist ob ich eine Glock in einen Roni reinpacke oder an einer Ruger hinten via Picatinny einen Schaft anbringe. Beides geht, soweit ich das mitbekommen habe, Werkzeuglos....
die frage in dem fall ist ned "werkzeuglos" oder nicht
sondern
es werden teile durch andere teile ersetzt
das sind schon zwei paar schuhe

aber im prinzip
ja, gute frage

BMI sagt bei solchen anfragen nur "beauftragen sie uns auf kosten des antragstellers ein SV gutachten zu erstellen" dann wissen wir es ....
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Do 17. Feb 2022, 15:10

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:32
...
einen anschlagschaft gibts ned
...
Wie Du das Schaftsystem grad nennst ist doch wurscht. Du pickst auf eine FFW einen Schaft dran mit dem du sie besser anschlagen kannst...
gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:32
eine ruger die unter 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als kurzwaffe zu werten sein
eine ruger die ueber 60cm lang im schussfertigen zustand ist wird wohl als langwaffe zu werten sein
mit allen sich daraus ergebenden konsequenzen
Pfoah, ey.
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schaft(-System) länger wird als 60cm bleibt eine FFW.
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schalldämpfermontage länger wird als 60cm bleibt eine FFW (Wenn der SD legal besessen wird).
Eine als HA-LW gemeldete Schußwaffe die durch Abnehmen/Zusammenschieben/Zusammenklappen des Schaftes auf unter 60cm ihre Funktion behält ist eine verbotene Waffe.
Und das gilt für alle Waffen, wurscht ob Ruger oder nicht. Im Gesetz steht nix von einer Ruger drin. Eh ganz einfach. Das WaffG. lesen bildet.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 15:11

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:04
Simon80 hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:44
Wo fangt man da an und wo hört man auf?
ja
gute frage

BMI sagt bei solchen anfragen nur " beauftragen sie uns auf kosten des antragstellers ein SV gutachten zu erstellen" dann wissen wir es ....
Ja klassisch Österreich was will man sagen :headslap: im Endeffekt läufts (wie so oft) darauf raus das man einfach macht was man für richtig hält und wo kein Kläger da kein Richter.....

Persönlich kann man höchstens für sich selbst bei der eigenen Behörde anfragen und auf eine schriftliche Stellungnahme hoffen, wenn man das hat wird einen kaum noch jemand einen Strick drehen. Hab ich selbst bezüglich Wechselsysteme und Kat. A Zubehör bzw. große Magazine für Kat. A Zubehör gemacht und damit fühl ich mich diesbezüglich ziemlich auf der sicheren Seite.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 15:13

Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:10
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schaft(-System) länger wird als 60cm bleibt eine FFW.
ja das stimmt
falls du mit einem "Schaft(-System)" einen Einlegeschaft wie ein RONI, KPOS oder HERA meinst
dazu gibt es sogar eine rechtsauskuft des BMI

aber
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die durch Tausch auf andere Einzelteile länger wird als 60cm wird zu einer Langwaffe
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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 15:17

Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:10

Pfoah, ey.
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schaft(-System) länger wird als 60cm bleibt eine FFW.
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schalldämpfermontage länger wird als 60cm bleibt eine FFW (Wenn der SD legal besessen wird).
Eine als HA-LW gemeldete Schußwaffe die durch Abnehmen/Zusammenschieben/Zusammenklappen des Schaftes auf unter 60cm ihre Funktion behält ist eine verbotene Waffe.
Und das gilt für alle Waffen, wurscht ob Ruger oder nicht. Im Gesetz steht nix von einer Ruger drin. Eh ganz einfach. Das WaffG. lesen bildet.
Wär schön wenn das so im Waffengesetz stehen würde.
Im WaffG werden Fausfeuerwaffen so definiert:
"§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen."

Der Streitpunkt ist ob ein Schaft zur "Gesamtlänge" zählt.

Versteh mich nicht falsch ich seh das wie du weil man bei der anderen Betrachtungsweise vom 100en ins 1000e kommt aber richtig festgelegt ist das nirgendwo.

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Re: Ruger Police Carbine 9mm PC9 kommt neu raus

Beitrag von Salem » Do 17. Feb 2022, 15:18

gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:13
Salem hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:10
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die per Schaft(-System) länger wird als 60cm bleibt eine FFW.
ja das stimmt
falls du mit einem "Schaft(-System)" einen Einlegeschaft wie ein RONI, KPOS oder HERA meinst
dazu gibt es sogar eine rechtsauskuft des BMI

aber
Eine als FFW gemeldete Schußwaffe die durch Tausch auf andere Einzelteile länger wird als 60cm wird zu einer Langwaffe
Ja ja, wennst meinst. Ich sehe das wie geschrieben lt. WaffG. eben anders, ein befreundeter RA ebenso und im Praxiskommentar lese ich das ebenso raus. Auf technischer Ebene verschwimmen die Grenzen eh ein bisserl, daher:
Sinnlosdiskussion und leere Kilometer - ab heuer nicht mehr.
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