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- Do 2. Okt 2025, 19:00
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
Ja. § 1a der Schusswaffenkennzeichnungs- Verordnung :
§ 1a. Die Tiefe der Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen hat mindestens 0,0762 mm zu betragen.
https://www.ris.bka.gv.at ...
- Do 2. Okt 2025, 13:50
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist das Gesetz jetzt schon kundgemacht?
Nein, das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht einmal beschlossen.
Wo seh ich das? Der Gesetzestext auf RIS.gv.at wird ja nicht in Echtzeit aktualisiert werden, oder?
Du kannst dir unter https://ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ die aktuellen ...
- Do 2. Okt 2025, 09:43
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Verwahrung Wohnsitz
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Re: Verwahrung Wohnsitz
Wenn du das "dünne Eis" bei den Mitbewohnern siehst, dann gilt das aber ebenso bei den Ehepartnern, da zunächst das Urteil hinsichtlich Mitbewohner war (22. April 1981), und dann ein paar Tage später (29. April 1981) hinsichtlich Ehepartner.
Nein. Das dünne Eis besteht eher darin, dass es seit ...
- Mi 1. Okt 2025, 20:00
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das mag schon sein, in diesem Forum und insb. diesem Thread ist es halt trotzdem off topic. Ist ja nicht so, dass das WaffG nicht genug Stoff hergäbe – vielleicht können wir uns darauf fokussieren.
- Mi 1. Okt 2025, 15:58
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Verwahrung Wohnsitz
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Re: Verwahrung Wohnsitz
gut wenn es im VwGH auch so ausführt und es diesbezüglich keine Änderugen gegeben hat ist es somit bindend auch wenn das aus den 80ern war.
Außer der VwGH urteilt beim nächsten Mal anders. Es wäre nicht das erste Mal. Sie sind jedenfalls nicht an ihre eigene Judikatur gebunden.
Das ist ...
- Mi 1. Okt 2025, 15:32
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Verwahrung Wohnsitz
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Re: Verwahrung Wohnsitz
Aus dem Gesetz ergibt sich diese Rechtsansicht so leider nicht mit hinreichender Deutlichkeit. Sich auf VwGH-Judikatur aus den 80ern zu stützen bleibt, nicht zuletzt aufgrund der seit damals eingetretenen Judikaturwende (von den Novellen des WaffG ganz zu schweigen) ein Risiko, dass ich persönlich ...
- Mi 1. Okt 2025, 14:52
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
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Re: Abkühlphase - Neu
Ich erhalte eine preislich reduzierte Waffe, weil ich meine (einzige) Waffe vorher dem Waffenhändler überlasse.
Die Besitzreihenfolge ist somit ja klar.
Dann könnte aber jemand argumentieren, dass du für eine logische Sekunde keine Waffe besitzt. Und dann greift Abs. 2:
Als erstmaliger Erwerb ...
- Mi 1. Okt 2025, 14:04
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Verwahrung Wohnsitz
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Re: Verwahrung Wohnsitz
Das Problem ist, dass jeder von euch nur auf die erlaubte Anzahl an Waffen zugriff haben darf, aber auf seine Waffe(n) jederzeit Zugriff haben muss. Wenn jeder nur eine B-Waffe besitzt, und ihr lagert die gemeinsam in einem Safe spricht mE nichts dagegen (wenn sie einen Schlüssel für deine Wohnung ...
- Mi 1. Okt 2025, 09:50
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
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Re: Abkühlphase - Neu
Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
So wie es aktuell aussieht, wird es reine Privat-zu-Privat-Verkäufe nicht mehr geben. Du brauchst also in jedem Fall einen Büchsenmacher, der dann auch für die Einhaltung der 4-Wochen-Frist verantwortlich ...
- Mi 1. Okt 2025, 09:26
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
- Antworten: 25
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Re: Abkühlphase - Neu
Die kommt erst mit dem neuen Gesetz. Bisher sind es 3 Werktage, aber nur für C-Waffen die man als Nicht-WBK-Besitzer bei einem Gewerbetreibenden kauft.
- Mi 1. Okt 2025, 07:45
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Neues Gesetzt. Aber WBK ist voll?
- Antworten: 3
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Re: Neues Gesetzt. Aber WBK ist voll?
… und du brauchst dann auch für C waffen eine WBK.
Die brauchst du nur, wenn du nicht eh schon eine B-WBK hast. So oder so werden die C-Waffen keinen B-Platz einnehmen. Und überhaupt darfst du alles, was du bereits besitzt, weiter besitzen, es wird nur in manchen Fällen eintragungspflichtig ...
- Di 30. Sep 2025, 22:18
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
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Re: Abkühlphase - Neu
Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Ein Austausch wird wohl, allen ...
- Di 30. Sep 2025, 22:14
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
- Antworten: 25
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Re: Abkühlphase - Neu
Du zeigst dem Verkäufer deine WBK, bezahlst die Waffe und übernimmst sie. Innerhalb von 6 Wochen müssen Käufer und Verkäufer dann der Waffenbehörde des Käufers den Kauf melden (Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffe, sowie Name und Anschrift des Überlassers und ...
- Di 30. Sep 2025, 20:15
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
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Re: Abkühlphase - Neu
Nein, keine Ausnahme für Jäger – Aber die werden ja wohl regelmäßig schon eine C-Waffe besitzen, dann entfällt die Frist ja ganz.
§ 41f. (1) Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber ...
§ 41f. (1) Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber ...
- Di 30. Sep 2025, 17:53
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Abkühlphase - Neu
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Re: Abkühlphase - Neu
Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?
Ja, genau. Es sei denn, du kaufst dir noch rasch (dh vor der Erlassung des neuen Gesetzes) eine B-Waffe (hast eh 2 Plätze, kann ja irgend ein Klumpert sein.) Nur für ...