Moin.
Man beachte auch die rechtliche Seite (Deutschland):
Meines Wissens ist zwar "delaborieren" grds. erlaubt, allerdings unter Verpflichtung zur Vernichtung des Treibladungspulvers (offen auf feuerfestem Grund verbrennen o.ä.). Alles Andere wäre "Gewinnung von Treibladungsmittel" - was verboten ...
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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- Di 25. Dez 2012, 23:22
- Forum: Wiederladen
- Thema: Fabrikspatronen neu laden
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