Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
@tino: Zu deiner Wohnsitzbehörte gehen und einen Antrag stellen. Von zwei geht aber nur auf vier. Steht so im 2b ("um höchstens zwei größere"). Von vier dann auf fünf, weil "insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl".
ok auch kein problem.. 1 is mehr als keins :-) ja aber die grundsätzliche frage ...
Anscheinend kriegen wir eine Änderung bei der Stückzahlbeschränkung:
§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ...