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moretti hat geschrieben: Fr 7. Nov 2025, 01:07
Weil das eine Überlassung wäre. Wie überprüfe ich, ob er noch freie Plätze hat? Minuten genauer ZWR Ausdruck?
Da liegst aber sehr falsch oder hast im Keller einen privaten Schießstand?
Wie schon Einige geschrieben haben.
Vorbereiten (Tresor oder Schlüssekasten, Anwalt organisieren und informieren), Geld sparen (falls Du keinen Rechtsschutz hast) und abwarten bis der Schrieb von BH/Gericht kommt.
Wenn eine Behörde ohne Begründung sensible Daten abfrägt, macht sich der Beamte vermutlich strafbar. Und auch der, der sie herausgibt.
Mir ging es um die Behauptung der WKO, bei einer Erweiterung sei eine Bestätigung des Wehrdienstes (und somit die psychologische Tauglichkeit) nachzuweisen. Dafür ...
Nö, nicht klappbar.
Ist schon die R&S, aber man hat nix davon, da R&S nichts mehr produziert (insolvent) und Ersatzteile zum größten Teil nicht mehr bekommt.
Punkt 6.3 der Beförderungsbestimmungen und A.4.1.1.2. der Fahrgastrechte besagen:
"Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen Beförderungsbedingungen*) legen die Ausnahmen und Modalitäten fest."
Wie gesagt ... Ermessen. 2 auf 5 , 5 auf 7 usw ist 2b und das interessiert dich ja nicht.
Das neue Gesetz gilt ja ab 01.11 nicht vollumfänglich, aber darüber informiere dich bitte selber.
was ich jetzt immer noch nicht verstehe: beispiel: ich war bei der Stellung, ich war untauglich wegen Körperlichen Dingen. Psychisch war alles ok meine WBK ist 2022 gekommen. 2027 dürfte ich dann erweitern, muss ich jetzt dann einen Psychotest machen?