Die grundsätzliche Frage ist, ob es sich bei einer Erweiterung um eine "Ausstellung" handelt. Kann wohl nur ein Jurist abschließend klären.
Edit: Wenn es keine "Ausstellung" ist, warum schließt man dann in §41 das psychologische Gutachten bei Erweiterung aus?
§ 41. (1) Vor Ausstellung einer ...
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- Sa 6. Dez 2025, 11:19
- Forum: Waffenrecht
- Thema: WBK Erweiterung
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- Sa 6. Dez 2025, 10:00
- Forum: Waffenrecht
- Thema: WBK Erweiterung
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Re: WBK Erweiterung
Wenn ich so dumm wäre und meine Karte hinten in die Hosentasche stecke, diese dann bricht, wäre das auch eine Neuausstellung oder ein Duplikat? Ich würde meinen, du bekommst einfach eine neue...keine Verlässlichkeitsprüfung etc. Ändert sich ja nichts und auch das Ausstellungsdatum sollte ja gleich ...
- Sa 6. Dez 2025, 01:35
- Forum: Waffenrecht
- Thema: WBK Erweiterung
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Re: WBK Erweiterung
Erweiterung bedingt eine (Neu)Ausstellung des waffenrechtlichen Dokuments und somit eine Prüfung der Verlässlichkeit, im Zuge dieser die Stellungsdaten einzubeziehen sind.
Nach meiner persönlichen, laienhaften Meinung korrekt. Auch das BMI Schreiben weist auf die Beibringunge der Stellungsdaten im ...
Nach meiner persönlichen, laienhaften Meinung korrekt. Auch das BMI Schreiben weist auf die Beibringunge der Stellungsdaten im ...
- Do 27. Nov 2025, 11:43
- Forum: Biete: Zubehör und andere Waffen
- Thema: Tasmanian Tiger rifle bag medium
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- Mo 3. Nov 2025, 17:11
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Na das BMI Schreiben legt ja dar, dass der Antragsteller die Daten auch bei Erweiterung beizubringen hat. Dürfte also zumindest in Zukunft abgefragt werden.
Zum Thema ELGA....die Konkretisierung auf "WG 2001" wurde ja nachträglich eingefügt, weil in den Stellungnahmen Bedenken der Datenschutzbehörde ...
Zum Thema ELGA....die Konkretisierung auf "WG 2001" wurde ja nachträglich eingefügt, weil in den Stellungnahmen Bedenken der Datenschutzbehörde ...
- Mo 3. Nov 2025, 16:48
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es besteht aber ein Unterschied zwischen der erstmaligen Prüfung der Verlässlichkeit und der Überprüfung der Verlässlichkeit, bei der die sichere Aufbewahrung und ein Handhabungsnachweis kontrolliert wird.
Ja, stimmt schon, die Daten der Stellung können aber in beiden Fällen abgefragt werden ...
- Mo 3. Nov 2025, 14:42
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ja eh
so steht es im gesetz.
die rechtsansicht des BMI laut dem hier eh schon vielfach geposteten schreiben scheint aber genau andersrum zu sein
Was ist wie andersrum?
Edit: Die Erweiterung bedingt eine neuerliche "Ausstellung" der WBK und damit die Prüfung der Verlässlichkeit, im Zuge dieser ...
- Mo 3. Nov 2025, 14:38
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nochmal nachgedacht zum Thema Erweiterung. Es handelt sich ja um eine (Neu) Ausstellung, also ist die Verlässlichkeit nochmal zu prüfen. Sie bedingt nur nicht automatisches ein neuerliches psychologisches Gutachten:
§ 41. (1) Vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses hat die ...
§ 41. (1) Vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses hat die ...
- Mo 3. Nov 2025, 14:04
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- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was da der Befund nach einem halben Jahrhundert aussagt und ob das überhaupt rechtsgültig ist, möchte ich gerne wissen. Nun, das könnte man nur herausfinden, wenn man sich einen Bescheid ausstellen lässt, in dem ja hoffentlich auf die gesetzliche Grundlage verwiesen wird.
Möglicherweise wären die ...
- So 2. Nov 2025, 14:24
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- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Behörde "hat auf Antrag auszustellen" und sich an die vom Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen zu halten. Man ist nicht Bittsteller. Man verlangt das, was einem zusteht.bino71 hat geschrieben: So 2. Nov 2025, 12:19 Rechtsgrundlage: Man will ja etwas, nämlich eine WBK oder Erweiterung oder oder. Das ist die Begründung.
- So 2. Nov 2025, 10:38
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- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn eine Behörde ohne Begründung sensible Daten abfrägt, macht sich der Beamte vermutlich strafbar. Und auch der, der sie herausgibt.
Mir ging es um die Behauptung der WKO, bei einer Erweiterung sei eine Bestätigung des Wehrdienstes (und somit die psychologische Tauglichkeit) nachzuweisen. Dafür ...
Mir ging es um die Behauptung der WKO, bei einer Erweiterung sei eine Bestätigung des Wehrdienstes (und somit die psychologische Tauglichkeit) nachzuweisen. Dafür ...
- Fr 31. Okt 2025, 11:33
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Im Zuge der Erweiterungen wird das aber anscheinend so gehandhabt werden, vielleicht weil eine Abfrage bei fehlender Erforderlichkeit schwer rechtfertigbar ist. Und um es möglichst mühsam zu machen natürlich.
Das Waffengesetz gibt 2 Fälle von Verlässlichkeitsüberprüfung vor. Nach 5 Jahren oder ...
- Do 30. Okt 2025, 20:34
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Grundsätzlich bedingt eine Erweiterung keinen Psychotest:
(2) Von der Beibringung eines weiteren Gutachtens ist abzusehen
1. binnen fünf Jahren nach Erstellung eines Gutachtens, das ergibt, dass der Betroffene nicht dazu
neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden ...
(2) Von der Beibringung eines weiteren Gutachtens ist abzusehen
1. binnen fünf Jahren nach Erstellung eines Gutachtens, das ergibt, dass der Betroffene nicht dazu
neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden ...
- Do 30. Okt 2025, 20:20
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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- Di 30. Sep 2025, 12:46
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz trat bereits mit 1. Jänner 2021 in Kraft und wurde nur leicht (für uns "unwesentlich") angepasst.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011325&FassungVom=2025-02-11
§ 5. Die Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen ...
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011325&FassungVom=2025-02-11
§ 5. Die Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen ...