Bin hier noch auf etwas bzgl. Wartefrist gestoßen.....
Nämlich: 111. § 56 Abs. 1 lautet:
„(1) Vor Abschluss des für den Erwerb einer Schusswaffe maßgeblichen Rechtsgeschäfts hat der zum Handel damit berechtigte Gewerbetreibende – sofern er nicht nach § 32 ermächtigt ist – bei der nach dem Ort der ...
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- So 19. Okt 2025, 01:51
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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- So 19. Okt 2025, 00:02
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Depotwaffen und neues Waffenrecht
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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Du bist beim reinigen Deiner Waffe(n).... Deine Frau ( die eventuell keine WBK hat ) hilft Dir dabei.... zb. Du putzt die Glock, Deine Frau den .357 S & W....
Dein Nachbar, der Dir unter Umständen ( schlecht Gefrühstückt, Liebesentzug seiner Angetrauten...was weiß ich ?) nicht gut gesonnen ist ...
- Sa 18. Okt 2025, 23:38
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich versteh Dich schon, aber was willst machen......
Ich denke, wenn pro Tag tausend besorgte Legalwaffenbesitzer ihre Sachbearbeiter telefonisch und per Email mit Fragen eindecken weil sie nichts falsch machen wollen könnte das durchaus dazu führen dass man erkennt dass es so nicht geht ...
- Sa 18. Okt 2025, 22:34
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Depotwaffen und neues Waffenrecht
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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
@sovereign
Die Tücke liegt hier wohl im Detail....zumindest im Waffenrecht.
Zitat: „Erwerb und Besitz
§ 6. (1) Der Erwerb von Waffen und Munition erfolgt durch die Einräumung deren Besitzes.
(2) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung. Nicht als Besitz gilt die Innehabung ...
Die Tücke liegt hier wohl im Detail....zumindest im Waffenrecht.
Zitat: „Erwerb und Besitz
§ 6. (1) Der Erwerb von Waffen und Munition erfolgt durch die Einräumung deren Besitzes.
(2) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung. Nicht als Besitz gilt die Innehabung ...
- Sa 18. Okt 2025, 22:20
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich versteh Dich schon, aber was willst machen...... das hier auch die Händler - zur Zeit zumindest - auch im Regen stehen....
Aber vielleicht macht die ARGE Sicherheit noch was in der Richtung...zumindest für die Phase I einen 2/3/4 Zeiler... was auch immer für die Händler. ( Bis zum 01. November ...
Aber vielleicht macht die ARGE Sicherheit noch was in der Richtung...zumindest für die Phase I einen 2/3/4 Zeiler... was auch immer für die Händler. ( Bis zum 01. November ...
- Sa 18. Okt 2025, 21:51
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung ...
- Sa 18. Okt 2025, 20:38
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines ...
- Sa 18. Okt 2025, 20:29
- Forum: Sportschiessen
- Thema: Leere Hülsen richtig lagern?
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Re: Leere Hülsen richtig lagern?
Es war von nicht gereinigten Hülsen, die anscheinend in einer "Tropfsteinhöhle" ( ok, überspitzt ) gelagert werden, die Rede...
Und das eventuell über Jahre hinweg.......aber egal, sind eh ned meine Hülsen.
g
Willi
Und das eventuell über Jahre hinweg.......aber egal, sind eh ned meine Hülsen.
g
Willi
- Sa 18. Okt 2025, 20:21
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines ...
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines ...
- Sa 18. Okt 2025, 14:37
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
- Antworten: 3158
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sodale.......
Da hier auch der Hr Innenminister bzgl. einer Presseaussendung seinerseits erwähnt wird.....
Hier einmal die "Fassung" auf die man sich bezieht/bezogen hat.... gewo, hast vielleicht das gemeint ?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251017_OTS0009/verschaerfung-des ...
Da hier auch der Hr Innenminister bzgl. einer Presseaussendung seinerseits erwähnt wird.....
Hier einmal die "Fassung" auf die man sich bezieht/bezogen hat.... gewo, hast vielleicht das gemeint ?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251017_OTS0009/verschaerfung-des ...
- Sa 18. Okt 2025, 12:22
- Forum: Sonstiges
- Thema: Der Freude-Thread Version 3.0
- Antworten: 92
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Re: Der Freude-Thread Version 3.0
Na da will ich mich wohl anschließen....Gratuliere "der" Gunny für diesen Erfolg!!! Der FA. natürlich auch für die Nachwuchsarbeit.
( Das wird dem "Lehrherren" aber was Wert sein )
g
Willi
( Das wird dem "Lehrherren" aber was Wert sein )



g
Willi
- Sa 18. Okt 2025, 12:05
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
- Antworten: 3158
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
danke für die info...... nur: darf ich jetzt noch privat an privat verkaufen?
Unter Vorbehalt bzgl. wie ich das Gesetz gelesen/verstanden hätte....ja, darfst Du. ( zumindest bis 01. November 2025 )
Nachtrag: Siehe..
gDem § 62 wird folgender Abs. 22a und Abs. 23 angefügt:
„(22a) § 41f samt ...
- Sa 18. Okt 2025, 11:50
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also bzgl. der Abkühlphase .....
So der Erwerber noch keine Waffe der entspr. Kategorie in seinem Besitz hat, werden ja erst diese 4 Wochen "griffig"..... unabhängig davon, wie lange der Erwerber schon ein Waffenrechtliches Dokument besitzt.
Siehe: Wartefrist
§ 41f. (1) Beim erstmaligen Erwerb ...
So der Erwerber noch keine Waffe der entspr. Kategorie in seinem Besitz hat, werden ja erst diese 4 Wochen "griffig"..... unabhängig davon, wie lange der Erwerber schon ein Waffenrechtliches Dokument besitzt.
Siehe: Wartefrist
§ 41f. (1) Beim erstmaligen Erwerb ...
- Sa 18. Okt 2025, 11:40
- Forum: Sportschiessen
- Thema: Leere Hülsen richtig lagern?
- Antworten: 3
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Re: Leere Hülsen richtig lagern?
Also rosten - so es sich ned grad um "Stahlhülsen" handelt - wohl eher nicht. Aber "anlaufen" bzw. oxidieren ( was ja auch schon irgendwie dem rosten an sich gleichkommt ) ist eben auch bei Messinghülsen nix neues...........
Und wenn die da einmal 10 ? Jahre bei hoher Luftfeuchtigkeit dahingammeln ...
Und wenn die da einmal 10 ? Jahre bei hoher Luftfeuchtigkeit dahingammeln ...
- Do 16. Okt 2025, 14:47
- Forum: Waffenrecht
- Thema: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
- Antworten: 3158
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Ohne das Schönreden zu wollen einfach nur erklärt warum:
Weil Waffenpass asap Regelung begründet ja unmittelbaren Bedarf da Gefahr gegen Leib und Leben.
Diesen Zweck des WP würde das ...