die BSO kann ned die DSGVO interpretieren
aber selbst wenn das so waere wie du schreibst
was ja zu hoffen ist
es aendert nichts an auskunfts und widerrufsrecht
leider
Bei unseren Lieblingsnachbarn hat der Deutsche Schützenbund eine datenschutzrechliche Bewertung dieser Frage
veröffentlicht ...
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Die Suche ergab 1 Treffer
- So 3. Jun 2018, 00:04
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?
- Antworten: 93
- Zugriffe: 19128