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Die Suche ergab 4 Treffer
- Fr 14. Feb 2020, 14:46
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Re: Schießstand Gewerbe
Ja, ich meinte "behördlich nicht genehmigten" Schießstand, also privaten. Die Sache ist die, dass manche (die Mehrheit) in meinem Bekanntenkreis sagen, dass dort fix niemand schießen dürfe (auch nicht mit Kat C Waffen), der keine Waffenbesitzkarte habe, andere, dass es z.B. bei Kat C genügt, wenn ...
- Fr 14. Feb 2020, 08:35
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Re: Schießstand Gewerbe
verstehe! danke.HowlingWolf hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:22Was früher Kat. D war ist jetzt ebenfalls Kat. C.Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:12 früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch.
- Fr 14. Feb 2020, 08:30
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Re: Schießstand Gewerbe
vielen dank!fast12 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:19 Vereinfacht ausgedrückt:
Kat A & B: nur berechtigte Personen (bei B jede WBK, bei A mit entsprechender Ausnahmegenehmigung, das weiß derjenige dann aber eh wenn er eine hat)
Kat C: Jeder ab 18 ohne Waffenverbot
- Fr 14. Feb 2020, 08:12
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Re: Schießstand Gewerbe
hi leute, bittte nicht böse werden, wenn die frage schon mehrmals über die jahre im forum gestellt wurde, aber ich habe 2 unterschiedliche antworten gefunden, deshalb würd ich noch einmal fragen: darf ich denn an 1 privaten schießstand (also einem behördlich nicht genehmigten) jemanden schießen ...