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von Tuc
So 16. Feb 2020, 17:45
Forum: Waffenrecht
Thema: Einreise mit "großen Magazinen"
Antworten: 6
Zugriffe: 1705

Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Einfach die pistole in den eu feuerwaffenpass eintragen und es passt. §38 abs 3 z 2 WaffG hilft dir hier. Denn du hast dann eine Waffe nach §17 abs 1 z 7 WaffG bei dir. Tatsache, da steht es ja relativ eindeutig. In § 38 III 2 wird extra auf die Waffen mit "großen" Magazinen verwiesen. Danke dir!
von Tuc
So 16. Feb 2020, 14:18
Forum: Waffenrecht
Thema: Einreise mit "großen Magazinen"
Antworten: 6
Zugriffe: 1705

Einreise mit "großen Magazinen"

Guten Tag werte Schützenkollegen, ich bin Deutscher und möchte dieses Jahr einen Wettbewerb in Österreich schießen. Dafür werde ich eine Waffe auf den EU Feuerwaffenpass eintragen lassen, um diese für den Wettbewerb zu nutzen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurde die EU Feuerwaffenrichtlinie...