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- Mi 4. Mai 2011, 09:41
- Forum: Waffen News
- Thema: Wieder mal Armatix.........
- Antworten: 33
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Re: Wieder mal Armatix.........
das einzig wirklich traurige an der sache sind ja unsere lieben waffenfachhaendler die sich brav "armatix zertifizieren" lassen denn die haben offenbar noch ned gerafft dass ihre gewinnspannen ins bodenlose fallen wenn es dann einmal nur mehr EINEN hersteller gibt und alle kunden nur mehr...
- Mi 4. Mai 2011, 08:39
- Forum: Waffenrecht
- Thema: WBK bei Untauglichkeit
- Antworten: 57
- Zugriffe: 12153
Re: WBK bei Untauglichkeit
Die ausstellende Behörde kann bei Untauglichkeit einen zum Amtsarzt schicken. Einen Freund von mir haben's in Niederösterreich für den WP zum Amtsarzt geschickt, weil er untauglich war.
- Di 3. Mai 2011, 14:56
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Wiener Adressen Psychotest WBK?
- Antworten: 47
- Zugriffe: 6677
Re: Wiener Adressen Psychotest WBK?
Ja, das geht den Psychologen auch gar nichts an. Im 5. Bezirk ist's halt besonders "gründlich". Mal abgesehen davon, daß SV die einzige Begründung ist, auf die hin die Besitzkarte ausgestellt werden muß ... Für eine erweiterte Untersuchung beim Psychologen gibt's genau 250.- Gründe.
- Di 3. Mai 2011, 11:39
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Wiener Adressen Psychotest WBK?
- Antworten: 47
- Zugriffe: 6677
Re: Wiener Adressen Psychotest WBK?
warbird hat geschrieben:http://www.waffentest.at/
Der ist super!
Keinesfalls im 5. Bezirk gehen, schwere Hoplophobie. SV geht schon mal gar nicht.
- Mi 20. Apr 2011, 16:31
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Überprüfung - Polizei
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Re: Überprüfung - Polizei
Ja. Was ich weiß, geht's dann schon auch um die Außensicherung.
- Mi 20. Apr 2011, 14:43
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Überprüfung - Polizei
- Antworten: 157
- Zugriffe: 21006
Re: Überprüfung - Polizei
Wasauchimmer ...
Der Punkt ist, daß es bei der Verwahrung rein um die Sicherung gegenüber nicht berechtigten Mitbewohnern geht.
Der Einbrecher wird erst ein Thema ab einer gewissen Stückzahl (IIRC 25 inkl. C und D, korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
Der Punkt ist, daß es bei der Verwahrung rein um die Sicherung gegenüber nicht berechtigten Mitbewohnern geht.
Der Einbrecher wird erst ein Thema ab einer gewissen Stückzahl (IIRC 25 inkl. C und D, korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
- Mi 20. Apr 2011, 14:25
- Forum: Waffenrecht
- Thema: Überprüfung - Polizei
- Antworten: 157
- Zugriffe: 21006
Re: Überprüfung - Polizei
Bei der sicheren Verwahrung geht es lediglich darum, daß im Haushalt lebende Unberechtigte nicht ohne erheblichen Aufwand und nicht mit üblichem Haushaltswerkzeug an die Waffe kommen. Jemand, der alleine lebt und die Waffen irgendwo verwahrt, wo zufällig Anwesende (Besucher, Handwerker) normalerweis...
- Do 17. Mär 2011, 18:09
- Forum: Waffenrecht
- Thema: WBK bei Untauglichkeit
- Antworten: 57
- Zugriffe: 12153
Re: WBK bei Untauglichkeit
Untauglichkeit ist kein Problem. Man muß halt zum Amtsarzt. Ruhe bewahren und sich nicht provozieren lassen. Bloß ein zusätzlicher Ring, durch den man springen muß.