![Bild](http://up.picr.de/8326540oxn.jpg)
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war nur eine Spielerei
![Bild](http://up.picr.de/8326545cqy.jpg)
sandman hat geschrieben:@Capulus: Ist das Ding an der Unterseite der Double Defense legal?
Grüße
Sandman
haunclesam hat geschrieben:sandman hat geschrieben:@Capulus: Ist das Ding an der Unterseite der Double Defense legal?
Grüße
Sandman
is, wie in einem anderen thread geklärt, ein laser, also ja
Capulus hat geschrieben:jetzt muss ich aber schon mal was dazu sagen
- das Ding ist eine reine HomeDefenseGun mit Gummigeschoßen
- ich geh damit weder auf die Jagd, Tontaubenschießen oder bin irgendwo öffentlich damit unterwegs.
Kein Schießstand wird mich mit der Ausrüstung sehn. (Getestet wird die Stöger im Schießkeller auf eine Entfernung bis 5m - mehr ist damit auch gar nicht vorgesehn)
somit sind allfällige Diskussionen über mögliche Graubereiche usw für mich eigentlich gar nicht relevant. Daheim wird sie ungeladen aufbewahrt und die 2 Patronen sind mittlerweile bei Bedarf sehr schnell zugeführt.
GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 hat geschrieben:6. Gewehrscheinwerfer i.S. § 17 Abs. 1 Z. 5
Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient,
ein Ziel auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer
oder um einen Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät
handeln.