Glock1768 hat geschrieben:Du schreibst es selber ... Es ist ein FANGhebel, der nicht zum freilassen gedacht ist.
...
Nein schreibe ich nicht, sondern: "Warum sollten sie einen Verschlussfanghebel zum Aufhalten und Freilassen des Schlittens konstruieren, wenn man diesen dann nicht verwenden darf?"
Vielleicht hast du es bei meiner ersten Antwort nicht gemerkt, aber eigentlich hatte ich keine Lust über diese "Glaubensfrage" zu diskutieren. Bleiben wir mal bei den Fakten.
Du hast jetzt in allen 3 Kommentaren geschrieben, dass es falsch ist durch Drücken des Verschlussfanghebels eine Patrone nachzuladen ohne auf meine Antworten zu deinen Behauptungen einzugehen. Steht das in dem Gock Manual oder in einem Gesetz dass das falsch ist? Gibt es etwa eine grosse Rückrufaktion von Glock weil durch die Freigabe über den Fanghebel das Ding andauernd klemmt oder wegen Verschleiss nicht mehr funktioniert? Das würde mich mal interessieren. Oder bestimmst du einfach was richtig und was falsch ist weil du glaubst dass es negative Auswirkungen haben könnte? Das Ding ist millionenfach in Verwendung und wenn man es benützt wie konstruiert, und der Fanghebel ist auch zum freigeben konstruiert, funktioniert das Teil bald nicht mehr und keiner merkt was von Gen1 bis Gen5?
Wenn du dir um deinen Fanghebel oder Schlitten in diesem Zusammenhang Sorgen machst, dann darfst du halt nie die letzte Bohne rausjagen, dann kommt der Fanghebel auch nicht zum Einsatz. Denn beim FANGEN treten die grösseren Kräfte auf und nicht beim Loslassen. Wenn du mir nicht glaubst, dann versuch mal jemanden auf einer Schaukel aus der Bewegung zu fangen. Danach lässt du eine "gespannte" Schaukel los. Bei welcher Aktion wirken grössere Kräfte auf dich?
Ich hab für dieses nicht existente Thema schon zu viel Zeit verschwendet.
LG