
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!

Jo stimmt bissl eigene vorstellung haben da schon mancheJollyJumper hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 14:28Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!![]()
Für den Preis kannst dir sicher sein eine der hässlichsten Waffen der Republik zu haben.JollyJumper hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 14:28
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!![]()
Mit dem Hammer wirds wohl sogar eine Made in Czechoslovakia seinBleibeschleuniger hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 13:32Volle ZustimmungBalistix hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 10:25Ich glaub wir können uns drauf einigen, dass im Inserat weder eine SP-01 noch eine Shadow/Shadow Line abgebildet ist.Bleibeschleuniger hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 10:12
Es gab oder gibt (?) Von der "normalen cz 75 eine shadow line... siehe link
https://www.all4shooters.com/de/shootin ... kurzwaffe/
aber das ist eher keine davon
Die hat ja sogar noch den runden abzugsbügel und den alten hammer!! Das teil ist vermutlich wirklich ein älteres Baujahr.![]()
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Kurze Antwort: fällt mE unter unternehmerische und gewerbsmäßige Tätigkeit.
Wer also regelmäßig Waffen an- und verkauft, betreibt ein Unternehmen und ist daher Unternehmer kraft unternehmerischer Tätigkeit (und unterliegt als solcher den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs). Egal, ob er dabei Gewinn oder Verlust macht.§ 1 UGB hat geschrieben:(1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
Auch hier ist nicht die tatsächliche Gewinnerzielung, sondern die Absicht ausschlaggebend. Meiner Meinung nach fallen solche Wiederverkäufer also auch unter die Gewerbeordnung.§ 1 GewO hat geschrieben:(1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten.
(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.
(3) Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert. Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten. Die Veröffentlichung über eine den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit in Registern gilt nicht als Ausübung, wenn die Veröffentlichung auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen erfolgt.
(5) Die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, liegt auch dann vor, wenn der Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil den Mitgliedern einer Personenvereinigung zufließen soll.
(6) Bei Vereinen gemäß dem Vereinsgesetz 1951 liegt die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, auch dann vor, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes aufweist und diese Tätigkeit - sei es mittelbar oder unmittelbar - auf Erlangung vermögensrechtlicher Vorteile für die Vereinsmitglieder gerichtet ist. Übt ein Verein gemäß dem Vereinsgesetz 1951 eine Tätigkeit, die bei Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fiele, öfter als einmal in der Woche aus, so wird vermutet, daß die Absicht vorliegt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.
Nachdem allein der Holster um die 120€ neu kostet kann man immerhin behaupten, dass er unter Neupreis bleibt mit dem Set (P30 ab 150, was ich so mit dem querlesen rausgefunden habe)JollyJumper hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 14:28Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!![]()
Duracoat ausgegangen und stattdessen Omas Zuckerglasur genommen?Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 12:55https://www.waffengebraucht.at/waffen/s ... eu--132286
Hat de jemand mit Tippex vollgeschmiert???
Du verteidigst den jetzt aber ned ernsthaft? Es ist auch abzuwarten ob der Holster wirklich ein Original ist, ich glaubs nicht wenn ich mir die anderen Angebote so ansehe.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 25. Sep 2019, 09:59Nachdem allein der Holster um die 120€ neu kostet kann man immerhin behaupten, dass er unter Neupreis bleibt mit dem Set (P30 ab 150, was ich so mit dem querlesen rausgefunden habe)JollyJumper hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 14:28Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!![]()
Die Lackierung kenne ich gut... so haben meine Kunststoffmodelle ausgesehen, die ich mit ungefähr 10 -14 Jahren per Hand und Pinsel lackiert habe (ich war ein tatsächlich guter Modellbauer). Weiß deckend auf dunklem Grund geht ohne viel Spielerei fast nicht besser. Vor allem, wenn der Untergrund keine wirklich saugende Oberfläche hat. sprich: Der hat das mit dem Pinsel probiert.
Geht ordentlich nur mit Airbrush. Und eine gescheite Airbrush kostet ungefähr so viel wie das ganze Set, das er da verkauft![]()
Und ich glaube das diese Glasur auch funktionell zu problemen führt... wenn man schaut wie verklebt der auszieher wirkt ... schaut festgeklebt aus.>Michael< hat geschrieben: ↑Mi 25. Sep 2019, 11:38Duracoat ausgegangen und stattdessen Omas Zuckerglasur genommen?Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 12:55https://www.waffengebraucht.at/waffen/s ... eu--132286
Hat de jemand mit Tippex vollgeschmiert???![]()
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Ich verteidige ihn nicht explizit, ich relativiere es ein wenig. Dass er ein Koffer ist (tut mir weh, eine - auch wenn es nur eine PAK ist - Waffe so hergerichtet zu sehen), ist eine andere Sache.