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von panhandle » So 5. Jan 2020, 20:04
Sodale...
Hier einmal die §17 11er Geschichte....
ZITAT:
11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit
sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen
mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die
ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts
oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts
auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Soweit so gut.....
Ein Magazin für .22lr ist da trotzdem nirgendst extra oder wie auch immer angeführt .
Ob an dieser verkürzbaren Waffe ( eben auf unter 60cm) nun ein Mag mit 3 Schuss oder ein Mag mit 300 schuss drann ist....blunzen.
Der "Einwand" von 454casull bezog sich ja direkt auf das Angebot der 25iger Mags, die bei der oben angebotenen Waffe dabei sind.
Das sind 2 Paar Schuhe.... einmal die Verkürzbare Waffe, die somit unter den ELFER fällt,und die dazugehörigen/dazu passenden Mags. die für sich alleine gesehen nirgends (Waffg mäßig) dazu gehören bzw. relevant wären.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.