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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 11:25
von Wilhelmshoehe
combatmiles hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:22
aba so a 30iger Vorderlader wär sicher cool...
Madmax lässt grüßen..
Vor allem wegen den ganzen extra Kat.A Plätzchen reload-smile

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 11:29
von RcL
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:07
Eben. Also nix mit definitiv Kat.B oder seid ihr euch alle sicher, dass das Teil nach 1871 erzeugt worden ist?
§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
Ich bin nicht versiert was so alte Waffen angeht, aber wenn sie unter 1. fallen, fallen sie nicht unter 2., da es hier um "andere Schusswaffen" geht.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 11:40
von Wilhelmshoehe
RcL hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:29
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:07
Eben. Also nix mit definitiv Kat.B oder seid ihr euch alle sicher, dass das Teil nach 1871 erzeugt worden ist?
§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
Ich bin nicht versiert was so alte Waffen angeht, aber wenn sie unter 1. fallen, fallen sie nicht unter 2., da es hier um "andere Schusswaffen" geht.
Richtig, wenn sie unter Z1 fällt kann sie auch nicht unter Z2 fallen, und umgekehrt.

Also entweder ist eine mehrschüssige Perkussionswaffe anders als eine einschüssige, dann kann sie unter Z2 fallen. Oder sie ist es nicht, dann fällt sie immer unter Z1.

In beiden Fällen ist eine vor 1871 erzeugte Waffe keine Kat.B.

Da aber bei Perkussionswaffen, im Gegensatz zu z.B. Steinschlossfeuerwaffen, explizit das Merkmal einschüssig hervorgehoben wird, ist davon auszugehen, dass bei Perkussionswaffen das Merkmal mehrschüssig "anders" ist, da allein aufgrund diesem Merkmal in Z1 unterschieden wird.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 15:57
von 454casull
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:40
RcL hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:29
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:07
Eben. Also nix mit definitiv Kat.B oder seid ihr euch alle sicher, dass das Teil nach 1871 erzeugt worden ist?
§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
Ich bin nicht versiert was so alte Waffen angeht, aber wenn sie unter 1. fallen, fallen sie nicht unter 2., da es hier um "andere Schusswaffen" geht.
Richtig, wenn sie unter Z1 fällt kann sie auch nicht unter Z2 fallen, und umgekehrt.

Also entweder ist eine mehrschüssige Perkussionswaffe anders als eine einschüssige, dann kann sie unter Z2 fallen. Oder sie ist es nicht, dann fällt sie immer unter Z1.

In beiden Fällen ist eine vor 1871 erzeugte Waffe keine Kat.B.

Da aber bei Perkussionswaffen, im Gegensatz zu z.B. Steinschlossfeuerwaffen, explizit das Merkmal einschüssig hervorgehoben wird, ist davon auszugehen, dass bei Perkussionswaffen das Merkmal mehrschüssig "anders" ist, da allein aufgrund diesem Merkmal in Z1 unterschieden wird.
sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung..zweischüssig...

dann kann man sich ja auch die vorderlader revolver frei ab 18.jahre kaufen wenn sie vor 1871 sind oder?

wenn man keine WBK braucht....komisch is nur eine WBK braucht man da KAT.B ..da auch nur einen lauf und mehrschüssig..ist.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 16:18
von Salem
454casull hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 15:57
dann kann man sich ja auch die vorderlader revolver frei ab 18.jahre kaufen wenn sie vor 1871 sind oder?
Exakt. Wenn Du belegen kannst daß der (Original-) Revolver vor 1871 gebaut wurde ist der Besitz frei ab 18Jahren - unter den Voraussetzungen die im §45 WaffG beschrieben sind. Eh ganz klar, warum hier wieder ruminterpretiert wird ist mir schleierhaft...

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 17:47
von Wilhelmshoehe
Salem hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 16:18
454casull hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 15:57
dann kann man sich ja auch die vorderlader revolver frei ab 18.jahre kaufen wenn sie vor 1871 sind oder?
Exakt. Wenn Du belegen kannst daß der (Original-) Revolver vor 1871 gebaut wurde ist der Besitz frei ab 18Jahren - unter den Voraussetzungen die im §45 WaffG beschrieben sind. Eh ganz klar, warum hier wieder ruminterpretiert wird ist mir schleierhaft...
Kleines Detail am Rande: Die Dinger sind sogar in England frei ab 18...

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 17:57
von Fivegunner
Und in der CH sind Repliken von Perkussionsrevolvern WES Pflichtig, historische Originale der selben Waffe frei!

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 06:16
von tomobi
Wenn ihr derzeit bereits gemeldete große Magazine verkaufen wollt - tut euch das nicht an. Das endet nur damit, dass ihr täglich 5 Leuten das neue WaffG erklären müsst obwohl sie sich eh nur noch schnell „Altbestand“ schaffen wollen...

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 07:13
von AUG-andy
tomobi hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 06:16
Wenn ihr derzeit bereits gemeldete große Magazine verkaufen wollt - tut euch das nicht an. Das endet nur damit, dass ihr täglich 5 Leuten das neue WaffG erklären müsst obwohl sie sich eh nur noch schnell „Altbestand“ schaffen wollen...
Verwunderlich?
Das hätte dir ein Blinder sagen können. :lol:
Gibt ja nicht viele Leute die freie Magazinplätze haben, und die die schon welche haben, brauchen in der Regel keine mehr. Bleibt nur noch der Weg zum Verschrotten.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 13:33
von rider650
tomobi hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 06:16
Wenn ihr derzeit bereits gemeldete große Magazine verkaufen wollt - tut euch das nicht an. Das endet nur damit, dass ihr täglich 5 Leuten das neue WaffG erklären müsst obwohl sie sich eh nur noch schnell „Altbestand“ schaffen wollen...
Wenn du 30er 7,62 AK Magazine von Arsenal Bulgarien loswerden willst - die nehm ich dir sofort ab ;) Erwerbserlaubnis vorhanden.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 24. Feb 2021, 17:05
von gmiasbauer

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 24. Feb 2021, 17:07
von combatmiles
coole Oma... :D :D

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 24. Feb 2021, 17:20
von gewo
Grüne Spitze 7,62 x 39 - die leuchtet
ist doch KM, oder?

mutige oma ....

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 24. Feb 2021, 18:07
von gmiasbauer
Ich finds eher lustig.
Ein Inserat mit Foto wegen 3 Stk 7, 62x39 Munition?
Und dann soll ich mich noch mit wem abtschoberln wegen Abholtermin? 😂

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 24. Feb 2021, 19:50
von milu
Kein Slapstick, aber wäre hier nicht ein neuer Beschuss notwendig?
Spanabhebende Bearbeitung am Verschluss plus Gravur?
https://www.waffengebraucht.at/waffen/p ... -1--347022