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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 09:13
von ronhan
combatmiles hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 09:03
mWn kann man bei .gv emailadressen das gar nicht verneinen
Kann man. Bei mir kommt z.B. die Nachricht "Der Absender hat eine Lesebestätigung angefordert. Wollen Sie diese versenden?"

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 09:37
von combatmiles
bei mir nicht, ich bekam ohne Nachfrage eine Lesebestätigung...

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 09:42
von gewo
combatmiles hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 09:03
mWn kann man bei .gv emailadressen das gar nicht verneinen... muss i glei mal testen..
muss gehen
wir ham die emailbestaetigung vom dienstleister direkt am exchange abschalten lassen bei einem teil unserer mailadressen

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 09:50
von ronhan
combatmiles hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 09:37
bei mir nicht, ich bekam ohne Nachfrage eine Lesebestätigung...
:think: ?
Es ging ja darum, ob man als Empfänger einer Mail eine Lesebestätigung an den Absender ergehen lassen kann oder nicht - und das können .gv-Empfänger meist auswählen.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 10:02
von John Connor
ronhan hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 09:13
combatmiles hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 09:03
mWn kann man bei .gv emailadressen das gar nicht verneinen
Kann man. Bei mir kommt z.B. die Nachricht "Der Absender hat eine Lesebestätigung angefordert. Wollen Sie diese versenden?"
Ich glaub, er meint eher, ob eine Dienststelle eine angeforderte Lesebestätigung ablehnen darf.

Benachrichtigungsfunktionen bei Mail gibts im Übrigen zwei. Übermittlungsbestätigung und Lesebestätigung. Die Übermittlungsbestätigung bestätigt den Eingang am Server, das geht natürlich nur automatisch. Das haben Behörden soweit ich es weiß oftmals abgeschaltet.

Bei der Lesebestätigung mach ich es aber ohnehin ohne „technische Anforderung“. Einfach ins Mail reinschreiben, dass ersucht wird, den Empfang kurz zu bestätigen. Klappt zB bei der LPD Wien ohne Probleme. Hab erst vor einem Monat so eine Bestätigung umgehend bei einer Kat B Ummeldung bekommen.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 10:06
von ronhan
John Connor hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 10:02
Einfach ins Mail reinschreiben, dass ersucht wird, den Empfang kurz zu bestätigen.
Ist wahrscheinlich die gescheiteste Idee!

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 10:20
von combatmiles
also, mein testmail von der privaten Adresse an meine dienstliche .gv adresse.
Im Mail ausgewählt Lesebestätigung..

Ping am Dienstrechner, Mail da, geöffnet, keine Nachfrage nach Lesebestätigung...

Ping am privaten: Email wurde gelesen am um..

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 10:28
von ronhan
Ok, alles klar!

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 18:23
von Armalito
Und gibts auf WG auch was neues, oder wollts das hier umbenennen?

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Di 1. Feb 2022, 19:00
von combatmiles
Armalito hat geschrieben:
Di 1. Feb 2022, 18:23
Und gibts auf WG auch was neues, oder wollts das hier umbenennen?
Schaust halt ob du was findest...

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 3. Feb 2022, 14:57
von raptor
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 31. Jan 2022, 17:33
mikonis hat geschrieben:
Mo 31. Jan 2022, 16:10
Simon80 hat geschrieben:
Mo 31. Jan 2022, 13:58
.... Oder hast du das anders gemeint und ich habs falsch verstanden?
Nein. Das hast du schon richtig verstanden. Ich bevorzuge halt nach Uraltschema eher schriftliche Dokumentation. Email können bei mir leicht in Verstoß geraten bzw. sie werden einfach nicht versand, weil irgendein Teil meines Geräts zB. meint, nur ein besonderer account darf versenden.

Der Diskurs ist a bissi slapstick, ganz im Sinne des TO.
Empfangsbestätigung. As simple as that.
Wurde mir in Wien vor Jahren verweigert. Sie schreiben auch nicht zurück, dass sie es erhalten haben.
Im Endeffekt wurscht. Ich habe ja das Mail, dass ich es geschickt habe.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 3. Feb 2022, 15:12
von Nuss_95
raptor hat geschrieben:
Do 3. Feb 2022, 14:57
Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 31. Jan 2022, 17:33
mikonis hat geschrieben:
Mo 31. Jan 2022, 16:10
Simon80 hat geschrieben:
Mo 31. Jan 2022, 13:58
.... Oder hast du das anders gemeint und ich habs falsch verstanden?
Nein. Das hast du schon richtig verstanden. Ich bevorzuge halt nach Uraltschema eher schriftliche Dokumentation. Email können bei mir leicht in Verstoß geraten bzw. sie werden einfach nicht versand, weil irgendein Teil meines Geräts zB. meint, nur ein besonderer account darf versenden.

Der Diskurs ist a bissi slapstick, ganz im Sinne des TO.
Empfangsbestätigung. As simple as that.
Wurde mir in Wien vor Jahren verweigert. Sie schreiben auch nicht zurück, dass sie es erhalten haben.
Im Endeffekt wurscht. Ich habe ja das Mail, dass ich es geschickt habe.
Ich bekomme in Wien immer sofort Empfangsbestätigung.

Sieht so aus:
Das Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten der LPD Wien bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Fr 4. Feb 2022, 08:42
von gewo
Habe hier aufgeraeumt
Das thema meldungs uebermittlung sollte ja jetzt geklärt sein

Gewo

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Fr 4. Feb 2022, 09:24
von raptor
Leute, das ist alles völlig überzogen. Wir haben die Verpflichtung, die Überlassung Kat B zu melden. Mit einem Mail hat man das gemacht und kann es immer nachweisen. Wenn das nicht ankommt oder verschlampt wird, liegt das außerhalb unseres Bereichs und wir können deshalb auch keine Ordnungsstrafe ausfassen.

Wie gesagt, ich hatte diesbezüglich eine Auseinandersetzung mit dem Waffenreferat Wien und habe mich beschwert. AW: Sie versenden weder Lesebestägigungen, noch überhaupt e-mails, und basta! Na dann, nicht mein Problem und nicht meine Sorge.

Bei der 5-jährigen Kontrolle gab es einmal "Inventurdifferenzen". Zeigen des Mails am Bildschirm und Ausdruck des angehängten Formulars mit den Daten hat dem Polizisten mehr als gereicht.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Sa 5. Feb 2022, 05:14
von mikonis
raptor hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 09:24
…. Wir haben die Verpflichtung, die Überlassung Kat B zu melden. Mit einem Mail hat man das gemacht und kann es immer nachweisen…..
Ist aus verwaltungsrechtlicher Sicht (keine Ahnung, aber ich nehme an WaffG unterliegt dem VerwaltungsverfahrensG, oder wie auch immer das heißt) der Versand einer Mail mit einem Brief gleichzusetzen? Weil ich glaube, die Bestimmung verlangt eine schriftliche Meldung.