Seite 351 von 418
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Fr 11. Mär 2022, 13:37
von Ares
Joewood hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 13:14
Simon80 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 09:50
Die Gewährleistung würde sich auch nicht verändern oder auflösen wenn der Händler einen Mangel ausgebessert hätte, auch hier würde ich keine Pflicht des Verkäufers sehen dies mitzuteilen.
Nachdem ich selbst viel gebrauchtes Zeugs verkaufen würde ich diesen Satz unter einem anderen Licht betrachten... nämlich "Werbung".
Normal bekommst ja auf Gebrauchtware gar keine Garantie/Gewährleistung (außer du kaufst bei einem Händler)...
In dem Fall ist hier sogar das Goodie einer noch vorhandenen Gewährleistung vorhanden. Wenn ich relativ teures Zeugs schnell los werden will, dann ist das in vielen Fällen ein Killerargument für den Käufer...
D.h. der Verkäufer sollte zumindest die Gewährleistung auch schriftlich an den Käufer abtreten.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Fr 11. Mär 2022, 14:07
von Joewood
Ares hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 13:37
Joewood hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 13:14
Simon80 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 09:50
Die Gewährleistung würde sich auch nicht verändern oder auflösen wenn der Händler einen Mangel ausgebessert hätte, auch hier würde ich keine Pflicht des Verkäufers sehen dies mitzuteilen.
Nachdem ich selbst viel gebrauchtes Zeugs verkaufen würde ich diesen Satz unter einem anderen Licht betrachten... nämlich "Werbung".
Normal bekommst ja auf Gebrauchtware gar keine Garantie/Gewährleistung (außer du kaufst bei einem Händler)...
In dem Fall ist hier sogar das Goodie einer noch vorhandenen Gewährleistung vorhanden. Wenn ich relativ teures Zeugs schnell los werden will, dann ist das in vielen Fällen ein Killerargument für den Käufer...
D.h. der Verkäufer sollte zumindest die Gewährleistung auch schriftlich an den Käufer abtreten.
Muss er nicht. Gewährleistung ist - da kann sich der Händler auf den Kopf stellen - an das Gerät gebunden, nicht an den Käufer. Sonst könnte man ja nichts verschenken, ohne die Gewährleistung zu vernichten. Bei Garantie sieht die Sache anders aus - die kommt vom Hersteller und der kann da de facto reinschreiben was er will, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Wobei die Beweislast bei ihm liegt, ob der aktuelle Besitzer auch der Erstkäufer ist (Vielen Firmen ist es wurscht aber man liest immer wieder mal, das der ein oder andere zickt, wenn ein Gerät innerhalb des Garantiezeitraumes verkauft wird)
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Sa 12. Mär 2022, 09:00
von kingharald
Falls jemand ein Gewehr von Hans Moser möchte....
Ein Schnäppchen....
https://www.waffengebraucht.at/waffen/k ... er--407945
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 13. Mär 2022, 16:49
von Joewood
https://www.dorotheum.com/de/l/7541710/
Offensichtlich hat das Ding nen Käufer gefunden aber um Himmels willen... auch wenn es von Beginn an als Ersatzteilspender angepriesen war... was für Teile sind in dem Dinge NICHT verrostet, dass sich ein Preis von 109€+ Gebühr + MwSt ( = um die 140€) rechtfertigt???
Oder kann man da tatsächlich noch was retten?
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 13. Mär 2022, 17:02
von gewo
Joewood hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 13:14
Simon80 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 09:50
Die Gewährleistung würde sich auch nicht verändern oder auflösen wenn der Händler einen Mangel ausgebessert hätte, auch hier würde ich keine Pflicht des Verkäufers sehen dies mitzuteilen.
Nachdem ich selbst viel gebrauchtes Zeugs verkaufen würde ich diesen Satz unter einem anderen Licht betrachten... nämlich "Werbung".
Normal bekommst ja auf Gebrauchtware gar keine Garantie/Gewährleistung (außer du kaufst bei einem Händler)...
In dem Fall ist hier sogar das Goodie einer noch vorhandenen Gewährleistung vorhanden. Wenn ich relativ teures Zeugs schnell los werden will, dann ist das in vielen Fällen ein Killerargument für den Käufer...
Die gewaehrleistung des haendlers gilt immer nur ggü seinem käufer
Sie ist nicht abtretbar
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 13. Mär 2022, 17:36
von Joewood
Ares hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 13:37
D.h. der Verkäufer sollte zumindest die Gewährleistung auch schriftlich an den Käufer abtreten.
gewo hat geschrieben: ↑So 13. Mär 2022, 17:02
Die gewaehrleistung des haendlers gilt immer nur ggü seinem käufer
Sie ist nicht abtretbar
Hab das jetzt noch einmal recherchiert, da ich bis hetzt nur mit Produkten zu tun hatte (durchaus hochpreisig also kein Kleinkram), wo nie ein Händler auch nur mit der Wimper gezuckt hat, falls mal mit einer unpassenden (vom Namen her) Rechnung eine Gewährleistung oder gar Garantie eingefordert wurde...
Offensichtlich ist es tatsächlich so, dass die Gewährleistung nicht automatisch mit dem Produkt weiter wandert... ABER: die Gewährleistung kann sehr wohl abgegeben werden.
Quelle:
https://helpv2.orf.at/stories/1728346/index.html
Eigentlich eine relativ bescheuerte Regelung weil damit rein rechtlich betrachtet jedes verschenkte Gerät ohne Gewährleistung dasteht. Aber bitte...
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 13. Mär 2022, 18:42
von Lexman1
Deshalb genügt im Regelfall auch der Kaufbeleg für die Reklamation. Dort steht auch kein Name drauf (im Regelfall), aber es wird bewiesen, dass das Produkt beim jeweiligen Händler erstanden wurde.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Fr 18. Mär 2022, 21:55
von Mille
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Sa 19. Mär 2022, 19:00
von UrbanShadow
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Sa 19. Mär 2022, 19:11
von Ares
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 20. Mär 2022, 11:27
von Joewood
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 20. Mär 2022, 13:07
von Ares
Schau, beim Gewehrkauf hast wenigstens eine Abkühlphase. Arschlöcher die keine Waffe, aber einen Vorsatz haben, werden immer eine Möglichkeit finden zum Ziel zu gelangen. Sie wählen halt andere Mittel dafür, was man aktuell aus Strépy-Bracquegnies "erfährt".
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: So 20. Mär 2022, 17:27
von Joewood
Ares hat geschrieben: ↑So 20. Mär 2022, 13:07
Schau, beim Gewehrkauf hast wenigstens eine Abkühlphase. Arschlöcher die keine Waffe, aber einen Vorsatz haben, werden immer eine Möglichkeit finden zum Ziel zu gelangen. Sie wählen halt andere Mittel dafür, was man aktuell aus Strépy-Bracquegnies "erfährt".
Das war halt nicht das, worauf ich angespielt hatte, sondern mir ging es um die nicht vorhandene Lautstärke, die er so hervorgehoben hat...
Die Abkühlphase hast bei Privat 2 Privat natürlich nicht... da kann ich die Kanone gleich mitnehmen...
Aber du hast natürlich recht... wer wen killen will, kann das auch ohne Waffen...
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 21:34
von Glock1768
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 21:59
von AUG-andy
Wetten das er die Munition trotzdem verkauft bekommt?
Laufen ja genug Gstopfte herum.
Die Marktsituation wird noch mehr solche Angebote hervorbringen.