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von gewo » Mo 26. Mär 2018, 18:15
XxShockwavexX hat geschrieben:Ist ein Einzelgenehmigungsbescheid
bloedsinn
ich bin recht sicher dass das auch in diesem fall die uebliche unwissenheit von wegen erteilter DE einfuhrgenehmigung = nicht = ausnahmegenehmigung ist
auch wenns offenbar sehr oft passiert ist:
wenn wer eine einfuhr fuer eine Kat B waffe beantragt, dann aber mit dieser einfuhrgenehmigung fuer kat B in wirklichkeit eine kat A waffe nach oesterreich verbringt, dann ist das eben KEINE einzelgenehmigung ( sondern schlichtweg illegaler import von kriegsmaterial)
einzelgenehmigungen laufen anders ab
es wird nicht ein waffenmodell fuer eine bestimmte person zu kat B erklaert sondern die entsprechende person erhaelt die ausnahmegenehmigung fuer kat A/militarisch
die waffe bleibt immer kat A, die wird nie zu kat B
Zuletzt geändert von
gewo am Mo 26. Mär 2018, 18:22, insgesamt 2-mal geändert.
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