Ist total legal.
Lg
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Ist total legal.
JägerausSalzburg hat geschrieben:Polaris hat geschrieben:https://www.waffengebraucht.at/waffen/kugelrepetierer/aktion-chiappa-la322-carbine-kodiak-cub-take-down22lr--76423
Ich mag mich ja täuschen, aber.. Über das übliche Maß hinaus zerlegbar?
Dann wär wohl jede jagdliche Kipplaufbüchse verboten
Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]maggus hat geschrieben:Dann ist auch eine Chiappa Mares Leg Takedown Kat A und somit Verboten?
https://www.chiappafirearms.com/p.php?id=91
hasgunz hat geschrieben:Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]maggus hat geschrieben:Dann ist auch eine Chiappa Mares Leg Takedown Kat A und somit Verboten?
https://www.chiappafirearms.com/p.php?id=91
LG
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maggus hat geschrieben:Dann wäre eine Fortmeier M2002TD (TD = Takedown) auch Kat. A, weil binnen Sek. in ihre Einzelteile zerlegbar...
btw ich besitze beides, beide sind über den AT Importeur gekommen, und beide als Kat. C im ZWR gemeldet...
hasgunz hat geschrieben: Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]
Nur weil die Behörd es als C eingetragen hat, heißt es nicht, dass es auch C ist. Die Behörde hat oft selber keine Ahnung.bino71 hat geschrieben:Das würde aber im Umkehrschluss heißen, er besitzt wahrscheinlich Kat A, die als Kat C eingetragen sind (Unwissen schützt ja vor Strafe nicht) und um die Legalwaffenbesitzer nicht in Verruf zu bringen, sollte man ihn anzeigen.
PS: Ist nur ein Gedankengang und mir is wurscht, was er hat. Das Karma schlägt schon selber zu.
Ich würde den Eintrag löschen ... zu viele lesen mit.
maggus hat geschrieben:Schon etwas schwammig diese Aussage..
Ein AUG kann ich auch in sekunden zerlegen, und das ohne Werkzeug...
@mitmart
UHR reinigen is scheisse, daher ist die zerlegbarkeit echt eine Hilfestellung.
Fortmeier ist 1,35m lang und wiegt inkl. Glas 13kg.
Transport ist um etlichen leichter im zerlegten zustand als zusammengebaut.
Weil nicht jeder ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung hat und eine Zerlegung in mehrere kleine Teile für den Transport von Vorteil ist.mitmart hat geschrieben:hasgunz hat geschrieben: Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]
Jede Einschränkung ist natürlich unnötig aber woraus genau besteht der Mehrspaß wenn man so ein Ding schnell zerlegen kann? Ich hab denn meisten Spaß wenn ich schieße und treffe, dazu muss das Zeug aber in einem Stück sein.
bino71 hat geschrieben:Das würde aber im Umkehrschluss heißen, er besitzt wahrscheinlich Kat A, die als Kat C eingetragen sind (Unwissen schützt ja vor Strafe nicht) und um die Legalwaffenbesitzer nicht in Verruf zu bringen, sollte man ihn anzeigen.