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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 22:13
von hasgunz
Ist total legal.

Lg

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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 23:02
von gewo
JägerausSalzburg hat geschrieben:
Polaris hat geschrieben:https://www.waffengebraucht.at/waffen/kugelrepetierer/aktion-chiappa-la322-carbine-kodiak-cub-take-down22lr--76423

Ich mag mich ja täuschen, aber.. Über das übliche Maß hinaus zerlegbar?

Dann wär wohl jede jagdliche Kipplaufbüchse verboten


nein
eine kipplaufbuechse ist aus technischen gruenden immer schon so zerlegbar wie sie ist
der unterhebler ist schnellzerlegbar und mit hoher sicherheit eine verbotene waffe kat A

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 07:47
von maggus
Dann ist auch eine Chiappa Mares Leg Takedown Kat A und somit Verboten? :think: :think: :think:

https://www.chiappafirearms.com/p.php?id=91

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 09:10
von hasgunz
maggus hat geschrieben:Dann ist auch eine Chiappa Mares Leg Takedown Kat A und somit Verboten? :think: :think: :think:

https://www.chiappafirearms.com/p.php?id=91
Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]

LG

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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 09:15
von maggus
hasgunz hat geschrieben:
maggus hat geschrieben:Dann ist auch eine Chiappa Mares Leg Takedown Kat A und somit Verboten? :think: :think: :think:

https://www.chiappafirearms.com/p.php?id=91
Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]

LG

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Aha, beruht das auf Wissen oder eher eine Vermutung weil dortn "Takedown"steht?

Dann wäre eine Fortmeier M2002TD (TD = Takedown) auch Kat. A, weil binnen Sek. in ihre Einzelteile zerlegbar...

*editiert wegen vollhonk*

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 10:33
von bino71
Weil das größte Teil die 600mm nicht unterschreitet und manche Werkzeug brauchen. Keine Ahnung was davon die M2002TD erfüllt.
Urteil zu "takedown" LVWGT_WI_20160930_VGW_103_040_2718_2015_00

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:14
von gewo
maggus hat geschrieben:Dann wäre eine Fortmeier M2002TD (TD = Takedown) auch Kat. A, weil binnen Sek. in ihre Einzelteile zerlegbar...

btw ich besitze beides, beide sind über den AT Importeur gekommen, und beide als Kat. C im ZWR gemeldet...


Was hat das denn damit zu tun ob sie kat A ist?

Ich habe bereits mehre take downs einzustufen versucht
Ein Hersteller hat sogar fuer mich den Lauf verlängert damit ein Teil über 60cm lang bleibt.

Fazit: Länge ist völlig egal
Auch eine Waffe bei der nach Zerlegung ein Teil mehr als 60cm lang ist kann kat A wegen schnellzerlegbar sein.

Die einzigen take downs die als kat C durchgehen sind Jagdliche take downs repetieret. Also welche mit Holzschaft und von traditionellen Jagdwaffen Herstellern

Begründung ist dass es jagdliche Gründe Für die zerlegbarkeit ( Transport im Rucksack durchs Revier) gibt.

Fuer Sportwaffen oder Präzisionsgewehre oder plinkingbüchsen gibt es keine Begründung aus der Nutzung daher ist jede Art von schnellzerlegbarkeit ein illegales Merkmal, egal wie lang sie sind

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:43
von mitmart
hasgunz hat geschrieben: Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]


Jede Einschränkung ist natürlich unnötig aber woraus genau besteht der Mehrspaß wenn man so ein Ding schnell zerlegen kann? Ich hab denn meisten Spaß wenn ich schieße und treffe, dazu muss das Zeug aber in einem Stück sein.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:46
von maggus
Schon etwas schwammig diese Aussage..

Ein AUG kann ich auch in sekunden zerlegen, und das ohne Werkzeug...

@mitmart
UHR reinigen is scheisse, daher ist die zerlegbarkeit echt eine Hilfestellung.

Fortmeier ist 1,35m lang und wiegt inkl. Glas 13kg.
Transport ist um etlichen leichter im zerlegten zustand als zusammengebaut.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:48
von bino71
Das würde aber im Umkehrschluss heißen, er besitzt wahrscheinlich Kat A, die als Kat C eingetragen sind (Unwissen schützt ja vor Strafe nicht) und um die Legalwaffenbesitzer nicht in Verruf zu bringen, sollte man ihn anzeigen.

PS: Ist nur ein Gedankengang und mir is wurscht, was er hat. Das Karma schlägt schon selber zu.
Ich würde den Eintrag löschen ... zu viele lesen mit.
Edit: Kann man eine original gekaufte AUG wirklich so schnell zerlegen oder erst nach Umbau?

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:52
von hasgunz
bino71 hat geschrieben:Das würde aber im Umkehrschluss heißen, er besitzt wahrscheinlich Kat A, die als Kat C eingetragen sind (Unwissen schützt ja vor Strafe nicht) und um die Legalwaffenbesitzer nicht in Verruf zu bringen, sollte man ihn anzeigen.

PS: Ist nur ein Gedankengang und mir is wurscht, was er hat. Das Karma schlägt schon selber zu.
Ich würde den Eintrag löschen ... zu viele lesen mit.
Nur weil die Behörd es als C eingetragen hat, heißt es nicht, dass es auch C ist. Die Behörde hat oft selber keine Ahnung.
Wie du richtig geschrieben hast, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

LG

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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:53
von hasgunz
Beim AUG Z geht der Laufwechsel wahrscheinlich genau aus diesem Grund nicht schnell.

LG
maggus hat geschrieben:Schon etwas schwammig diese Aussage..

Ein AUG kann ich auch in sekunden zerlegen, und das ohne Werkzeug...

@mitmart
UHR reinigen is scheisse, daher ist die zerlegbarkeit echt eine Hilfestellung.

Fortmeier ist 1,35m lang und wiegt inkl. Glas 13kg.
Transport ist um etlichen leichter im zerlegten zustand als zusammengebaut.


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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:55
von hasgunz
mitmart hat geschrieben:
hasgunz hat geschrieben: Ofcoursly, denk einfach beim österreichischen Waffengesetz so: "Spaß = phöse" [emoji6]


Jede Einschränkung ist natürlich unnötig aber woraus genau besteht der Mehrspaß wenn man so ein Ding schnell zerlegen kann? Ich hab denn meisten Spaß wenn ich schieße und treffe, dazu muss das Zeug aber in einem Stück sein.
Weil nicht jeder ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung hat und eine Zerlegung in mehrere kleine Teile für den Transport von Vorteil ist.
Und es macht Spaß ein AR15 mit einem QD Laufsystem auszurüsten. Mit 2 Handgriffen kannst das ganze Paket in der Länge halbieren [emoji6]

LG

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Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:58
von Warcat
Scheinen hier ja Spezialisten anwesend zu sein .

Chiappa Take Down z.b Marl´s leg und auch Fortmeier M2002TD sind legale Waffen der Kat C.

Re: Waffengebraucht Slapstick

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 13:05
von maggus
bino71 hat geschrieben:Das würde aber im Umkehrschluss heißen, er besitzt wahrscheinlich Kat A, die als Kat C eingetragen sind (Unwissen schützt ja vor Strafe nicht) und um die Legalwaffenbesitzer nicht in Verruf zu bringen, sollte man ihn anzeigen.


Oida wos is mit dir, host an boscha?!!?

Erzähl mal in Dorfner das er Kat A unwissend Verkauft, oder in ISSC...

Hab ich vor 2 Jahren bei der Zuständigen Behörde nachgefragt, antwort Kat C.. Schraubst ja keinen Lauf schnell heraus, sondern trennst nur das System von einander!

ISSC hat die Mares Leg Takedown im letztgültigen Katalog abgedruckt
(Katalog 2017, Seite 52)
http://www.issc.at/wp-content/uploads/gesamtkatalog-2017/ISSC_2017_view.pdf
und auch EARMS wird keine Verbotene Waffe auf Waffengebrauch inserieren...
Für wie deppat haltet ihr die Händler bzw den Importeur eigentlich?!