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Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 01:12
von Arminator
Liebe Pulverdampfler,

Ich bin vor ein paar Tagen auf dieses Forum gestossen und habe mich heute registriert. Hallo zusammen. Ich bin Auslandsoesi (deswegen keine Umlaute) und bin hin und wieder in Oesterreich. Meine Holde (Englaenderin, wir leben in GB) hat gemeint sie wuerde gerne lernen das Schiessen erlernen. Da stellt sich die Frage, wie koennte sowas funktionieren bei einem Besuch in OE? Gibt es zum Beispiel einen Waffenhaendler/Trainer der sich fuer sowas Zeit nehmen und fuer ein angemessenes Honorar sowas durchziehen koennte? Darf man legal mit der Waffe eines anderen ueberhaupt schiessen? Also ich bin da selber komplett uninformiert. Habe selber seit 25 Jahren, als ich mit STG58/77 gedient habe ueberhaupt nichts mehr waffenmaessig gemacht.

Persoenlich denke ich dass ein rudimentaerer Umgang mit einer 9MM Pistole und eines Gewehrs mit normal Kuemme/Korn wohl am besten waere fuer ein-einhalb Anfaenger.

Was meint ihr? Wenn wir in Oesterreich sind dann meistens im Bereich Wien/NOe. Sind auch mobil mit Fahrzeug.

Vielen Dank im Vorraus.

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 02:06
von hasgunz
Es gibt genug Möglichkeiten in Wien und Umgebung, musst dir einen Stand suchen, der auch Leihwaffen hat. Leobersdorf bietet sich hier an.
Bezüglich Trainer: kommt drauf an was du willst. Wenn du "nur" schießen willst, also ohne Instruktor, kann dir aus diesem Forum sicher wer seine am Stand Waffe leihen.
Falls du aber etwas haben willst mit "Training", zur Selbstverteidigung z.B, musst du dir einen Instruktor suchen. Hier im Forum gibt es sicher genug die einen passenden für dich finden.

Und auf einen behördlich genehmigten Schießstand darfst du auch "fremde" Waffen benützen.

Lg

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Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 09:34
von thomasa1000
Auf einem Schießstand darf jeder schießen gegen den kein Waffenverbot besteht.
Leihwaffen an den Schießständen sind rar. Wie oben schon erwähnt, in Leobersdorf kannst eine leihen. Bei der Unterweisung im richtigen Gebrauch wirds noch schwieriger ohne Anschluss in einem Verein.

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 10:42
von gewo
thomasa1000 hat geschrieben:Auf einem Schießstabd darfst jeder schießen gegen den kein Waffenverbot besteht.


der ordnung halber:
seit maerz gab es da eine gesetzesaenderung

personen subsidiaeren oder illegalen aufenthalts duerfen weder kat C waffen noch langwaffen munition kaufen, noch gilt fuer sie das schiesstaettenprivileg

das war vorher anders

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 15:04
von wolfgangf
Wo genau in Österreich seid ihr, wenn ihr in Österreich seid?

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 18:00
von thomasa1000
gewo hat geschrieben:
thomasa1000 hat geschrieben:Auf einem Schießstabd darfst jeder schießen gegen den kein Waffenverbot besteht.


der ordnung halber:
seit maerz gab es da eine gesetzesaenderung

personen subsidiaeren oder illegalen aufenthalts duerfen weder kat C waffen noch langwaffen munition kaufen, noch gilt fuer sie das schiesstaettenprivileg

das war vorher anders

Danke gewo, das wusste ich nicht.

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 23:47
von rhodium
Vertreter von Sharia4UK würde ich jetzt auch nicht gerade willkommen heißen ;-)

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Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 23:56
von hasgunz
rhodium hat geschrieben:Vertreter von Sharia4UK würde ich jetzt auch nicht gerade willkommen heißen ;-)

Was meinst du damit?

Lg

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Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 00:09
von rhodium
ich wollte damit ausdrücken, dass abseits der rechtlichen Lage noch andere Aspekte relevant sein können

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Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 21:38
von Paddy91
Wenn ihr trainieren wollt empfehle ich Himberg. (Fraglich halt wozu... ich erinnere mich irgendwie gerade an eine Gruppe Piloten die fliegen aber nicht landen lernen wollten...) Wenn ihr einfach mal 10 Schuss abfeuern wollt um es "zu erleben" könnt ihr entweder mit heißen Fotos der Dame (oder dem Arminantor) versuchen hier jemanden zu überzeugen oder einen WFS beim Seidler besuchen.

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 00:24
von Sanity
Oder frag mal dort. Da gibts einen der die Waffenführerscheinkurse macht, den kann man vielleicht auch für Einzelstunden zum Schiesstraining buchen, soweit ich weiss.

http://www.austriaarms.com/

Oder Du fährst rüber zu den Nachbarn nach Bratislava, da kannst Du auch unkompliziert auch mit Kalashnikov und so:

http://www.bratislavashootingclub.com/

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: So 12. Aug 2018, 16:08
von gewo
right to bear arms hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
thomasa1000 hat geschrieben:Auf einem Schießstabd darfst jeder schießen gegen den kein Waffenverbot besteht.


der ordnung halber:
[...] noch gilt fuer sie das schiesstaettenprivileg


Keine Ahnung in welchem Panini-Heft Herr gewo das gelesen hat aber es ist ein Quatsch. Es ist dem Herrn thomasa1000 zu folgen.


ich brauch niemand zu folgen
schon garned einem herrn ...

lesetipp zum sonntagabend:
"Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016"

und fuer leut mit juristischer verstaendnissschwaeche der link zum portal wo es auch fuer einfache geister klar verstaendlich erklaert wird:
http://www.heute.at/politik/news/story/ ... t-11389245

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: So 12. Aug 2018, 16:22
von Markus_H
Waffengesetz Stand 12.8.2018 hat geschrieben:Drittstaatsangehörige
§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition ist verboten:
1.unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2.sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3.Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).

§ 12Waffenverbot
(1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
......
§ 13Vorläufiges Waffenverbot
(1) Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind bei Gefahr im Verzug ermächtigt,
1.Waffen und Munition sowie
2.Urkunden (ausgenommen Jagdkarten), die nach diesem Bundesgesetz zum Erwerb, Besitz, Führen oder zur Einfuhr von Waffen oder Munition berechtigen,
sicherzustellen, wenn sie Grund zur Annahme haben, daß deren Besitzer durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Die Organe haben dem Betroffenen über die Sicherstellung sofort eine Bestätigung auszustellen.
.....
§ 14Schießstätten
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Ließt sich für mich so als wäre laut §14 auf Schießstätten §11 nicht anzuwenden.

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: So 12. Aug 2018, 16:35
von Balistix
Der mit dem DÄG 2016 eingefügte §11a WaffG verbietet Erwerb, Besitz und Führen. Der relevante Paragraph für Schießstätten ist allerdings der § 14 WaffG, der von genau diesem Verbot eine Ausnahme macht und nur die Waffenverbote nach 12 und 13 WaffG weiter gelten lässt.

Moral von der Geschichte: Kollege Werbik hat Recht.

Was nicht klar ist, ist, ob dieses Weiterbestehen des Schießstättenprivilegs für Drittstaatsangehörige Absicht ist, oder der Gesetzgeber vergessen hat, den §14 WaffG anzupassen.

Bei allem Verständnis für persönliche Animositäten: lasst doch bitte bei juristischen Themen die Emotionen raus. Wenn der verhasste Poster recht hat, muss man drüber stehen und nicht mit Halbwissen und Rechthaberei im Brustton der Überzeugung reinfahren. Das ist gefährlich für all jene, die in der Materie nicht kundig sind und demjenigen folgen, der sich besser verkauft bzw lauter brüllt.

Und wenn wir schon dabei sind: einem studierten Juristen eine diesbezügliche Verständnisschwäche zu unterstellen, ist gerade wenn man selbst in der Sache falsch liegt, unterste Schublade und die Lachnummer der Woche, passend zum Sonntag Abend. Bajazzo strikes again.

Wie gesagt, persönliche Reibereien sind das eine, wenn diese allerdings in sensiblen Bereichen ausgetragen werden, ist ganz schnell Ende der Fahnenstange. Treffts euch halt einmal zum Schlammcatchen oder was weiß ich... :mrgreen:

Re: Hallo plus unuebliches Anliegen

Verfasst: So 12. Aug 2018, 16:37
von gewo
Markus_H hat geschrieben:Ließt sich für mich so als wäre laut §14 auf Schießstätten §11 nicht anzuwenden.


aufgrund wessen?

den 11b hats vor dem 14 noch gar nicht gegeben
den gibt es erst seit 2016

"...Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition ist verboten..."
bedeutet de jure ein "waffenverbot"
ned mehr und ned weniger

und ein solches gilt auch auf schiesstaetten

zumindestens hat man mir das damals nach der veroeffentlich im BMI so beauskunftet

aber mir isses eh egal
ich habe derlei klientel nicht

wir koennen uns auch gerne nach der rechtsmeinung des herrn orientieren der schachtelweise AUG full-auto abzugsgruppen wie leberkaessemmeln an interessenten aller art anbietet und verkauft .... der ke3nnt sich sicher supa aus