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Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

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Paddy91
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von Paddy91 » Mi 11. Apr 2018, 11:52

Ad 2) Rein aus meiner Erinnerung: "Gesamtsache" kommt doch auf den Kontext an. Nachdem ein ganzes Unternehmen eine Gesamtsache sein kann, kann auch das ganze 50er Packl Patronen die Gesamtsache sein, oder halt beim Gewo 8 Paletten.
Wenn Hr. Magister Werbik, der alte Sparfux, einem Wiederlader ein einzelnes Geschoss verkauft und dafür zack einmal mit dem Entladehammer auf eine seiner Patronen draufhaut um das Geschoss extra zu verkaufen ists vorbei mit der Gesamtsache...

im Unterschied zu zusammengesetzten Sachen wo das schon nur noch vermindert so ist, oder unselbstständigen Bestandteilen die überhaupt nicht mehr sonderrechtsfähig sind...

The_Governor
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von The_Governor » Do 19. Apr 2018, 20:57

Muss ein Verein, der sich während dem Jahr auflöst, die Mitgliedsbeiträge anteilsmäßig an die Mitglieder zurückzahlen? Gibt es da irgendein Vereinsgesetz?

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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von Der Stefan » Do 19. Apr 2018, 21:17

Soweit ich weiß sollte das in den Statuten stehen, bei einem kleinen Verein von mir stand zB drinnen das der restliche Betrag an Bedürftige ausbezahlt wird, oder auch auf einem Depot liegen bleiben kann, bis ein Nachfolgeverein gegründet wird...
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von oJo » Do 19. Apr 2018, 21:48

Was mit Vereinsgeld passiert MUSS in den Statuten stehen. Alternativ verwaltets das BMI. Eine Rückzahlung müsste daher explizit in den Statuten stehen.

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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von Balistix » Do 19. Apr 2018, 22:06

Bitte die Aussagen mit Quellen zu belegen.
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von Balistix » Do 19. Apr 2018, 22:11

The_Governor hat geschrieben:Muss ein Verein, der sich während dem Jahr auflöst, die Mitgliedsbeiträge anteilsmäßig an die Mitglieder zurückzahlen? Gibt es da irgendein Vereinsgesetz?


Sorry, das ist ein Plauderthread für Juristen und ned die kostenfreie Rechtsberatung.
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von oJo » Fr 20. Apr 2018, 08:16

Balistix hat geschrieben:Bitte die Aussagen mit Quellen zu belegen.

§ 28. (1) Die Statuten bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich ein Verein selbst auflösen kann und was in diesem Fall mit dem Vereinsvermögen zu geschehen hat.

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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von Balistix » Fr 20. Apr 2018, 08:27

oJo hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Bitte die Aussagen mit Quellen zu belegen.

§ 28. (1) Die Statuten bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich ein Verein selbst auflösen kann und was in diesem Fall mit dem Vereinsvermögen zu geschehen hat.


Danke! reload-smile
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von cas81 » Do 26. Apr 2018, 11:03

Zivilrecht, Willensmängel: Strittige aktive Irrtumsveranlassung:

Derzeit stehen sich ja zwei Ansichten gegenüber:
1) Die Irrtumsveranlassung verlangt einzig adäquate Verursachung = "Kausalität und ein bisschen etwas" -> jede Ursache, die nicht absolut ungeeignet erscheint einen Irrtum herbeizuführen und nicht bloß auf einer atypischen Verkettung von Umständen beruht -> extrem extensive Auslegung.
2) Die Irrtumsveranlassung verlangt nicht nur nach "Kausalität und ein bisschen etwas", sondern nach einem verkehrswidrigen / sorgfaltswidrigen Element iSe Risikoerhöhung (=Äquivalent zur Erklärungsfahrlässigkeit -> Gleichstellung beider Parteien) -> restriktive(re) Auslegung.

Ich hab zur Veranschaulichung ein altes Beispiel ausgegraben:

V verkauft dem K irgendeine landwirtschaftliche Maschine für €5.000,-
K sieht die Plakette mit dem Baujahr 2010 auf der Maschine und denkt sich "eh recht neu, cool". Das Baujahr jedoch wird zu keinem Zeitpunkt erwähnt; K schweigt diesbezüglich, V preist es nicht an -> hL: wird trotzdem konkludent Vertragsinhalt -> GI
Die Maschine läuft bei K hervorragend. Irgendwann fällt halt trotzdem die Plakette mit dem Baujahr ab, darunter sieht er das "echte" Baujahr, nämlich 2005. Das wurmt den K. Die Maschine will er schon behalten, weil die ist super, aber ein bisserl billiger hätt er sichs dann schon erwartet. Gemeiner Wert der Maschine BJ 2005 ist €4.000,-. Also will er den Preis nachträglich anpassen -> §872 ABGB.

Wie kam es zur falschen Plakette? Der V hat die Maschine selbst angekauft und der damalige Verkäufer X hat die Plakette gefälscht, um einen besseren Preis von V zu erzielen.

Variante:
Die Maschine stand nur zu Reparaturzwecken in der Werkstatt des V und gehört eigentlich dem X (s.u.). Derjenige, der dem X seinerzeit die Maschine verkauft hat, hat die falsche Plakette angebracht. Ein übereifriger Lehrling hat die reparierte Maschine versehentlich zur Verkaufsware gestellt.


Es geht einzig um Anspruch K gegen V auf Preisminderung wegen Irrtums -> Hat V den Irrtum veranlasst?

Nach den strittigen Ansichten:

1) Ja, weil er hats ihm ja verkauft. Das genügt für die Adäquanz. Der Verkauf der Maschine mit angebrachter Plakette ist eine Ursache, die nicht völlig ungeeignet ist, den Irrtum bei Käufer herbeizuführen, auch liegen keine atypischen Umstände vor, denn wenn eine Maschine mehrere Besitzer und Eigentümer durchläuft, kann das schon mal vorkommen.
AmS wenig überzeugend, weil die Irrtumsanfechtung/-anpassung ja ein massiver Eingriff in die Vertragstreue ist und dafür brauchts schon ein bisserl mehr als rein faktische Umstände und deren Aneinanderkettung. Zudem lässt sich das nicht wirklich mit dem Schutzzweck des 871 vereinbaren: ein Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner ggü besser gestellt indem der andere seine Schutzwürdigkeit verliert, weil er eben irgendwas falsch gemacht hat, bzw besser hätte machen können. Der blosse Verkauf eines Verkäufers in einem Geschäft, indem nun mal üblicherweise solche Sachen verkauft werden, rechtfertigt nicht die Schlechterstellung des Verkäufers. Unter dem Gesichtspunkt der Vertrauenstheorie ist die rein adäquate Verursachung erst recht zweifelhaft.

2) Nein, denn es gab keinen Grund gab an der Echtheit der Plakette zu zweifeln, das Abnehmen der Plakette von der Maschine hätte den Lack zerkratzt und damit den Wert gemindert, usw. Keine Sorgfaltswidrigkeit zu irgendeinem Zeitpunkt, verkehrsüblich ist es auch nicht so eine Plakette zu entfernen um nur sicherheitshalber darunter nachzuschauen und rein der faktische Verkauf kann nicht als Verursachung gesehen werden. Absolut verkehrsüblich und nicht sorgfaltswidrig.

Variante:
1) Zurechenbarkeit des Lehrlings zu V, Veranlassung adäquat gegeben.
2) Sorgfalts- und Verkehrswidrigkeit sind gegeben, Veranlassung gegeben.



Zieht ruhig jedes andere x- bleibige Beispiel heran, oder beurteilt es besser nur ganz abstrakt. Mein Besipiel dient nur zur Illustration.

Argumente für und gegen die Theorien der aktiven Irrtumsveranlassung?
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von JPS1 » Do 26. Apr 2018, 11:28

Auf der Praxisseite gebanned oder gibts das FVJus Forum nimmer? :)

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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von cas81 » Do 26. Apr 2018, 11:34

? Versteh ich nicht. Egal. Wie Ballistix sagte: Plauderthread. Und wie ich sagte: dogmatische Hirnwichserei für diejenigen, welche Spass dran haben.
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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von Sanity » Mo 28. Mai 2018, 00:04

Bistdutepat, jetzt wird mir einiges klar... Ich dachte Du wärst Krankenpfleger.

Kennt ihr euch auch mit Urheberrecht aus ?
Alles wird gut.

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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von cas81 » Mo 28. Mai 2018, 06:56

1) das eine schliesst das andere nicht aus
2) ich war dennoch nie in der Krankenpflege
3) trotzdem hatte ich mehrere Jobs und hab was gelernt
4) das ist nach wie vor keine Rechtsberatung


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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von utc37 » Di 31. Jul 2018, 22:36

Spannender Thread.

Ich klinke mich bei erst bei StGB,StPO, SPG Themen dann ein.

ABGB hab ich zu wenig Kompetenz...

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Re: Juristischer Kauderwelsch - KEINE Rechtsberatung

Beitrag von cas81 » Mi 1. Aug 2018, 08:24

right to bear arms hat geschrieben:... Juristen kennen die Antwort auf Ihre dämlichen Rechtsfragen bereits! ...
Das bezweifle ich :o

right to bear arms hat geschrieben:...bitte per Du...
Wer spricht denn da überhaupt? Vickerl, Kevin oder DU - Du? Wie kann, soll, darf ich ein "Du" annehmen und mich hierüber freuen, wenn ggf ein von DIR veranlasster Irrtum über DEINE Person vorliegt?

utc37 hat geschrieben:... Ich klinke mich bei erst bei StGB,StPO, SPG Themen dann ein.

ABGB hab ich zu wenig Kompetenz...

Wie kannst du nur?! :shock: :lol: Das ABGB ist das geilste Gesetzbuch überhaupt, weil es an der Wurzel greift, sich mit Versprechen und Eigentum beschäftigt, dogmatisch an der Basis ansetzt und manchmal paradoxerweise - aber höchst praktisch und vom moralischen Standpunkt "gerecht" - einfach auf so manchen Grundsatz pfeift (deliktische & vertragliche Haftung -> "ach was solls: den 1019 hau ma auch noch rein"). Herrlich. Ebenso die Auslegung, wenn sich bspw der 870 einfach aber strittig die Rechtzeitigkeit vom 871 ausborgt, gemeinsamer Irrtum dem Grundgedanken des Irrtums widerspricht während der 901 sowieso da steht, sich die Juristen - die die Antworten auf ihre dämlichen Rechtsfragen eigentlich eh kennen - gegenseitig die Schädel einschlagen wenns darum geht die Laesio dem Wurzelmangel oder der Gewährleistung zuzuordnen. More love for the Wurzelmängel please! Immerhin können gerade diese die Vertragtreue als Stützpfeiler der Privatautonomie direkt von hinten nehmen. Das musst erst mal schaffen!

Und was möchtest du beim StGB hirnwichsen? Objektive Zurechnung, Risikoerhöhung, Strafzwecke? Letzteres wäre sicher lustig, da ists nur eine Frage der Zeit bis sich eine Heerschar an Vergeltungstheoretikern findet und den Thread torpetiert. Aber mach nur, kannst ja auch die Initiative ergreifen, dann musst du dich nicht erst einklinken.

Ganz mutige Forumssuizidler könnten auch das WaffG ansprechen :twisted: Das Ergebnis wäre wohl dasselbe wie beim Strafzweck, aber es gibt ja den Meldebutton...
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