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Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

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IT Guy
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Re: Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

Beitrag von IT Guy » Mi 20. Mär 2019, 06:01

Naja, wird wohl gleich laufen als würde jemand mit waffenverbot eine Kat. C von Privat kaufen und dann eintragenlassen wollen. ;-)

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HS911
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Re: Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

Beitrag von HS911 » Mi 20. Mär 2019, 06:49

IT Guy hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 06:01
Naja, wird wohl gleich laufen als würde jemand mit waffenverbot eine Kat. C von Privat kaufen und dann eintragenlassen wollen. ;-)
nicht ganz, weil der Kauf ja schon das Gesetz brechen würde. Im Eingangs erwähnten Fall war der Erwerb der Teile aber vollkommen legal, denke ich.
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Hane
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Re: Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

Beitrag von Hane » Mi 20. Mär 2019, 09:32

ich würde sagen, es passiert das gleiche, wie wenn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wird. Also Waffenrechtlich relevanter Teil wird eingezogen.

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Mindfreeq
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Erweiterungsgrund Scheidung?

Beitrag von Mindfreeq » Mi 20. Mär 2019, 19:23

Nehmen wir einmal an, die Frau macht dem Ehemann zu liebe die WBK interessiert sich aber sonst nicht sonderlich dafür. Folglich werden die WBK Plätze auch vom Mann gefüllt und auch bezahlt. Laut Runderlass dürfen Eheleute ihre Kat. B Waffen gemeinsam verwahren.
Nun kommt es aber zur Scheidung. Die Frau zieht überraschend aus, lässt die Waffen da.

Ein guter Anwalt schafft es vielleicht hier parallelen zum Erbe herzustellen. Im Prinzip vererbt die Ex einem die Waffen ja :D In der Praxis wird man seine zwei Kat. B. wohl schleunigst auf Depot legen aber man kann das ja mal in Gedanken weiter spinnen.

Wie sieht das juristisch aus?
Kann ich Waffen besitzen ohne sie Inne zu haben?
Kann die Rechnungsanschrift eine andere sein als jene im ZWR gemeldet? Also Mann hat sie bezahlt sie gehören ihm aber sind auf die Ehefrau gemeldet.

Durch den Runderlass dürfen sie im selben Safe lagern wissen wir, wie sieht es aus wenn die Ehefrau auszieht? Hier gilt wohl die Meldeadresse? Oder hat der Mann dann Automatisch mehr Zugriff auf Kat. B als er dürfte?
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Re: Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

Beitrag von bino71 » Mi 20. Mär 2019, 20:22

Hängt ab, weil es gibt Bezirkshauptmannschaften, die diese gemeinsame Verwahrung trotz Urteil negieren,
daher bleibt es bei der Maximalanzahl, die auf Deiner WBK stehen. Die Waffen, die "zu viel" sind müssen so verwahrt werden, daß der Andere keinen Zugriff hat.
Der Punkt ist ja auch: Eheleute >> nach Scheidung >> keine Eheleute.

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Mindfreeq
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Re: Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

Beitrag von Mindfreeq » Mi 20. Mär 2019, 22:46

Na gut dann nehmen wir einfach an, die Scheidung ist im Gange aber noch nicht vollständig. Ausgezogen ist sie aber trotzdem. Ob nun erlaubt oder nicht macht in unserem Fall ja keinen Unterschied.
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