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Waffenrechtliche Probleme finden - spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 18:55
von fritzthemoose
So Leute was passiert wenn

Jemand der ein Waffenverbot hat eine derzeit nicht waffenrelevantes Teil besitzt, dass dann waffenrelevant wird und als Altbesitz gemeldet werden kann? :violin:

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:18
von panhandle
Naja.....er wird's entweder weiterhin "besitzen"......oder versuchen es zu veräussern.... so mal in's blaue gedacht....

EDIT: Ob dieser Tröt sich da ned grad im falschen Bereich befindet...... so zwecks Spass & Waffenrecht.... is ja ned grad so, dass sich diese "Dinge" nun irgendwie ergänzen oder "zusammen" passen.

g
willi

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:25
von fritzthemoose
panhandle hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 19:18
Naja.....er wird's entweder weiterhin "besitzen"......oder versuchen es zu veräussern.... so mal in's blaue gedacht....

EDIT: Ob dieser Tröt sich da ned grad im falschen Bereich befindet...... so zwecks Spass & Waffenrecht.... is ja ned grad so, dass sich diese "Dinge" nun irgendwie ergänzen oder "zusammen" passen.

g
willi
Also so sinnlos und vertrottelt Waffenrechte im allgemeinen sind passt es finde ich ganz gut ;)

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:28
von panhandle
Ich "möchte" Deine Intention sehr wohl verstehen.....ob die Mod-Jung's das auch so sehen?

g
willi

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:32
von spareribs
Sorry, das Forum wird immer blöder...oder die Leute ?
Manchen ist scheinbar fad...

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:38
von fritzthemoose
spareribs hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 19:32
Sorry, das Forum wird immer blöder...oder die Leute ?
Manchen ist scheinbar fad...
Warum? Ist doch eine relevante waffenrechtliche Frage. Würde mich wundern wenn diese Situation nicht vielfach in Österreich vorliegt

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:44
von panhandle
Ich sehe eher den "implentierten" zusammenhang (Waffenrecht/Spass) etwas "unglücklich" gewählt.

EDIT: Das eine solche Situation sehr wohl vorkommen kann/wird.... ja, da gebe ich Dir recht.

g
willi

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 19:47
von fritzthemoose
panhandle hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 19:44
Ich sehe eher den "implentierten" zusammenhang (Waffenrecht/Spass) etwas "unglücklich" gewählt.

g
willi
Na ja jeder muss so seine Strategie finden um mit dem Schwachsinn umzugehen. Es mit Humor und Spass zu nehmen ist sicher nicht die schlechteste Strategie. Wer als Waffenbesitzer der Meinung ist, das Waffengesetz macht Sinn ist sowieso irgendwo mal falsch abgeboben :lol:

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 20:12
von panhandle
Hmmmm...ok, aber das Waffg per se als kompletten Schwachsinn abzutun ist zwar recht "einfach".... aber trifft's dann auch ned wirklich...zumindest um daraus eine allgemein gültige Strategie zu "basteln".

Aber egal.... wenden wir uns wiederum Deiner Kernfrage zu.... so viele Möglichkeiten wird ein "Betroffener" dann ned wirklich haben.
Meine Gedanken dazu habe ich eh schon oben angeführt...... oder es reitet ihn der "Teufel", und er händigt dieses waffenrelevante Teil der Behörde aus.... in der Hoffnung auf eine Amnesty bzgl. seines Waffenverbotes.... ups ok, das war nun Sarkasmus.

g
willi

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 21:01
von gsalchi
Na dann traue ich mich auch mal so eine Frage zu stellen:
Ist eine Gatling Gun Kategorie C? Schließlich erfolgt der Antrieb rein durch Muskelkraft.

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 21:21
von Norander
Die Gatling Gun ist eine minderwirksame Waffe nach §45 WaffG da Modell vor 1871.

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 21:45
von HS911
waren die nicht typischerweise in .45-70?
"minderwirksam" haha

allerdings hab ich so in erinnerung, dass lafetten verboten sind. und ohne wirts halt eher zach :)

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 21:53
von fritzthemoose
HS911 hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 21:45
waren die nicht typischerweise in .45-70?
"minderwirksam" haha

allerdings hab ich so in erinnerung, dass lafetten verboten sind. und ohne wirts halt eher zach :)
Sei ned so negativ :D

Bild

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 22:18
von Promo
Eine inhaltlich sehr interessante Frage. Grundsätzlich macht er sich meiner Ansicht nach ab dem ersten Tag wo die Bestimmung in Kraft ist wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar, da er trotz Waffenverbot einen waffenrechtlch relevanten Gegenstand besitzt, strafbar. Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung ist Zuverlässigkeit. Diese ist aufgrund eines rechtskräftigen Waffenverbotes nicht gegeben, daher ist hier (ungeachtet der Tatsache, dass er sich durch den bloßen Besitz schon strafbar gemacht hat) die Bewilligung zu verweigern und der Gegenstand von Amts wegen Einzuziehen für Verfallen zu erklären.

Re: Probleme finden spasseshalber :)

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 22:37
von fritzthemoose
Promo hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 22:18
Eine inhaltlich sehr interessante Frage. Grundsätzlich macht er sich meiner Ansicht nach ab dem ersten Tag wo die Bestimmung in Kraft ist wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar, da er trotz Waffenverbot einen waffenrechtlch relevanten Gegenstand besitzt, strafbar. Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Bewilligung ist Zuverlässigkeit. Diese ist aufgrund eines rechtskräftigen Waffenverbotes nicht gegeben, daher ist hier (ungeachtet der Tatsache, dass er sich durch den bloßen Besitz schon strafbar gemacht hat) die Bewilligung zu verweigern und der Gegenstand von Amts wegen Einzuziehen für Verfallen zu erklären.
Die Frage für mich ist dann halt ob Enteignung oder Konfiskation der Teile bzw. wenn ich es richtig verstehe dann soll es ja eine 2 Jährige Übergangsfrist geben in der Altbestand gemeldet werden kann und erst dann wenn nicht gemeldet wird er illegal. Deiner Meinung nach wäre es in diesem Fall dann aber ab 00:01 Uhr illegal. Was wenn so eine Person um 23:59 zur Polizei geht mit dem Teil und den Besitz meldet? Die Polizei kann nicht selbständig über Enteignung oder Konfiskation entscheiden.