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14.12.2019 - Wir haben es geschafft

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Yukon
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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Yukon » Mi 18. Dez 2019, 12:17

bino71 hat geschrieben:
Mo 16. Dez 2019, 17:08
Yukon hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 20:05
bino71 hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 19:26
Ich find noch immer nix zum Thema Verwahrung HC Magazine.-
Weil es nichts dazu gibt.
Gemäß Paragraph 16b müssen "Schusswaffen und Munition" sicher verwahrt werden.
Ein HC-Magazin ist zwar seit gestern ein Waffe, jedoch keine Schusswaffe noch Munition, daher greift 16b nicht.
Verband schreibt (aus https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015 ... -online_13)
Für die Verwahrung von Magazinen hat dies leider unmittelbare Auswirkungen: Lange Magazine für Faustfeuerwaffen über 20 Schuß und lange Magazine für sonstige Halbautomaten über 10 Schuß (nur bei Zentralfeuerpatronen) sind verbotene Waffen und daher entsprechend den Anforderungen für verbotene Waffen zu verwahren. Da es sich wie ausgeführt um eine verbotene Waffe handelt, müssen die höchsten Sicherheitsstandards eingehalten werden. Zum Empfehlen ist daher für diese langen Magazine die Verwahrung in einem festverschraubten oder eingemauerten Safe.
Danke, ich hab mir die Überlegungen vom Mag. Rippel durchgelesen.
Seine Argumentation ist augenscheinlich schlüssig, bei näherer Betrachtung erkennt man jedoch eine argumentative Schwachstelle, nämlich die auch von dir zitierte Schlussfolgerung, dass "es sich wie ausgeführt um eine verbotene Waffe handelt, müssen die höchsten Sicherheitsstandards eingehalten werden" und "...sind verbotene Waffen und daher entsprechend den Anforderungen für verbotene Waffen zu verwahren".

Es gibt keine speziellen Verwahrungsvorschriften für verbotene Waffen, es gibt lediglich Verwahrungsvorschriften für Schusswaffen und Munition. Klarerweise kann eine verbotene Waffe iSd §17 unter die Definition einer Schusswaffe iSd §2 fallen, das muss jedoch nicht sein. Zum Beispiel sind Vorderschaftrepetierflinten beides, eine verbotene Waffe nach §17, als auch eine Schusswaffe nach §2, daher gelten für Vorderschaftrepetierflinten besondere Verwahrungsvorschriften. Ein Schlagring (vorausgesetzt, dass die zugehörige Ausnahmebewilligung keine Verwahrungsvorschriften beinhält) wäre eine verbotene Waffe iSd §17, ist jedoch keine Schusswaffe iSd §2, daher können die besonderen Verwahrungsvorschriften für Schusswaffen nicht bei einem Schlagring angewendet werden. Genauso verhält es sich auch bei den grossen Magazinen: verbotene Waffe iSd §17, jedoch keine Schusswaffe iSd §2, daher keine Anwendung des §16b.

Der Punkt, in dem ich ihm beipflichte ist: wenn große Magazine verbotene Waffen darstellen, müssten folglich kleine Magazine zumindest "erlaubte Waffen" sein. Nachdem aber kleine Magazine an keiner Stelle des WaffG als "erlaubte Waffe" definiert wären, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, Magazine generell per lex specialis unter den Waffenbegriff des §1 zu subsumieren, um danach große Magazine als "verbotene Waffe" zu verbieten.
Da dies aber nicht geschehen ist, sind wir mit der meiner Meinung nach "unsauberen" Lösung konfrontiert, dass +10/+20 Magazine waffenrechtlich relevant/verboten sind, alle anderen Magazine waffenrechtlich genauso relevant sind wie eine Leberkässemmel. Ob aufgrund dieser ausgebliebenen waffenrechtlichen Definition aller Magazine, das Verbot von +10/+20 Magazinen juristisch angreifbar ist, mögen andere beurteilen.

Aufgrund dieser (meiner) Überlegungen, geht die Behauptung von Mag. Rippel, dass "verbotene Waffen entsprechend den Anforderungen für verbotene Waffen zu verwahren wären" ins Leere, da es für verbotene Waffen keine besonderen Verwahrungsvorschriften gibt, außer es würde sich dabei um eine verbotene Waffe, die gleichzeitig Schusswaffe ist, handeln.
Daher teile ich die Rechtsansicht, Überlegungen und Schlussfolgerungen von Mag. Rippel nicht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von tom72 » Mi 18. Dez 2019, 16:34

Yukon hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 20:05
....
Der Punkt, in dem ich ihm beipflichte ist: wenn große Magazine verbotene Waffen darstellen, müssten folglich kleine Magazine zumindest "erlaubte Waffen" sein. Nachdem aber kleine Magazine an keiner Stelle des WaffG als "erlaubte Waffe" definiert wären, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, Magazine generell per lex specialis unter den Waffenbegriff des §1 zu subsumieren, um danach große Magazine als "verbotene Waffe" zu verbieten.
....
Das ist die Lösung!
Das sollten wir der Behörde als Verbesserungsvorschlag unterbreiten. Vielleicht gibts ja eine Prämie für den Einreicher.
Dann sind alle Magazine genehmigungspflichtig und alles wird gut.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom

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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Yukon » Mi 18. Dez 2019, 16:37

tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:34
Yukon hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 20:05
....
Der Punkt, in dem ich ihm beipflichte ist: wenn große Magazine verbotene Waffen darstellen, müssten folglich kleine Magazine zumindest "erlaubte Waffen" sein. Nachdem aber kleine Magazine an keiner Stelle des WaffG als "erlaubte Waffe" definiert wären, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, Magazine generell per lex specialis unter den Waffenbegriff des §1 zu subsumieren, um danach große Magazine als "verbotene Waffe" zu verbieten.
....
Das ist die Lösung!
Das sollten wir der Behörde als Verbesserungsvorschlag unterbreiten. Vielleicht gibts ja eine Prämie für den Einreicher.
Dann sind alle Magazine genehmigungspflichtig und alles wird gut.
Ist das da irgendwo herauszulesen?
Lies es eventuell nocheinmal…..
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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von tom72 » Mi 18. Dez 2019, 16:41

Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:37
tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:34
Yukon hat geschrieben:
So 15. Dez 2019, 20:05
....
Der Punkt, in dem ich ihm beipflichte ist: wenn große Magazine verbotene Waffen darstellen, müssten folglich kleine Magazine zumindest "erlaubte Waffen" sein. Nachdem aber kleine Magazine an keiner Stelle des WaffG als "erlaubte Waffe" definiert wären, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, Magazine generell per lex specialis unter den Waffenbegriff des §1 zu subsumieren, um danach große Magazine als "verbotene Waffe" zu verbieten.
....
Das ist die Lösung!
Das sollten wir der Behörde als Verbesserungsvorschlag unterbreiten. Vielleicht gibts ja eine Prämie für den Einreicher.
Dann sind alle Magazine genehmigungspflichtig und alles wird gut.
Ist das da irgendwo herauszulesen?
Lies es eventuell nocheinmal…..
Was herauslesen?
Daß es behördlich betrachtet gute und böse Magazine gibt und die nun als Waffe bezeichnet werden sollen?
..oder der VV ?
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom

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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Yukon » Mi 18. Dez 2019, 16:47

tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:41
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:37
tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:34


Das ist die Lösung!
Das sollten wir der Behörde als Verbesserungsvorschlag unterbreiten. Vielleicht gibts ja eine Prämie für den Einreicher.
Dann sind alle Magazine genehmigungspflichtig und alles wird gut.
Ist das da irgendwo herauszulesen?
Lies es eventuell nocheinmal…..
Was herauslesen?
Daß es behördlich betrachtet gute und böse Magazine gibt und die nun als Waffe bezeichnet werden sollen?
..oder der VV ?
Nein, sondern dass du hier einen Verbesserungsvorschlag vermutest.
Es handelt sich allerdings um eine Kritik, da meines Erachtens eine juristisch unsaubere Lösung umgesetzt wurde.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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tom72
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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von tom72 » Mi 18. Dez 2019, 16:57

Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:47
tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:41
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:37

Ist das da irgendwo herauszulesen?
Lies es eventuell nocheinmal…..
Was herauslesen?
Daß es behördlich betrachtet gute und böse Magazine gibt und die nun als Waffe bezeichnet werden sollen?
..oder der VV ?
Nein, sondern dass du hier einen Verbesserungsvorschlag vermutest.
Es handelt sich allerdings um eine Kritik, da meines Erachtens eine juristisch unsaubere Lösung umgesetzt wurde.
Ah! ok!
Den Verbesserungsvorschlag las ich natürlich nicht heraus.
Deine Kritik erkannte ich auch. Aber um den VV gehts nicht.
Dies ist ein öffentliches Forum.
Der unerfreuliche Zeitgenosse liest mit.
Gebts denen keine Vorlagen, damit sie´s uns noch schwerer machen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Yukon » Mi 18. Dez 2019, 17:56

tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:57
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:47
tom72 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:41


Was herauslesen?
Daß es behördlich betrachtet gute und böse Magazine gibt und die nun als Waffe bezeichnet werden sollen?
..oder der VV ?
Nein, sondern dass du hier einen Verbesserungsvorschlag vermutest.
Es handelt sich allerdings um eine Kritik, da meines Erachtens eine juristisch unsaubere Lösung umgesetzt wurde.
Ah! ok!
Den Verbesserungsvorschlag las ich natürlich nicht heraus.
Deine Kritik erkannte ich auch. Aber um den VV gehts nicht.
Dies ist ein öffentliches Forum.
Der unerfreuliche Zeitgenosse liest mit.
Gebts denen keine Vorlagen, damit sie´s uns noch schwerer machen.
Weil du hier keinen "Verbesserungsvorschlag" herausliest, hast du zuvor diesen vermeintlichen "Verbesserungsvorschlag", der keiner ist, thematisiert?
Gut, soll so sein...
Dass der von dir angesprochene Zeitgenosse hier mitliest, ist mir durchaus bewusst, und ich bin mir sicher, dass auch diese Variante am Tisch gelegen hat.
Insofern kann das keine Vorlage sein, sondern es handelt sich vielmehr um einen Denkanstoß, ob die jetzige neue Regelung rund um das Thema "Magazine" aufgrund dieser Lücke juristisch angreifbar wäre.
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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von bino71 » Mi 18. Dez 2019, 19:08

Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 12:17
Aufgrund dieser (meiner) Überlegungen, geht die Behauptung von Mag. Rippel, dass "verbotene Waffen entsprechend den Anforderungen für verbotene Waffen zu verwahren wären" ins Leere, da es für verbotene Waffen keine besonderen Verwahrungsvorschriften gibt, außer es würde sich dabei um eine verbotene Waffe, die gleichzeitig Schusswaffe ist, handeln.
Daher teile ich die Rechtsansicht, Überlegungen und Schlussfolgerungen von Mag. Rippel nicht.
Mich kannst halt nicht überzeugen, weil:
Yukon > ein User im Forum
Rippel > Rechtsanwalt und Interessenvertretung Verband

Wie wäre es, wenn Du das mit Mag Rippel ausdiskutierst bzw schicke Ihm Deine Gedanken
und falls Du recht hast wird er es im nächsten Verband Magazin korrigieren.

Ich warte noch, was Verein dazu sagt und dann befrage ich die Sachbearbeiter der BH Baden.

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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Yukon » Mi 18. Dez 2019, 19:33

bino71 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 19:08
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 12:17
Aufgrund dieser (meiner) Überlegungen, geht die Behauptung von Mag. Rippel, dass "verbotene Waffen entsprechend den Anforderungen für verbotene Waffen zu verwahren wären" ins Leere, da es für verbotene Waffen keine besonderen Verwahrungsvorschriften gibt, außer es würde sich dabei um eine verbotene Waffe, die gleichzeitig Schusswaffe ist, handeln.
Daher teile ich die Rechtsansicht, Überlegungen und Schlussfolgerungen von Mag. Rippel nicht.
Mich kannst halt nicht überzeugen, weil:
Yukon > ein User im Forum
Rippel > Rechtsanwalt und Interessenvertretung Verband

Wie wäre es, wenn Du das mit Mag Rippel ausdiskutierst bzw schicke Ihm Deine Gedanken
und falls Du recht hast wird er es im nächsten Verband Magazin korrigieren.

Ich warte noch, was Verein dazu sagt und dann befrage ich die Sachbearbeiter der BH Baden.
Ich wollte dich gar nicht überzeugen, ich wollte nur aufzeigen, warum ich seiner Argumentation nicht folgen kann.
Ich verstehe aber absolut, dass du seiner Argumentation folgen möchtest.

Mein Plan wäre gewesen, dass ich vom BMI die Antworten auf meine Fragen bekomme, allerdings hab ich nach 6 Wochen noch immer nichts bekommen. Sollte das nichts werden, werde ich mich ebenfalls an die beiden SBs der gleichen BH wenden.
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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Ares » Mi 18. Dez 2019, 19:58

Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 12:17

Der Punkt, in dem ich ihm beipflichte ist: wenn große Magazine verbotene Waffen darstellen, müssten folglich kleine Magazine zumindest "erlaubte Waffen" sein. Nachdem aber kleine Magazine an keiner Stelle des WaffG als "erlaubte Waffe" definiert wären, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, Magazine generell per lex specialis unter den Waffenbegriff des §1 zu subsumieren, um danach große Magazine als "verbotene Waffe" zu verbieten.
Da dies aber nicht geschehen ist, sind wir mit der meiner Meinung nach "unsauberen" Lösung konfrontiert, dass +10/+20 Magazine waffenrechtlich relevant/verboten sind, alle anderen Magazine waffenrechtlich genauso relevant sind wie eine Leberkässemmel. Ob aufgrund dieser ausgebliebenen waffenrechtlichen Definition aller Magazine, das Verbot von +10/+20 Magazinen juristisch angreifbar ist, mögen andere beurteilen.
Bestünde da nicht die Möglichkeit, dass die fehlende Definition von Magazinen mit geringerer Kapazität ganz bewusst geschah, um ein späteres "Downsizing" juristisch einfacher umzusetzen?

lg Ares
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis

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Re: 14.12.2019 - Wir haben es geschafft

Beitrag von Yukon » Mi 18. Dez 2019, 21:04

Ares hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 19:58
Yukon hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 12:17

Der Punkt, in dem ich ihm beipflichte ist: wenn große Magazine verbotene Waffen darstellen, müssten folglich kleine Magazine zumindest "erlaubte Waffen" sein. Nachdem aber kleine Magazine an keiner Stelle des WaffG als "erlaubte Waffe" definiert wären, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig gewesen wäre, Magazine generell per lex specialis unter den Waffenbegriff des §1 zu subsumieren, um danach große Magazine als "verbotene Waffe" zu verbieten.
Da dies aber nicht geschehen ist, sind wir mit der meiner Meinung nach "unsauberen" Lösung konfrontiert, dass +10/+20 Magazine waffenrechtlich relevant/verboten sind, alle anderen Magazine waffenrechtlich genauso relevant sind wie eine Leberkässemmel. Ob aufgrund dieser ausgebliebenen waffenrechtlichen Definition aller Magazine, das Verbot von +10/+20 Magazinen juristisch angreifbar ist, mögen andere beurteilen.
Bestünde da nicht die Möglichkeit, dass die fehlende Definition von Magazinen mit geringerer Kapazität ganz bewusst geschah, um ein späteres "Downsizing" juristisch einfacher umzusetzen?

lg Ares
Das ist genau das Bauchgefühl, das ich auch habe. Aber ich habe nichts handfestes, ausser eben dieses Gefühl, dass hier ein "Hintertürl" geschaffen werden soll...
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