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aus für die 10kg Grenze

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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von gewo » Di 4. Okt 2016, 21:00

hmg382 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:treffen tut das halt die div traditionscorps
die mit den kleinen kanonen

die haben ab sommer 2017 kein futter mehr
sind ja keine sportschützenvereinigungen...

und boellerschiessen ist auch vorbei

oder geht hat nur mit schiessmittelschein
wenns den kriegen ....

Wieso?

Zahl 3: .
traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,

Zählen die nicht dazu?

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hmmmm ....

die burschen mit den baby-kanonen .... sind schuetzen? .....
ok ....
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von rupi » Di 4. Okt 2016, 21:00

haltets mich für blöd: aber ich halte die Streichung der Freigrenze von 10kg als neue Festlegung einer Freigrenze von 0 kg
heißt für mich ab dem ersten Körndl Pulver ist eine Bewilligung erforderlich


ja ich weiß dass die Zahl 2 darunter gleich sagt WBK Besitzer etc.

aber die 10kg Grenze gilt ja für uns WBK Besitzer ja jetzt ebenfalls schon


ich halte das für eine Falle die da untergejubelt wurde
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von hmg382 » Di 4. Okt 2016, 21:02

rupi hat geschrieben:haltets mich für blöd: aber ich halte die Streichung der Freigrenze von 10kg als neue Festlegung einer Freigrenze von 0 kg
heißt für mich ab dem ersten Körndl Pulver ist eine Bewilligung erforderlich

Nope. Der aktuelle Gesetzestext heißt nur, dass JEDER bis zu 10kg shoppen kann, auch ohne WBK und Konsorten.

Die 10 kg Grenze für uns ergibt sich wg der Lagerung von Kleinmengen aus der Sprengmittellagerverordnung.

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Zuletzt geändert von hmg382 am Di 4. Okt 2016, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von gewo » Di 4. Okt 2016, 21:03

rupi hat geschrieben:haltets mich für blöd: aber ich halte die Streichung der Freigrenze von 10kg als neue Festlegung einer Freigrenze von 0 kg
heißt für mich ab dem ersten Körndl Pulver ist eine Bewilligung erforderlich


nach dem dzt gesetzestext aber noch nicht
kann natuerlich sein das was nachkommt

die grosse aenderung watr das noch nicht

ich weiss von ein paar sachen die sicher kommen in zukunft
dinge die den handel betreffen
interner kram gegenueber den behoerden
die haben sie hier noch nicht reingenommen

d.h. das war jetzt nur ein schnellschuss um den verkauf an asylanten einzudämmen und eben den standard-WP fuer polizisten zu ermoeglichen
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von jagawirth » Di 4. Okt 2016, 21:04

rupi hat geschrieben:haltets mich für blöd: aber ich halte die Streichung der Freigrenze von 10kg als neue Festlegung einer Freigrenze von 0 kg
heißt für mich ab dem ersten Körndl Pulver ist eine Bewilligung erforderlich


ja ich weiß dass die Zahl 2 darunter gleich sagt WBK Besitzer etc.

aber die 10kg Grenze gilt ja für uns WBK Besitzer ja jetzt ebenfalls schon


ich halte das für eine Falle die da untergejubelt wurde

Nein, denke ich nicht. Weil die Ziffern nicht kumulativ zu lesen sind, sondern alternativ.
Keine Bewilligung, wenn unter 10kg, ODER WBK (auch über 10kg) ODER traditionelle Schützenvereinigung ...

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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von rupi » Di 4. Okt 2016, 21:08

na gut okay


dennoch gibts ab dann kein Pulver mehr wenn sich der Käufer nicht als WBK-WP Besitzer/Sportschütze/Händler ausweisen kann
dh der Blödsinn mit dem Schützenpass fängt wieder an wie bei der Teilmantel Hohlspitz Geschichte
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von hmg382 » Di 4. Okt 2016, 21:12

Ich glaub, dass kann man so nicht vergleichen. WBK hab ich immer dabei und das entspricht dem Gesetztestext. TMHS ist eher ne Sache aus den Runderlässen vom BMI (?) und daher ne andere Kiste bezüglich der Interpretierbarkeit.

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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von rupi » Di 4. Okt 2016, 21:14

hmg382 hat geschrieben:Ich glaub, dass kann man so nicht vergleichen. WBK hab ich immer dabei und das entspricht dem Gesetztestext. TMHS ist eher ne Sache aus den Runderlässen vom BMI (?) und daher ne andere Kiste.

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aber bisher hast du die WBK nicht gebraucht wenn du unter 10kg gekauft hast

jetzt gibts die Ausnahme für Normalos nicht mehr


und überhaupt gehts da um die 08/15 Schützen ohne WBK die keine Vereinsmitglieder sind aber trotzdem selber für ihre Repetierer stopfen
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von hmg382 » Di 4. Okt 2016, 21:18

Da hast du wiederum Recht. Die erwischt es dann wirklich.

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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von Centurio » Mi 5. Okt 2016, 00:57

Habe ich das richtig verstanden, dass damit sowohl das Wiederladen als auch das Schießen mit Vorderladern unabhängig von der verwendeten Waffe bzw. Munition nur mehr für WBK/WP Besitzer gestattet sein wird?
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von gewo » Mi 5. Okt 2016, 01:11

Centurio hat geschrieben:Habe ich das richtig verstanden, dass damit sowohl das Wiederladen als auch das Schießen mit Vorderladern unabhängig von der verwendeten Waffe bzw. Munition nur mehr für WBK/WP Besitzer gestattet sein wird?



nein, wbk ist nicht erforderlich
aber eine mitgliedschaft in einem schuetzenverein ...
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von Exitus » Mi 5. Okt 2016, 08:00

gewo hat geschrieben:
Centurio hat geschrieben:Habe ich das richtig verstanden, dass damit sowohl das Wiederladen als auch das Schießen mit Vorderladern unabhängig von der verwendeten Waffe bzw. Munition nur mehr für WBK/WP Besitzer gestattet sein wird?



nein, wbk ist nicht erforderlich
aber eine mitgliedschaft in einem schuetzenverein ...



Aber ich dachte immer das in Österreich keine Vereinspflicht für die Ausübung eines Hobbys besteht.

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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von hmg382 » Mi 5. Okt 2016, 08:12

Exitus hat geschrieben:Aber ich dachte immer das in Österreich keine Vereinspflicht für die Ausübung eines Hobbys besteht.


Das dürfte richtig sein.

Daher sollten wir - genauso wie bei dem EU-Blödsinn - die zuständigen Stellen mit unserem Input beglücken und genau diese Ungerechtigkeit monieren. Und das auch nicht zu knapp und in "ordentlicher Mannstärke" (in Bezug auf die hoffentlich anstehende eMail-Flut) :mrgreen:

EDITH: Meine Mail ans BMI ist draußen. Schaun mer mal, ob's was bringt ... :roll:
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von Centurio » Mi 5. Okt 2016, 20:40

gewo hat geschrieben:
Centurio hat geschrieben:Habe ich das richtig verstanden, dass damit sowohl das Wiederladen als auch das Schießen mit Vorderladern unabhängig von der verwendeten Waffe bzw. Munition nur mehr für WBK/WP Besitzer gestattet sein wird?



nein, wbk ist nicht erforderlich
aber eine mitgliedschaft in einem schuetzenverein ...


Sehr schön. :tipphead:
Wenn die schon mehr Kontrolle darüber wollen, wer Zugriff auf Pulver hat, dann würde ich dafür plädieren, das so zu lösen wie bei FFW-Munition; also jeder der entweder im Besitz eines waffenrechtlichen Dokumentes ist oder den Besitz einer entsprechenden Waffe nachweisen kann, darf kaufen. Wäre ein Vorschlag den man erwähnen könnte, wenn man den Behörden schreiben will.
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Re: aus für die 10kg Grenze

Beitrag von approach_lowg » Mi 5. Okt 2016, 23:09

seits mir nicht böse, aber ich sehe bei den hier beschriebenen Änderungen keinen Grund zur Aufregung.
Wenn es so kommt, dann ist nicht wirklich eine dramatische Änderung die uns arg einschränkt, außer dass man einen "Ausweis" ( bereits in der Liste beschrieben ) dabei haben muss und nicht jeder 18 Jährige mit dem Pulversackl aus dem Geschäft spazieren kann.
Oder übersehe ich da was?

BG
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