§ 80 durchlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007221
Ich habe nur auf deine Aussage geantwortet.
Also auf was berufst du dich ?VORGANG 3: MITNAHME
(ALS TEIL DES BEGLEITETEN PERSÖNLICHEN GEPÄCKS)
Beispiel
Ein Sportschütze aus Österreich nimmt an einer Sportveranstaltung in Tschechien teil.
Das Mitbringen von Schusswaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen Transport
im Rahmen einer Reise.
a) Erforderliche Genehmigung nach WaffG:
Die Mitnahme einer Schusswaffe in einen anderen EU-Mitgliedstaat insbesondere für Zwecke der
Jagd oder des Schießsportes richtet sich ausschließlich nach der nationalen Rechtslage des besuchten Staates.
Schusswaffen und Munition für diese dürfen von
Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mit-
gliedstaat der Europäischen Union in das Bundes-
gebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen
in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäi-
schen Feuerwaffenpass eingetragen sind und de-
ren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsich-
tigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise,
des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen
Behörde bewilligt worden ist.
Ausnahme von der vorherigen Bewilligung durch
die österreichische Behörde: Jäger und Nachsteller
historischer Ereignisse für bis zu fünf Schusswaffen der Kategorie B oder C, ausgenommen Faust-
feuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und Schießsportausübende für bis zu fünf Schusswaffen
der Kategorie B oder C sowie für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 und 8 WaffG und dafür be-
stimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Euro-
päischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem
eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung oder die Teilnahme an historischen Nachstellungen
nachweist.
b) Erforderliche Genehmigung nach AußWG 2011:
Gemäß AußWG 2011 ist für diesen Vorgang keine Genehmigung erforderlich, da das Verteidigungs-
gut im EU-Mitgliedstaat nicht den Besitzer wechselt sowie unverändert wieder nach Österreich
Dir ist schon klar das fast alle unsere zivilen Gewehre und Pistolen samt Munition und Hauptbestandteile seit einiger Zeit "Verteidigungsgüter sind" ?
Die Militärgüterliste ist EU-Recht. Da ist das nationale Recht zweitrangig.jirgel hat geschrieben: ↑Di 4. Mär 2025, 15:14Du verstehst es wirklich nicht oder ?
Du exportiert nicht in ein Drittland.
Und wenn du nochmals 10 mal das runter bettest wird es nicht wahr.
Für was befugt dich das erlangen das Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte?
Schau dir mal §39 an und dann reden wir weiter.
Militärgüterliste du gibst die selber die Antwort aber verstehst sie nicht faszinierend das hat was.RD191 hat geschrieben: ↑Di 4. Mär 2025, 15:16Die Militärgüterliste ist EU-Recht. Da ist das nationale Recht zweitrangig.jirgel hat geschrieben: ↑Di 4. Mär 2025, 15:14Du verstehst es wirklich nicht oder ?
Du exportiert nicht in ein Drittland.
Und wenn du nochmals 10 mal das runter bettest wird es nicht wahr.
Für was befugt dich das erlangen das Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte?
Schau dir mal §39 an und dann reden wir weiter.
Und das greift auch bei Verbringung innerhalb der EU, nicht nur bei Exporten in ein DL.
Nope wenn du denn Threat gelesen hättest würdest du wissen das dies nur Geschosse der Usa gilt europäischen Geschosse und Hülsen Produkte können weiterhin ohne Probleme bezogen werden.RD191 hat geschrieben: ↑Di 4. Mär 2025, 16:04Die einleitende Frage war, warum ein EU Händler gewisse Artikel nicht nach Österreich schickt. Das wurde nun mehrmals versucht zu beantworten.
Einmal probiere ich es noch, da selber so schön zitiert:
"Die Liste der Verteidigungsgüter umfasst 22 Positionen (ML1-ML22) und findet sich im Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG idgF wieder. Für die Lieferung dieser Güter von Österreich in einen Drittstaat oder in einen EU-Mitgliedstaat besteht eine Genehmigungspflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011. "
Wenn ein anderer EU Händler diese nicht hat oder nicht um eine solche ansuchen will, verschickt er Artikel die da drunter fallen eben nur im Inland.
EDIT:
Dasselbe gilt dann vermutlich auch für den Tschechen aus seiner Position - da EU Richtlinie.
@jirgel,
Ja, n o c h liefert er... der JohannsenGrauwolf
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