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Strobl

Pulver, Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Ausrüstung - Alles zum Thema "Wiederladen".
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Re: Strobl

Beitrag von Poirot » Di 4. Mär 2025, 10:33

jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 10:14

Ich spiel für dich auf der kleinsten :violin: der Welt.
Muss jeder mit sich selbst vereinbaren wobei der Transport und erwerb nicht Verboten ist innerhalb der EU.
§ 80 durchlesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007221

jirgel
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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 11:50

Und was glaubt du darin zu verstehen zu wollen ?

Bzw welche Verboten Gegenstand ich denn bei mir hätte?

Poirot
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Re: Strobl

Beitrag von Poirot » Di 4. Mär 2025, 12:11

jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 11:50
Muss jeder mit sich selbst vereinbaren wobei der Transport und erwerb nicht Verboten ist innerhalb der EU.
Ich habe nur auf deine Aussage geantwortet.
Für den innergemeinschaftlichen Transport gibt es nämlich sehr wohl Vorschriften, Genehmigungspflichten und auch Strafbestimmungen.
Er ist zwar nicht verboten, aber staatlich reguliert. Und welche Waren / Produkte betroffen sind kann jeder beim Ministerium erfragen oder online einsehen:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... affen.html

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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 12:50

Okay wo steht etwas von Geschossen und Hülsen so wie Vorrichtungen zu Herstellung von Munition?

Auf was berufst du dich genau?

Poirot
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Re: Strobl

Beitrag von Poirot » Di 4. Mär 2025, 13:19

jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 12:50
Okay wo steht etwas von Geschossen und Hülsen so wie Vorrichtungen zu Herstellung von Munition?

Auf was berufst du dich genau?
Ruhig bleiben und lesen. Geschosse und Hülsen sind ML3 in den Listen.

jirgel
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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 14:05

Wenn man es nicht weiß sollte man es nicht behaupten.
VORGANG 3: MITNAHME
(ALS TEIL DES BEGLEITETEN PERSÖNLICHEN GEPÄCKS)
Beispiel
Ein Sportschütze aus Österreich nimmt an einer Sportveranstaltung in Tschechien teil.
Das Mitbringen von Schusswaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen Transport
im Rahmen einer Reise.
a) Erforderliche Genehmigung nach WaffG:
Die Mitnahme einer Schusswaffe in einen anderen EU-Mitgliedstaat insbesondere für Zwecke der
Jagd oder des Schießsportes richtet sich ausschließlich nach der nationalen Rechtslage des besuchten Staates.
Schusswaffen und Munition für diese dürfen von
Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mit-
gliedstaat der Europäischen Union in das Bundes-
gebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen
in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäi-
schen Feuerwaffenpass eingetragen sind und de-
ren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsich-
tigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise,
des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen
Behörde bewilligt worden ist.
Ausnahme von der vorherigen Bewilligung durch
die österreichische Behörde: Jäger und Nachsteller
historischer Ereignisse für bis zu fünf Schusswaffen der Kategorie B oder C, ausgenommen Faust-
feuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und Schießsportausübende für bis zu fünf Schusswaffen
der Kategorie B oder C sowie für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 und 8 WaffG und dafür be-
stimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Euro-
päischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem
eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung oder die Teilnahme an historischen Nachstellungen
nachweist.
b) Erforderliche Genehmigung nach AußWG 2011:
Gemäß AußWG 2011 ist für diesen Vorgang keine Genehmigung erforderlich, da das Verteidigungs-
gut im EU-Mitgliedstaat nicht den Besitzer wechselt sowie unverändert wieder nach Österreich
Also auf was berufst du dich ?

Als Privatperson brauche ich keine Genehmigung so lange ich keine Schusswaffen Transporte und da reicht der Europäische Waffenpass. Erwerben im Ausland sieht wieder anders aus aber ist auch nicht besonders Schwer

Wenn ich mir die Hülse und die Geschosse vor ort Abhole darf ich das. Deswegen darf Reimer Johansson und Strobel das an uns versenden ausgenommen Pulver und Zündhütchen.

Da der Versand in Österreich an Privatperson nicht erlaubt ist von Pulvern und Zündhütchen. Und man sich dabei Ausweisen muss mit waffrechtlichen Dokumenten.

Willst du Pulver und Zündhütchen erweben sieht die Sache anders aus da brauchst 60euro und a bisserl Zeit auf der Bh und in Tschechien auf der Polizeistation.

Die Importerlaubnis hast du als Wbk oder Wp Besitzerschon steht für die unter §39 im Waffengesetz.

Aber du darfst gerne das Zollamt/ Bh etc selber anrufen und nachfragen.

Aber beim Erwerb von Hülsen und Geschossen brauchst nicht mal waffenrechtliche Dokumente diese zählen in der Eu noch immer zu freien Waren.
Oder hat einer von euch schon jemals seinen Wbk Wp oder Jagdkarte gebraucht zum bestellen!?!

Also wieso berufst du sich ständig auf eine Verordnung von militärischen Gütern ?
Willst Hartkern Geschosse erwerben?
Zuletzt geändert von jirgel am Di 4. Mär 2025, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.

Poirot
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Re: Strobl

Beitrag von Poirot » Di 4. Mär 2025, 15:06

jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 14:05


Also wieso berufst du sich ständig auf eine Verordnung von militärischen Gütern ?
Willst Hartkern Geschosse erwerben?
Dir ist schon klar das fast alle unsere zivilen Gewehre und Pistolen samt Munition und Hauptbestandteile seit einiger Zeit "Verteidigungsgüter sind" ?
Verlinkt habe ich dir alles aber nachdem du das nicht lesen willst, habe ich es dir nochmal rauskopiert:


LISTE DER VERTEIDIGUNGSGÜTER

ML1
Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm, andere Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen mit einem Kaliber von 12,7 mm (0,50 inch) oder kleiner und Zubehör wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a.


Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehre;

Anmerkung: Unternummer ML1a erfasst nicht folgende Waffen:

1.


Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor 1938 hergestellt wurden,

2.


Reproduktionen von Musketen, Gewehren und Karabinern, deren Originale vor 1890 hergestellt wurden,

3.


Revolver, Pistolen und Maschinenwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden, und ihre Reproduktionen.

b.


Waffen mit glattem Lauf wie folgt:

1.


Waffen mit glattem Lauf, besonders konstruiert für militärische Zwecke,

2.


andere Waffen mit glattem Lauf wie folgt:

a.


Vollautomaten,

b.


Halbautomaten oder Repetierer (pump action type weapons);

c.


Waffen, die hülsenlose Munition verwenden;

d.


Schalldämpfer, spezielle Rohrwaffen-Lafetten, Ladestreifen, Waffenzielgeräte und Mündungsfeuerdämpfer für die von den Unternummern ML1a, ML1b und ML1c erfassten Waffen.

Anmerkung 1: Die Nummer ML1 erfasst nicht Jagd- und Sportwaffen mit glattem Lauf, die weder für militärische Zwecke besonders konstruiert noch vollautomatisch sind.

Anmerkung 2: Die Nummer ML1 erfasst nicht für Exerziermunition besonders konstruierte Waffen, die keine erfasste Munition verschießen können.

Anmerkung 3: Die Nummer ML1 erfasst Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen nur dann, wenn sie vollautomatisch sind.

Anmerkung 4: Die Unternummer ML1d erfasst nicht Zielfernrohre ohne elektronische Bildverarbeitung mit bis zu vierfacher Vergrößerung, vorausgesetzt, sie sind nicht besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke

ML2
Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber von 20 mm oder größer, andere Waffen oder Bewaffnung mit einem Kaliber größer als 12,7 mm (0,50 inch), Werfer und Zubehör wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a.


Geschütze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen, Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, militärische Flammenwerfer, Gewehre, rückstoßfreie Waffen, Waffen mit glattem Lauf und Tarnvorrichtungen (signature reduction devices) hierfür;

Anmerkung 1: Unternummer ML2a schließt Injektoren, Messgeräte, Speichertanks und besonders konstruierte Bestandteile für den Einsatz von flüssigen Treibladungen für einen der von Unternummer ML2a erfassten Ausrüstungsgegenstände ein.

Anmerkung 2: Unternummer ML2a erfasst nicht folgende Waffen:

1.


Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor 1938 hergestellt wurden,

2.


Reproduktionen von Musketen, Gewehren und Karabinern, deren Originale vor 1890 hergestellt wurden.

b.


militärische Nebel- und Gaswerfer, militärische pyrotechnische Werfer oder Generatoren;

Anmerkung: Unternummer ML2b erfasst nicht Signalpistolen.

c.


Waffenzielgeräte

ML3
Munition und Zünderstellvorrichtungen wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a.


Munition für die von Nummer ML1, ML2 oder ML12 erfassten Waffen;

b.


Zünderstellvorrichtungen, besonders konstruiert für die von Unternummer ML3a erfasste Munition.

Anmerkung 1: Besonders konstruierte Bestandteile schließen ein:

a.


Metall- oder Kunststoffbestandteile, z. B. Ambosse in Zündhütchen, Geschossmäntel, Patronengurtglieder, Führungsringe und andere Munitionsbestandteile aus Metall,

b.


Sicherungseinrichtungen, Zünder, Sensoren und Anzündvorrichtungen,

c.


Stromquellen für die einmalige Abgabe einer hohen Leistung,

d.


abbrennbare Hülsen für Treibladungen,

e.


Submunition einschließlich Bomblets, Minelets und endphasengelenkter Geschosse.

Anmerkung 2: Unternummer ML3a erfasst nicht Munition ohne Geschoss (Manövermunition) und Exerziermunition mit gelochter Pulverkammer.

Anmerkung 3: Unternummer ML3a erfasst nicht Patronen, besonders konstruiert für einen der folgenden Zwecke:

a.


Signalmunition,

b.


Vogelschreck-Munition oder

c.


Munition zum Anzünden von Gasfackeln an Ölquellen

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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 15:14

Du verstehst es wirklich nicht oder ?

Du exportiert nicht in ein Drittland.

Und wenn du nochmals 10 mal das runter bettest wird es nicht wahr.


Für was befugt dich das erlangen das Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte?

Schau dir mal §39 an und dann reden wir weiter.

Und Hülsen und Geschosse sind freie Waren deswegen kannst das auch fast überall in der Eu bestellen mit ein paar Ausnahmen wo das Landesgesetz es verbietet.
Zuletzt geändert von jirgel am Di 4. Mär 2025, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Strobl

Beitrag von RD191 » Di 4. Mär 2025, 15:16

jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 15:14
Du verstehst es wirklich nicht oder ?

Du exportiert nicht in ein Drittland.

Und wenn du nochmals 10 mal das runter bettest wird es nicht wahr.


Für was befugt dich das erlangen das Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte?

Schau dir mal §39 an und dann reden wir weiter.
Die Militärgüterliste ist EU-Recht. Da ist das nationale Recht zweitrangig.

Und das greift auch bei Verbringung innerhalb der EU, nicht nur bei Exporten in ein DL.

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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 15:20

RD191 hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 15:16
jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 15:14
Du verstehst es wirklich nicht oder ?

Du exportiert nicht in ein Drittland.

Und wenn du nochmals 10 mal das runter bettest wird es nicht wahr.


Für was befugt dich das erlangen das Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte?

Schau dir mal §39 an und dann reden wir weiter.
Die Militärgüterliste ist EU-Recht. Da ist das nationale Recht zweitrangig.

Und das greift auch bei Verbringung innerhalb der EU, nicht nur bei Exporten in ein DL.
Militärgüterliste du gibst die selber die Antwort aber verstehst sie nicht faszinierend das hat was.

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Re: Strobl

Beitrag von RD191 » Di 4. Mär 2025, 15:22

Einfach mal lesen was da so alles drinsteht. Der Fehler besteht darin, dabei ausschließlich an Schusswaffen und Kriegsmaterial zu denken nur weil es „Militärgüterliste“ heißt.

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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 15:45

Ihr versteht es wirklich nicht oder verarscht ihr mich alle wegen Fasching ???

Die Militärgüter Verordnung betrifft euch alle nicht so lange ihr nicht ins Drittland exportieren wollt.

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... affen.html

"Die Liste der Verteidigungsgüter umfasst 22 Positionen (ML1-ML22) und findet sich im Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG idgF wieder. Für die Lieferung dieser Güter von Österreich in einen Drittstaat oder in einen EU-Mitgliedstaat besteht eine Genehmigungspflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011. "

Ihr Liefert nicht ins Ausland egal ob in die Eu und oder Drittstaat ihr führt ein ! Import. Nix Export für denn Import von Waffen und Munition braucht man eine Bewilligung vom Staat Österreich die hat man sobald man einen Wbk oder Wp besitzt nicht verwechseln mit denn Gebühren und Zoll. Wobei in der Eu keine Zölle mehr anfallen.

Für das verbringen von Waffen und Munition in die EU Länder braucht man einen europäischen Waffenpass zum zwecke. Der Jagd Sport Kurs etc.

Habt ihr es jetzt verstanden?

Und Hülsen und Geschosse sind noch immer Freie Waren und können mit alters Nachweis Fsk18 erworben werden.

Deswegen kann man den scheiß über das Internet bestellen!!!
Steht alles ganz genau dort geschrieben.

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Re: Strobl

Beitrag von RD191 » Di 4. Mär 2025, 16:04

Die einleitende Frage war, warum ein EU Händler gewisse Artikel nicht nach Österreich schickt. Das wurde nun mehrmals versucht zu beantworten.

Einmal probiere ich es noch, da selber so schön zitiert:

"Die Liste der Verteidigungsgüter umfasst 22 Positionen (ML1-ML22) und findet sich im Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG idgF wieder. Für die Lieferung dieser Güter von Österreich in einen Drittstaat oder in einen EU-Mitgliedstaat besteht eine Genehmigungspflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011. "

Wenn ein anderer EU Händler diese nicht hat oder nicht um eine solche ansuchen will, verschickt er Artikel die da drunter fallen eben nur im Inland.

EDIT:
Dasselbe gilt dann vermutlich auch für den Tschechen aus seiner Position - da EU Richtlinie.

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Re: Strobl

Beitrag von jirgel » Di 4. Mär 2025, 16:31

RD191 hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 16:04
Die einleitende Frage war, warum ein EU Händler gewisse Artikel nicht nach Österreich schickt. Das wurde nun mehrmals versucht zu beantworten.

Einmal probiere ich es noch, da selber so schön zitiert:

"Die Liste der Verteidigungsgüter umfasst 22 Positionen (ML1-ML22) und findet sich im Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG idgF wieder. Für die Lieferung dieser Güter von Österreich in einen Drittstaat oder in einen EU-Mitgliedstaat besteht eine Genehmigungspflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011. "

Wenn ein anderer EU Händler diese nicht hat oder nicht um eine solche ansuchen will, verschickt er Artikel die da drunter fallen eben nur im Inland.

EDIT:
Dasselbe gilt dann vermutlich auch für den Tschechen aus seiner Position - da EU Richtlinie.
Nope wenn du denn Threat gelesen hättest würdest du wissen das dies nur Geschosse der Usa gilt europäischen Geschosse und Hülsen Produkte können weiterhin ohne Probleme bezogen werden.

Nix Eu schuld amis schuld böser Trump

Und für laien Import ist nicht Export fett markieren macht Unwissenheit nicht wahrer "Von Österreich" hat eine Bedeutung wenn du willst Google ich von für dich. scrolll runter beim Link in meinen letzten Posting da ist ein Bsp für was was es gilt bei Jäger und Sportschützen.

Die Überschrift lautet INFORMATIONEN FÜR JÄGERINNEN/JÄGER UND SPORTSCHÜTZINNEN/SPORTSCHÜTZEN

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Re: Strobl

Beitrag von gipflzipfla » Mi 5. Mär 2025, 13:24

jirgel hat geschrieben:
Di 4. Mär 2025, 10:14
....

Ich spiel für dich auf der kleinsten :violin: der Welt.
Muss jeder mit sich selbst vereinbaren wobei der Transport und erwerb nicht Verboten ist innerhalb der EU.

Ps Reimer Johannsen liefert noch jedes Geschoss ohne Einschränkung. Nach Österreich
@jirgel,
Meine Info war auch eher gemeingehalten, so für Alle.. zum Nachdenken, von wegen EU und so ....
Im Kontext des Themas, also nicht für Spieler ihrer kleinsten :violin: der Welt.. *

Fakt ist, der Re-Import ist auch innerhalb der EU genehmigungspflichtig.... is halt so.
Solange es der Verkäufer aus demAusland behauptet...er wird schin wissen, warum
Grauwolf
Exportbeschränkung

Leider dürfen wir diesen Artikel aufgrund von Exportbeschränkungen nicht ins Ausland exportieren.
Bitte beachten Sie, dass ein Re-Export aus Deutschland ebenfalls genehmigungspflichtig ist.
Ja, n o c h liefert er... der Johannsen :dance:

*kann ich ja nix dafür, dass es bei Dir nur zur kleinsten Violine reicht :at1:
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

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