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Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 12:33
von Dave_64
lm 10 stk 40 euro hat man mir gesagt

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 13:18
von pastrana199
Ich hab die Rechnung erst gestern bekommen und die hat wie gesagt € 30,- gekostet. Ich hab vor zwei Wochen beim Beschussamt angefragt und der Zuständige Herr hat zu mir gesagt das für FFW Munition 10 Stk. benötigt werden. Mehr kann ich euch auch nicht sagen. Für weitere Fragen würd ich einfach anrufen:
Beschussamt Wien
Tel.: 01 / 734 62 680

MFG

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 14:26
von LoST
wenn man 100 einschickt, misst er 100, wenn man 1 schickt, mißt er eine. verrechnung entsprechend. so zumindest mein eindruck nach 5 messungen...

vllt ist 10 die mindestzahl, daß die messung amtliche gültigkeit hat, o.ä.

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 19:09
von quildor82
gewo hat geschrieben:
Dave_64 hat geschrieben:Why in einen Paket schicken ist sogar Versichert :)


hi

mit welchem transporteur?

munition ist gefahrengut
soweit ich weiss haben alle transporteure die mir so einfallen, von post ueber GLS, UPs wer-auch-immer den transport von gefahrengut in ihren AGB ausgeschlossen



Gefahrgut transportieren alle als "Limited Quantity" TNT Express auch Mengen die dies übersteigen.
Ausgeschlossen sind: Druckgas, Radioaktive Bestandteile sowie Explosivstoffe.

Munition kann meines Wissens in Österreich nur über die Bahn transportiert werden. (bzw. Railcargo)

Nochmal der VERSENDER HAFTET VOLLINHALTLICH für die FOLGEN, mit der Sendungsaufgabe akzeptiert der Versender die jeweiligen AGB´s.

Sorry wenn ich das jetzt so sage aber ganz dicht im Schädel seids ihr net oder ??

IHR HAFTET FÜR DIE VON EUCH AUFGEGEBENEN SENDUNGEN, UND ERKENNT DIE AGB´S AN, IN DENEN GANZ KLAR STEHT WELCHE PRODUKTE NICHT VERSENDET WERDEN DÜRFEN.

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 19:11
von gewo
quildor82 hat geschrieben:...
IHR HAFTET FÜR DIE VON EUCH AUFGEGEBENEN SENDUNGEN....


hi

is jetzt wahrscheinlich ned lustig wenn ich sag: "no risk no fun" , oder?
;-)

lg
g

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Di 21. Sep 2010, 19:12
von Charles
Hm, wenn das so ist, na dann werde ich wohl meine Ladungen persönlich dem Beschussamt anliefern/übergeben. Und schon bin ich raus aus dem Schneider ;)


Charles

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 00:44
von Marc
Hallo!

quildor82 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Dave_64 hat geschrieben:Why in einen Paket schicken ist sogar Versichert :)


munition ist gefahrengut
soweit ich weiss haben alle transporteure die mir so einfallen, von post ueber GLS, UPs wer-auch-immer den transport von gefahrengut in ihren AGB ausgeschlossen




Ausgeschlossen sind: Druckgas, Radioaktive Bestandteile sowie Explosivstoffe.




Seltsam, wir bekommen unseren radioaktiven Isotope "Phosphor 32" und "Schwefel 35" (benötigt für die Forschung u.a. in der Molekularbiologie) per Post direkt vom Hersteller - verpackt in Styropor und in einem kleinen Blei/Plexiglas Behälter. Zumindest dieses Gefahrgut wird also in Österreich versendet.


Alles Gute,

Marc

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 01:00
von gewo
Marc hat geschrieben:Seltsam, wir bekommen unseren radioaktiven Isotope "Phosphor 32" und "Schwefel 35" (benötigt für die Forschung u.a. in der Molekularbiologie) per Post direkt vom Hersteller - verpackt in Styropor und in einem kleinen Blei/Plexiglas Behälter. Zumindest dieses Gefahrgut wird also in Österreich versendet.


hi

es pfeift sich halt keiner was drum

genau genommen koennte es sein dass diverse forschungslaboratorien sondervertraege mit der post ect haben, sehr wahrscheinlich ist das aber nicht ...

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 07:26
von quildor82
Also die Post transportiert ca. 8Mio Sdg. täglich.
Von der Postkarte bis zum Packerl.

Die Österreichische Post AG ist auch die einzige Firma wo es (meines Wissens) so gut wie keine Kontrollen gibt.

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 21:06
von Marc
gewo hat geschrieben:
Marc hat geschrieben:Seltsam, wir bekommen unseren radioaktiven Isotope "Phosphor 32" und "Schwefel 35" (benötigt für die Forschung u.a. in der Molekularbiologie) per Post direkt vom Hersteller - verpackt in Styropor und in einem kleinen Blei/Plexiglas Behälter. Zumindest dieses Gefahrgut wird also in Österreich versendet.


hi

es pfeift sich halt keiner was drum

genau genommen koennte es sein dass diverse forschungslaboratorien sondervertraege mit der post ect haben, sehr wahrscheinlich ist das aber nicht ...



Das Paket ist aber aussen mit allen Gefahrenhinweisen versehen....DINA4 grosse Radioaktivitätszeichen....DIE sollten auch ohne Kontrolle auffallen und an Sonderverträg glaube ich auch beim besten Willen nicht.

Na ja, ist auch egal, vielleicht wird die AGB von beiden Seiten geflissentlich ignoriert...


Alles Gute,

Marc

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 23:15
von mgritsch
quildor82 hat geschrieben:Nochmal der VERSENDER HAFTET VOLLINHALTLICH für die FOLGEN, mit der Sendungsaufgabe akzeptiert der Versender die jeweiligen AGB´s.
Sorry wenn ich das jetzt so sage aber ganz dicht im Schädel seids ihr net oder ??


schön, ich hafte und akzeptiere die AGB.
so what?
denkst du dass 10 patronen in einem gepolsterten packerl jetzt irgendwas anrichten würden? die halten sehr viel aus. und selbst wenn eine zünden würde - mehr als ein kaputtes packerl gibt das nicht. ohne lauf kein druckaufbau.

sorry, aber wenn du so viele ängste hast was theoretisch alles passieren könnte dann frag ich mich wo da die undichte stelle ist...

und jetzt sag mal wie oft du dich perfekt an die geschwindigkeitsbeschränkung hältst. da kann nämlich wirklich was passieren. und da haftest du auch.

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Do 23. Sep 2010, 22:09
von quildor82
@mgritsch

mach was du willst.

Fakt ist das es verboten ist, und ich genau weiss wie Gefahrgutbeauftragte bei Speditionen ticken (zumindest bei einem weiss ich seeehr gut das er auszuckt, und die Haftung natürlich dem Versender umhängt und net selbst den Schädel hinhält)

Wenns mich mit 150 auf der AB erwischen passiert meinem Rosa Zettel aber gar nix, da zahl ich an Ort und Stelle und es gibt nichtmal einen Eintrag ins Register.


Ausserdem stehen die Raser momentan nicht so am Pranger wie die Schützen (denk nur an die Rechtsanwältin in DE ) aber spätestens zu Ostern sind dann wieder die Auto- und Motorradfahrer die blöden (RASER).

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Fr 24. Sep 2010, 10:20
von mgritsch
quildor82 hat geschrieben:Fakt ist das es verboten ist, und ich genau weiss wie Gefahrgutbeauftragte bei Speditionen ticken (zumindest bei einem weiss ich seeehr gut das er auszuckt, und die Haftung natürlich dem Versender umhängt und net selbst den Schädel hinhält)

Wenns mich mit 150 auf der AB erwischen passiert meinem Rosa Zettel aber gar nix, da zahl ich an Ort und Stelle und es gibt nichtmal einen Eintrag ins Register.


haftung umhängt: haftung wofür? dafür dass nix passiert außer im worst case ein (mein) beschädigtes packerl und ein erschrockener mitarbeiter?
schädel hinhalten: wofür? dafür dass nix passiert ist? akzeptiere ich gerne.

btw, dir ist aber schon klar...

...dass AGB eines beförderungsunternehmens eine rein privatrechtliche angelegenheit (bestandteil des beförderungsvertrags) sind und der begriff "verboten" etwa die gleiche bedeutung hat wie wenn ich dir etwas "verbiete"?

...dass jedoch der verstoß gegen die StVO ein verstoß gegen ein gesetz ist?

...dass es nicht drauf ankommt, wie teuer dich das ganze aufgrund von sanktionierungen üblicherweise zu stehen kommt sondern welche tatsächlichen konsequenzen im leben das ganze haben würde? im zweifelsfall beunruhigt mich der mögliche blutdruck des gefahrengutbeauftragten deutlich weniger als die option, mich mit 150 um einen baum zu wickeln oder jemand anderen ins jenseits zu befördern.

Ausserdem stehen die Raser momentan nicht so am Pranger wie die Schützen (denk nur an die Rechtsanwältin in DE ) aber spätestens zu Ostern sind dann wieder die Auto- und Motorradfahrer die blöden (RASER).


was das jetzt damit zu tun hat erschließt sich mir nicht. oder hat die frau anwalt ihre waffe & muni unerlaubterweise per post an die opfer geschickt?

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: Sa 25. Sep 2010, 09:59
von sandman
mgritsch hat geschrieben:...dass AGB eines beförderungsunternehmens eine rein privatrechtliche angelegenheit (bestandteil des beförderungsvertrags) sind und der begriff "verboten" etwa die gleiche bedeutung hat wie wenn ich dir etwas "verbiete"?



Naja, ganz so ist es nicht! Privatrechtlich kann ich Dir sehr viel untersagen, ja sogar, dass Du in meinem Auto nicht trinkst, isst, rauchst oder furzst. Genauso kann ein privates Speditionsunternehmen Munition oder auch rosa Gummiringerl vom Transport ohne Angabe von Gründen ausschließen. Sollte sich wer nicht daran halten, so kann das Unternehmen auch eine Art Strafe einheben, die in den AGB auch ausgewiesen sein muss. (Für erhöhten Verwaltungsaufwand etc.)

Grüße

Sandman

Re: Beschussamtgemessene Ladungen

Verfasst: So 26. Sep 2010, 11:09
von mgritsch
sandman hat geschrieben:Naja, ganz so ist es nicht! Privatrechtlich kann ich Dir sehr viel untersagen, ja sogar, dass Du in meinem Auto nicht trinkst, isst, rauchst oder furzst. Genauso kann ein privates Speditionsunternehmen Munition oder auch rosa Gummiringerl vom Transport ohne Angabe von Gründen ausschließen. Sollte sich wer nicht daran halten, so kann das Unternehmen auch eine Art Strafe einheben, die in den AGB auch ausgewiesen sein muss. (Für erhöhten Verwaltungsaufwand etc.)


das unsternehmen kann in seinen AGB natürlich entsprechende sanktionen festschreiben, aber das sind keine STRAFEN! allenfalls konventionalstrafen, bearbeitungsgebühren oder fantasiebeträge. der wesentliche unterschied ist: wenn du sagst "zahl ich aber nicht", dann müssen sie damit erst mal vor gericht und einen exekutionstitel dafür erstreiten, im rahmen dessen kann die "angemessenheit" aber sehr wohl auch nochmal hinterfragt werden.

viele (unredliche) unternehmen setzen ja auch auf kleingedrucktes und den respekt des kleinen mannes vor offiziell aussehenden schreiben.

das speditionsunternehmen hat hier nicht mehr oder weniger rechtsgrundlage als ich wenn ich dich mit einem rosa gummiringerl in meinem auto erwische und dir daraufhin - gemäß meinen AGB - eine konventionalstrafe von 100 EUR aufbrumme.