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Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 20:25
von Remington
Hellboy hat geschrieben:Wie macht ihr das eig mim pulver im pulverfüller? Sollte ja eig auch im lagerraum verschlossen sein - oder wird da über die rel geringen mengen hinweggesehen?


Ich lass das Pulver nie im Pulverfüller sondern leere es immer zurück, so kann ichs nie vertauschen bei mehreren verschiedenen Pulvern.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 20:52
von Teal'c
Remington hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:Wie macht ihr das eig mim pulver im pulverfüller? Sollte ja eig auch im lagerraum verschlossen sein - oder wird da über die rel geringen mengen hinweggesehen?


Ich lass das Pulver nie im Pulverfüller sondern leere es immer zurück, so kann ichs nie vertauschen bei mehreren verschiedenen Pulvern.

Wenn ich weiss dass ich demnächst noch ein paar Patronen runterdrücke, lass ichs im Pulverfüller, wenn ich weiss dass ich länger nix mehr mach tu ich das Pulver wieder in die Originaldose.

Bei Lee ists leicht, bei der Dillon Presse schraubt man schon etwas länger herum bis der Pulverfüller unten ist und das Pulver draussen.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 21:00
von gunlove
Remington hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:Wie macht ihr das eig mim pulver im pulverfüller? Sollte ja eig auch im lagerraum verschlossen sein - oder wird da über die rel geringen mengen hinweggesehen?


Ich lass das Pulver nie im Pulverfüller sondern leere es immer zurück, so kann ichs nie vertauschen bei mehreren verschiedenen Pulvern.

:text-+1: Genauso mach ich es auch. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 21:52
von poly123
Hi,

Sorry wenn ich so einen alten thread wieder rauskrame aber,


Ich überlege demnächst auch mit dem wiederladen anzufangen.
Eigentlich wollte ich das draussen im stadel machen( viel platz und kein frost) da aber direkt daneben das Holzlager ( also quasi brennstoff, und mur durch holz abgetrennt) ist, und boden etc alles aus Holz ist, dürfte ich da dann nicht laden oder wie?

Btw seht ihr das generell als problematisch? Weil ich mein im winter sind da ohne heizen Temperaturen knapp über 0. Beheizt werden würde nur während des ladens. Bzw waffe reinigen nach dem schiessen etc. Könnt ich da durch die Temperatur unterschiede rost an die waffe bekommen?

Lg

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 22:11
von Hellprayer
poly123 hat geschrieben:Hi,

Sorry wenn ich so einen alten thread wieder rauskrame aber,


Ich überlege demnächst auch mit dem wiederladen anzufangen.
Eigentlich wollte ich das draussen im stadel machen( viel platz und kein frost) da aber direkt daneben das Holzlager ( also quasi brennstoff, und mur durch holz abgetrennt) ist, und boden etc alles aus Holz ist, dürfte ich da dann nicht laden oder wie?

Btw seht ihr das generell als problematisch? Weil ich mein im winter sind da ohne heizen Temperaturen knapp über 0. Beheizt werden würde nur während des ladens. Bzw waffe reinigen nach dem schiessen etc. Könnt ich da durch die Temperatur unterschiede rost an die waffe bekommen?

Lg


du wirst definitiv probleme wegen den Temperaturschwüngen beim sporadischen heizen haben. Pulver ist hygroskopisch (Edit: Zitat und Nachweis benötigt bezüglich Terminus "Hygroskopisch") und mag wasser (besonders luftfeuchte und tau) überhaupt nicht bzw. zu viel als was gut wär. Das Ladekammerl sollte daher zumindest eine gleichbleibende Temperatur haben.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 22:33
von Temudjin
Solange du nicht mit der Heizkanone neben dem Tisch und der Kippe im >Mundwinkel lädst is alles relativ..

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 22:56
von gewo
wenn pulver starken temperaturschwankungen ausgesetzt ist aendert es seine eigenschaften bei der umsetzung
eine lagerung bei wechselnden temperaturen ist die schlechtesmoegliche

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 22:57
von poly123
Danke erst mal.

Also das ladekammerl ist wie gesagt ein holz stadel der nicht isoliert ist und ca 7 meter hoch ist. Also die Raumtemperatur wird sich nicht wirklich ändern. Der Heizstrahler wird höchstens die oberflächentemperatur vom angestrahltem zeug ändern.

Das is eben jetzt die frage ob das pulver etc die geringe temperatur ab kann. Weil die Temperatur schwankung ansich wird nicht so hoch sein wenn der strahler hinter mir steht oder?

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 23:01
von gewo
poly123 hat geschrieben:Danke erst mal.

Also das ladekammerl ist wie gesagt ein holz stadel der nicht isoliert ist und ca 7 meter hoch ist. Also die Raumtemperatur wird sich nicht wirklich ändern. Der Heizstrahler wird höchstens die oberflächentemperatur vom angestrahltem zeug ändern.

Das is eben jetzt die frage ob das pulver etc die geringe temperatur ab kann. Weil die Temperatur schwankung ansich wird nicht so hoch sein wenn der strahler hinter mir steht oder?


ich dachte eher an die jahreszeitlichen temperaturaenderungen
im august wirds im stadel ned um die null grad ham oder?
;-)

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 23:07
von poly123
Ach so langfristige Änderungen machen auch was??

Ok das is dann kake ^^

Gut dann wirds wohl doch das büro werden das umfunktioniert werden muss.

Danke für die info!

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 23:15
von gewo
poly123 hat geschrieben:Ach so langfristige Änderungen machen auch was??


ja klar
wennst dir einmal eine gut treffende ladung gebaut hast dann bleibst ja dabei

und bei den komponenten ist wie bei so vielen waren im waffengewerbe die verfuegbarkeit nicht immer gegeben#
grad erst die tage ist erstmals wieder das recht weit verbreitete LOVEX D032 eingelangt... nachdem es rund ein jahr nicht nachgeliefert worden ist

wenn ein wiederlader eine gut schiessende ladung beinand hat dann kauft er normal den vorrat fuer ein bis eineinhalb jahren, manchmalk auch fuer mehr
denn erstens
- hat er dann das gleiche zeug zur verfuegung (auch bei den komponenten aendert sich uU die zusammensetzung hie und da a bisserl.... die geschosspresse formt nach ein paar monaten die ogilve evt etwas anders als vorher, die zuender verwenden eine andere nitrotetracen mischung, das pulver hat auch wieder irgendeinen inhaltsstoff geaendert weil zb die EU es vorschreibt usw)
- und zweitens ist man dann ned auf die verfuegbarkeit von dem zeug angewiesen ...

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 23:23
von poly123
Ok herzlichen dank für die aufklärung!

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 23:25
von thomasa1000
Hellprayer hat geschrieben:Pulver ist hygroskopisch und mag wasser

Was zwar das Selbe wäre aber falsch ist. Eben einer der Gründe warum NC das Schwarzpulver verdrängt hat, dieses ist nämlich hygroskopisch.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man NC Pulver Ammoniumnitrat zusetzen kann, dann wäre es freilich hygroskopisch. Wird aber in der Regel nicht gemacht.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: So 26. Nov 2017, 00:43
von Hellprayer
thomasa1000 hat geschrieben:
Hellprayer hat geschrieben:Pulver ist hygroskopisch und mag wasser

Was zwar das Selbe wäre aber falsch ist. Eben einer der Gründe warum NC das Schwarzpulver verdrängt hat, dieses ist nämlich hygroskopisch.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man NC Pulver Ammoniumnitrat zusetzen kann, dann wäre es freilich hygroskopisch. Wird aber in der Regel nicht gemacht.


Also selbst wenn der Begriff Hygroskopisch nicht korrekt ist (da ich leider kein Chemiker geworden bin, entschuldige ich mich an dieser stelle beim mitlesenden Wissenden für mein Unwissen) würde ich kein Pulver in einem undichten Behältnis in einem Feuchtraum lagern wo sich zwecks Heizung und Jahreszeitenwechsel die Luftfeuchigkeit schlagartig ändert. Selbst wenn es kein Wasser aktiv anzieht. Brillenträger können den Effekt jedes mal erleben wenn was ganz kaltes in einen warmen Raum gebracht wird.

Dies ist eine Persönliche Meinung, kann man berücksichtigen, muss man nicht. Sind nur gut gemeinte Ratschläge

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: So 26. Nov 2017, 08:41
von sauersigi
Wenn kein Raum vorhanden ist, bau ein kleines Kammerl mit etwas Wärmedämmung in den Stadel rein. Damit bist Unabhängig von den Ausseneinflüssen, kannst den Brandschutz je nach Konstruktion optimieren. Mit geringsten Mitteln thermisch konditierbar...Ein eigener Waffenraum etc...Neuerwerbungen müssen nicht im Haus gelagert und ev. erklärt werden...Mit 3×1,5m hast so ziemlich die Grösse die viele unserer Kollegen im Keller der Mietwohnungen zur Verfügung haben und fürs Laden reicht das sicher aus.